Muss ich renovieren/streichen?

11. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
go481954-10
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)
Muss ich renovieren/streichen?

Hallo!

Ich hätte da mal folgende frage:
Ich habe aufgrund neuer Wohnung meine bisherige gekündigt. Der Vermieter (Vonovia) verlangt diese zu streichen (habe die Wände nicht gestrichen, sie sind immernoch Weiß aber halt nach 3 Jahren nicht mehr "frisch") und es gibt diverse Bohrlöcher in den Wänden (durch mich).

Im Vertrag steht folgendes:

$5 Schönheitsreparaturen

(1) Die Wohnung ist unrenoviert oder renovierbedürftig übergeben worden. Der Vermieter schuldet keine Schönheitsreperaturen. Es bleibt dem Mieter überlassen, ob er während des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen erledigt. Führt der Mieter Schönheitsreperaturen gleichwohl aus, hat dies fachgerecht zu erfolgen.

$16 Rückgabe der Mietsache
(1) Bei Beedingung des Mietverhältnisses sind die überlassenen Räume in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben.


Sonst steht nichts relevantes zu diesem Thema im Vertrag, ich finde es nicht sehr eindeutig, wie seht ihr das?

Der Pakettboden ist auch abgenutzt (Altbau) beim Einzug war er scheinbar frisch lackiert, mit der Zeit wurde er an vielen stellen Marode.

Im Übergabeprotokoll steht nichts zum damaligen Wohnungszustand.

-- Editiert von go481954-10 am 11.05.2019 23:03

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von go481954-10):
(1) Die Wohnung ist unrenoviert oder renovierbedürftig übergeben worden.


Na da hat Vonovia natürlich das Recht, eine frisch renovierte Wohnung zurück zu bekommen..... :crazy:

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#2
 Von 
go481954-10
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo TF1970,
die Wohnung war bei Einzug frisch gestrichen und auch sonst in einem (scheinbar) renoviertem Zustand. Ich kann mich da aber auf den Mietvertrag (unrenoviert/renovier bedürftig) berufen oder?

Sorry falls es ne blöde frage ist, aber gegen den Vermieter fühlt man sich oft ausgeliefert, daher suche ich hier nach Argumenten wie ich es begründen kann das renovieren zu verweigern und trotzdem meine Kaution zurück zu bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Ich verstehe das nicht, was die wollen.... Wenn im Mietvertrag steht, die Wohnung war unrenoviert, dann brauchst Du kein Protokoll...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von go481954-10):
Im Vertrag steht folgendes:

$5 Schönheitsreparaturen

(1) Die Wohnung ist unrenoviert oder renovierbedürftig übergeben worden. Der Vermieter schuldet keine Schönheitsreperaturen. Es bleibt dem Mieter überlassen, ob er während des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen erledigt. Führt der Mieter Schönheitsreperaturen gleichwohl aus, hat dies fachgerecht zu erfolgen.
Das steht unter dem Punkt Schönheitsreparaturen. Dinge, die man unter Schönheitsreparaturen versteht, dürfen sie schon mal nicht von Dir verlangen.


Zitat (von go481954-10):
$16 Rückgabe der Mietsache
(1) Bei Beedingung des Mietverhältnisses sind die überlassenen Räume in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben.
Sollte es tatsächlich zu Übergabe der Mietsache -oder so ähnlich- nichts geben? Auch kein Übergabeprotokoll in dem festgehalten ist, dass die Wände frisch "geweißelt" sind?

Ob nämlich die Vonovia in der Rückgabe mit Dübellöchern und, nicht wenigstens "geweißelt", einen ordnungsgemäßen Zustand sieht, wird sich zeigen. Auch, ob man mit der Abnutzung des Holzbodens konform geht. Alleine wegen der Formulierung unter "Schönheitsreparaturen" wird man sich darauf nicht verlassen können.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go481954-10
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Roland, im Übergabeprotokoll steht nichts zum Zustand der Wohnung hab es mal hochgeladen:
https://imgur.com/7q5LnLf

Im Vertrag steht auch nichts weiteres über die Rückgabe der Wohnung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go481954-10
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Wenn im Vertrag gefordert wird die Mietsache bei Rückgabe "in ordnungsgemäßem Zustand" zu übergeben aber im Vertrag steht das die Wohnung unrenoviert übergeben wird und das Übergabeprotokoll leer ist, was soll ich dann darunter verstehen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von go481954-10):
Wenn im Vertrag gefordert wird die Mietsache bei Rückgabe "in ordnungsgemäßem Zustand" zu übergeben aber im Vertrag steht das die Wohnung unrenoviert übergeben wird und das Übergabeprotokoll leer ist, was soll ich dann darunter verstehen?
Nun, das wird Dir die Vonovia bei der Übergabe erklären - wenn es denn ein Thema werden sollte, was ich nicht ausschließen würde.

Zum ordnungsgemäßen Zustand habe ich auf die Schnelle Folgendes gefunden:
„Ordnungsgemäßer Zustand" bedeutet, dass Sie grobe Mängel und Schäden beseitigen, die während Ihrer Mietzeit aufgrund von Fahrlässigkeit entstanden sind. Ist etwa eine Bodenfliese gesprungen, weil Ihnen dort etwas Schweres heruntergefallen ist, müssen Sie für die Reparatur aufkommen. Ob der Vermieter diese übernimmt oder Sie einen Handwerker engagieren, sollten Sie spätestens bei der Übergabe absprechen.
Ob, und wie verbindlich derartige Ratgeber sind, kann ich nicht beurteilen. Den vollständigen Beitrag findes Du hier. IMO bestärkt dieser Artikel aber erst einmal deine Auffassung/Hoffnung, dass Du weiter nichts zu machen brauchst.

Auf jeden Fall solltest Du ein Übergabeprotokoll vorbereiten, auf dem Dir die ordnungsgemäße Übergabe der Wohnung bestätigt werden kann.

VG
Roland


Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go481954-10
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für deine Einschätzung, ja ich denke nicht das Vonovia sich darauf einlassen wird aber ich werde es probieren. Die Bohrlöcher schließen sollte kein Problem sein aber streichen und den Pakettboden lackieren/schleifen möchte ich nicht.

Ich werde berichten wenn es was neues gibt. Gerne können noch weitere Meinungen gepostet werden.

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#9
 Von 
go481954-10
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Update:
Trotz allen Diskussionen bestand Vonovia drauf, dass ich die Wohnung streichen muss. (Sogar Türen lackieren, obwohl die noch genauso sind wie bei Einzug).
Mir wurde angeboten einen Nachmieter aufzutreiben der die Wohnung so übernimmt. Hab das nun gemacht und denke damit bin ich raus. Hoffentlich überweisen die weningstens die Kaution schnell..

Als Mieter sitzt man leider immer am kürzeren Hebel.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von go481954-10):
Trotz allen Diskussionen bestand Vonovia drauf, dass ich die Wohnung streichen muss. (Sogar Türen lackieren, obwohl die noch genauso sind wie bei Einzug).


Weil die genau wissen, dass sie (!) hier am kürzeren Hebel sitzen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go481954-10
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Zitat (von go481954-10):
Trotz allen Diskussionen bestand Vonovia drauf, dass ich die Wohnung streichen muss. (Sogar Türen lackieren, obwohl die noch genauso sind wie bei Einzug).


Weil die genau wissen, dass sie (!) hier am kürzeren Hebel sitzen.


Ja aber die hätten sich freiwillig nicht darauf eingelassen, Geld für einen Anwalt wollte ich nicht ausgeben. Darauf haben die wahrscheinlich gehofft.

Das mit dem Nachmieter war einfach, hier in Berlin findet man für jeden Wohnraum hunderte Interessenten. Habe denen einfach 10 Interessenten vermittelt und hoffe jetzt das es damit erledigt ist.

Eins weiß ich aber: nie wieder vonovia

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go481954-10
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Jetzt bin ich komplett verzweifelt..
Ich habe einen Nachmieter aufgetrieben und Vonovia hat direkt einen Vertrag mit ihm abgeschlossen. Nun wurde mir gesagt ich muss trotzdem renovieren, weil ich keine schriftliche Vereinbarung mit ihm habe das er sie renoviert. Ich hatte es ihm im Besichtigungstermin aber gesagt.. vonovia hat mich nicht kontaktiert als sie ihn angenommen haben sondern sofort den Vertrag geschlossen.

Ein Anwalt kann ich mir mit ALG2 nicht leisten und der Vertrag läufz am 31.7 aus bis dahin muss ich die Wohnung renoviert übergeben, was soll ich tun?

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#13
 Von 
go481954-10
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Habe für heute Nachmittag kurzfristig einen Termin beim Mieterverein bekommen, glaubt ihr das hilft mir weiter?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119336 Beiträge, 39712x hilfreich)

Zitat (von go481954-10):
Nun wurde mir gesagt ich muss trotzdem renovieren, weil ich keine schriftliche Vereinbarung mit ihm habe das er sie renoviert.

Dann möge der Vermieter mal bitte begründen, weshalb hier von den vertraglichen Vereinbarungen abgewichen werden soll.

Aber schriftlich werden die einem das eh nicht geben, von daher kann man sich jetzt erst mal sinnlose Diskussionen mit denen sparen.



Zitat (von go481954-10):
Ein Anwalt kann ich mir mit ALG2 nicht leisten

Dafür gibt es Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
go481954-10
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Antwort Harry van Sell.

Aber wenn ich jetzt ein (gerichts) Verfahren starte, wie soll das zeitlich gehen wenn ich die Wohnung am 31.07 abgeben muss? Das dauert doch Monate bis so ein Verfahren entschieden wird.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
go481954-10
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

So nochmal ein update:
Ich war jetzt beim Mietverein, die Rechtsanwältin war der selben Meinung wie TF1970 und Roland-S, der Mietvertrag gibt klar her, dass ich nicht renovieren muss. Daran halte ich mich jetzt auch.
Ich werde die Schlüssel nächste Woche Übergeben und denen das so sagen.

(Sorry für die vielen Beiträge konnte meinen vorigen aber nicht bearbeiten)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119336 Beiträge, 39712x hilfreich)

Zitat (von go481954-10):
Aber wenn ich jetzt ein (gerichts) Verfahren starte, wie soll das zeitlich gehen wenn ich die Wohnung am 31.07 abgeben muss?

Du musst gar keines starten, denn der Vermieter will ja was. Im übrigen ist es üblich, das erst hinterher gestritten wird.



Und aufpassen, was genau man da bei der Übergabe unterschriebt.

Vor der Übergabe den Zustand der Wohnung penibel dokumentieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
go481954-10
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für den Tipp.
Was muss ich denn genau unterschreiben ?
Möchte eigentlich nur ein beleg, dass ich die Schlüssel zurück gegeben habe.

Soll ich die Wohnung vorher komplett fotografieren? Falls die irgendwann mit Schäden ankommen die ich gar nicht zu verschulden habe?

vonovia traue ich alles zu..

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Du willst nur die Schlüssel an vonovia übergeben? Ohne Wohnungsbesichtigung/Abnahme von vonovia?
Dann kannst du dieses Übergabeschreiben selbst vorbereiten...
Hiermit übergebe ich als Mieter von Whg XY die Schlüssel lt. Mietvertrag (alle einzeln aufführen) an die Vermieterin vonovia.
Datum
Unterschrift von dir, Unterschrift von vonovia.

Eine Kopie kann vonovia sich selber ziehen.
Du kannst am letzten Tag alles in der Wohnung fotografieren. Vielleicht helfen die Fotos später.
Handyfotos haben ein Datum.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
go481954-10
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Anami, danke für die Antwort.
Die Schlüssel werden bei einem Termin mit dem Hausmeister/Objektbetreuer (?) In der Wohnung abgegeben, er war ja auch der Meinung, dass ich renovieren muss. Daher wird er nicht erfreut sein das ich es nicht machen werde. Er wird wahrscheinlich auch versuchen auf mich einzureden (hat er am Telefon auch probiert).
Wenn er ein abnahmeprotokoll macht, wird er bestimmt irgendwie versuchen da rein zu schreiben das ich arbeiten ausführen muss, da werde ich jegliche Unterschrift ablehnen. Ich werde deinen Tipp mit dem aufgesetzten Schreibens bezüglich der Schlüssel annehmen und es ihn unterschreiben lassen. Seinen wisch werde ich nicht unterschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Vielleicht kannst du dir für diesen Termin zur Wohnungsübergabe eine Person deines Vertrauens mitnehmen. Die/Der muss nichts sagen oder schreiben. Nur aufmerksam zuhören, manchmal ist das schon hilfreich, damit die Vermieter-Vertreter nicht so heftiges *fordern*.
Du bist nicht verpflichtet, das vonovia-Protokoll zu unterschreiben.

Es sollen dort eigentlich nur Feststellungen aufgelistet werden. So wie dein altes Übergabeprotokoll.
zB Kratzer am Fensterrahmen, Farbkleckser auf Fliesen, Steckdose beschädigt ---aber nichts zu Mietvertragsinhalten. Auch nicht, was du noch machen sollst. Sowas könntest du auch durchstreichen und den Rest, Mängel an der Mietsache durchaus unterschreiben.

zB darf eine Wohnung auch etliche Bohr-bzw. Dübellöcher haben. Ich meine, es sind ca 26...Das gehört zum Gebrauch einer Wohnung, dass man bohrt, dübelt, schraubt. Was aufhängt.
Und beim Auszug alles abbaut. Die Löcher und Dübel dürfen bleiben.

Auch Parkett wird durch Gebrauch, also durch Wohnen mit der Zeit abgenutzt. Ganz normal. Marode wäre was anderes.

Wie lange hast du dort gewohnt? Mit vielen Personen (wg. 6 Hausschlüsseln)?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47454 Beiträge, 16800x hilfreich)

Es wäre schon auch im Interesse des Mieters, ein vernünftiges Übergabeprotokoll zu haben. Dann wird es dem Vermieter erheblich erschwert, später noch weitere Mängel nachzureichen.

Darin sollte man aber keine Verpflichtungen übernehmen und nach Möglichkeit keine Bewertungen enthalten. Es sollte lediglich der Zustand protokolliert werden. Es soll dagegen nicht protokolliert werden, ob, durch wen und wie ein Mangel zu beseitigen ist.

OK ist z.B.
Die Wohnung ist unrenoviert. Im Wohnzimmer befinden sich 6 Bohrlöcher in den Wänden.

Nicht OK:
Der Mieter renoviert die Wohnung und beseitigt die Bohrlöcher.

Einen wertenden Satz wie:
Die Wohnung ist renovierungsbedürftig
sollte man nur dann unterschreiben, wenn man sich ganz sicher ist, dass das stimmt.

Zitat:
Du musst gar keines starten, denn der Vermieter will ja was.


Naja, der Mieter möchte irgendwann die Kaution zurück haben.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
go481954-10
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Anami):

Wie lange hast du dort gewohnt? Mit vielen Personen (wg. 6 Hausschlüsseln)?


2 Erwachsene,
Es sind 6 Hausschlüssel, aber eigentlich nur 3. Weil die Haustür unten einen anderen Schlüssel braucht als die Wohnungstür.
Also sozusagen 3 Wohnungsschlüssel und 3 Haustürschlüssel.

Ja ich werde einen Freund mitnehmen damit ich nicht alleine dastehe. Die von vonovia waren bei den Terminen auch immer zu zweit.


Edit: ne sorry hab gerade nochmal geschaut, 6 Schlüssel für die haustür und 3 für die Wohnung

-- Editiert von go481954-10 am 20.07.2019 16:05

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
go481954-10
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Habe die Wohnungsschlüssel nun abgegeben, der Objektbetreuer hat im Protokoll angegeben das ich alle Maßnahmen aus den 1. Termin durchgeführt habe.

Screenshot:

https://m.imgur.com/gallery/OzdhEfO

Ich war etwas verwundert, weil ich eigentlich nichts gemacht hatte. Beim 1. Termin war auch ein anderer MA von der Vermieterin da. Bin ich damit nun aus dem Schneider?

Im Protokoll steht auch, dass der Auszahlung der Kaution nichts im wege steht.

-- Editiert von go481954-10 am 23.07.2019 14:18

-- Editiert von go481954-10 am 23.07.2019 14:19

-- Editiert von go481954-10 am 23.07.2019 14:20

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Das sind doch gute Nachrichten. Danke. Man hört gern mal Rückmeldungen.

Wundere dich nicht, die vonovia hat vorher nur ein wenig *gekläfft*.
Du bist aus dem Schneider. Die Wohnung ist vereinbarungsgemäß von dir übergeben---und von vonovia übernommen worden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
go481954-10
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Glaube der Upload des Screenshots hat nicht geklappt, hier nochmal ein neuer Link:

https://imgur.com/a/twzfrK6

Ja bin sehe glücklich das es so einfach geklappt hat. Glaube die haben wirklich probiert da noch was rauszuholen obwohl es wohl vertraglich nicht sein musste.

Danke an alle die hier gepostet und geholfen haben. Bin gespannt wie lange die Auszahlung die Kaution dauert, kann das Geld gut gebrauchen. Falls sich noch was ergibt poste ich hier.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
go481954-10
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

So letztes Update:
Ich hatte heute die Kaution auf dem Konto, (8 Tage nach Vertragsende, wow Vonovia mal von der positiven Seite!)
also am Ende viel Wind um nichts, die wollten mich wohl einfach nur unter Druck setzen um die Kosten der Renovierung zu sparen.

Nochmal ein dickes danke an alle die hier geholfen haben.

0x Hilfreiche Antwort

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