Muss ich streichen bei Auszug?

8. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
go450378-31
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich streichen bei Auszug?

Hallo,

habe ein kleines Problem. Die Wohnung ist 85qm. Haben sie vom Vormieter mehr schlecht als recht aber "renoviert" übernommen. Es waren die ehemaligen Dübellöcher noch zu sehen, da zu wenig spachtel drin, die üblichen Dellen halt, aber gespachtelt, teilweise aber noch Dübellöcher und vereinzelt noch die Schrauben drin. Die Räume waren alle Weiß gestrichen. Oft Farbreste an fliesen oder Boden. aber alles Frisch weiß.



Wir zeihen nun nach 3,5 Jahren aus und es ist alles noch zu 95% wie beim Einzug, haben keine zusätzlichem Dübel gebohrt, sind nicht Raucher, keine Tiere, Wände noch komplett weiß mit minimalen schwer erkennbaren spuren. Keine sofort sichtbaren Flecken oder Löcher. Auf den ersten Blick einfach alles weiß.



Im Mietvertrag steht unter Sonstige Vereinbarungen folgendes:

" Die Wohnung wird dem Mieter bei Mietbeginn in einem fachmännisch renovierten Zustand (Wände und Decken in weiß) übergeben. Bei Auszug bzw. bei Mietende hat der Mieter die Wohnung ebenfalls in einem fachmännisch renovierten Zustand (Wände und Decken in weiß) zu übergeben. "

Unter Schönheitsreparaturen steht noch, dass ich laufende Schönheitsreparaturen spätestens bei Mietende durchzuführen habe, … sofern diese durch den Vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache erforderlich werden…. (Es handelt sich um einen Vertrag des Haus und Grund Verlages vom 08/15).



Frage mich nun ob ich tatsächlich renovieren muss, obwohl die Wohnung kaum Nutzungsspuren aufweist? Ist das Gültig was da steht? Die Nachmieterin würde die Wohnung so übernehmen, der Vermieter besteht auch komplett streichen, weil es ja im Vertrag so vereinbart ist. Hat auch noch angefangen mündlich vorgaben für die Marke der Farbe zu machen, und bloß nicht im Baumarkt kaufen etc....Was ich aber nicht ernst nehme, da ich weiß, dass das völlig unsinnig ist.



würde mich über Rückmeldung freuen.

GRüße

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29 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32109 Beiträge, 5648x hilfreich)

Zitat (von go450378-31):
Bei Auszug bzw. bei Mietende hat der Mieter die Wohnung ebenfalls in einem fachmännisch renovierten Zustand (Wände und Decken in weiß) zu übergeben. "
Das machst du doch. Oder?
Der Vermieter kann seinen eigenen Vertrag nicht lesen? Von *Wieder-Streichen* steht dort nichts. Ich kanns jedenfalls nicht finden.

Man kann sich evtl. über Gebrauchsspuren/Abnutzung streiten.

Gab es beim Einzug kein Übernahme-Protokoll?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47582 Beiträge, 16824x hilfreich)

Die Klausel ist unwirksam, da sie eine Auszugsrenovierung unabhängig vom Zustand der Wohnung vorsieht.

Außerdem sind sämtliche Klausel zu den Schönheitsreparaturen aufgrund des verbotenen Summierungseffektes unwirksam.

Die Wohnung kann daher besenrein übergeben werden.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go450378-31
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh, ist das tatsächlich so krass, dass dann gleich alles unwirksam ist?

Ich hab wie immer sorge, wenn ich ihm das so sage, dass ich erstmal ewig auf meine Kaution warten werde.

Hatte sowas schon mal im anderen Zusammenhang und hab erst nach 2 Jahren inkl Anwalt und dann Richter meine Kaution wieder gesehen.

-- Editiert von go450378-31 am 09.06.2020 08:45

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von go450378-31):
Ich hab wie immer sorge, wenn ich ihm das so sage, dass ich erstmal ewig auf meine Kaution warten werde.


Das kann sein. Der Vermieter hat eh bis zu 6 Monate Zeit um über die Kaution abzurechnen und wenn man sich nicht einig ist, muss halt ein Richter entscheiden.

Du kannst natürlich auch Zeit und Geld in die Renovierung stecken um dann Deine Kaution eventuell (!) schneller zurückzubekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go450378-31
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier nochmal der genau Wortlaut im Vertrag, Haus und Grund Verlag Ausgabe 08/2015.

Zitat:
§18 Schönheitsreparaturen

1. Wird die Wohnung im renovierten oder nicht renovierungsbedürftigen Zustand an den Mieter übergeben, ist der Mieter während der Mietzeit verpflichtet, die laufenden Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung fachgerecht auszuführen oder auf seine Kosten ausführen zu lassen, soweit diese durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache erforderlich werden. Fällige Schönheitsreparaturen sind spätestens bei Mietende nachzuholen.
2. Zu den Schönheitsreparaturen gehören das Tapezieren oder Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen.... (etc bla bla bla das üblich entsprechend der Gesetzlage)
3. Wird die Wohnung nicht renoviert oder renovierungsbedürftig vermietet, ist der Vermieter nicht verpflichtet, Schönheitsreparaturen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache durch den Mieter erforderlich werden, durchzuführen oder deren Kosten zu tragen.


Dann weiter unten im Vertrag

Zitat:
§28 Sonstige Vereinbarungen
Die Wohnung wird dem Mieter bei Mietbeginn in einem fachmännisch renovierten Zustand (Wände und Decken in weiß) übergeben. Bei Auszug bzw. bei Mietende hat der Mieter die Wohnung ebenfalls in einem fachmännisch renovierten Zustand (Wände und Decken in weiß) zu übergeben.


Das wäre tatsächlich ein Summierungseffekt, da ich zusätzlich unabhängig von §18 zum Streichen beim Auszug verpflichtet werde. Oder?


Weitere Info zum Zustand und Übergabe: Die Wohnung wurde vor meinem Einzug durch den Vormieter weiß gestrichen. Mit einigen Mängeln. Zu den Mängeln (Dübellöcher, Schrauben noch in Wand, geringfügig Farbkleckse auf Fliesen und Boden) wurde kein Protokoll angelegt. Die Wohnung ist jetzt in einem guten Zustand. Es sind keine Dübellöcher hinzugekommen, Wände und Decken sind Weiß. Das gut geschulte Auge erkennt bei bestimmten Licht, dass es nicht frisch Renoviert ist und schon mal jemand Möbel stehen hatte. Auf den Ersten blick kaum zu erkennen. alles Weiß. Punktuell leichte Schattierungen erkennbar.



-- Editiert von go450378-31 am 09.06.2020 09:21

-- Editiert von go450378-31 am 09.06.2020 09:23

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#6
 Von 
go450378-31
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Oder kann §28 hier als individualvereinbarung betrachtet werden, die gültig ist, weil sie mir vorher ja gezeigt wurde und ich diese unterschrieben habe ohne Einfluss zu nehmen? Da bin ich jetzt komplett unsicher.

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9899 Beiträge, 4485x hilfreich)

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist §28 keine Individualvereinbarung. Dazu müsste über die Klausel ergebnisoffen und individuell verhandelt worden sein und der Vermieter müsste dies beweisen. Richter sind nicht blöd. Kommt der Mietvertrag wirklich vor einen Richter, wird der so eine Klausel schon richtig einschätzen.

Ungültig ist sie übrigens nicht nur wegen der Pflicht zur Endrenovierung sondern auch wegen der Pflicht zur Farbe weiß.

Zitat (von go450378-31):
Oh, ist das tatsächlich so krass, dass dann gleich alles unwirksam ist?
Alles, was in einem inhaltlichen Zusammenhang damit steht. Dazu gehören Klauseln im Mietvertrag, welche den Mieter zur Vorname von Schönheitsreparaturen verpflichten wollen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go450378-31
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke! Das kling einleuchtend. Das mit "weiß" hatte ich auch schon woanders gelesen. Geht offenbar auch nicht.

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#9
 Von 
go450378-31
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Klausel ist unwirksam, da sie eine Auszugsrenovierung unabhängig vom Zustand der Wohnung vorsieht.


Wenn ich mir das genau ansehe stimmt das eigentlich ja nicht. Die Wohnung soll ja nicht renoviert werden bei Auszug, sondern nur in einem Fachmännisch renovierten Zustand übergeben werden. Da steht nirgends explizit, dass sie durch den Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses zu streichen bzw zu renovieren ist, nur so zu übergeben ist.

Es steht da auch nicht, dass ich sie weiß zu streichen habe, nur dass ich sie so zu übergeben habe.

Ich weiß, dass ist sprachlich gerade sehr kleinlich. aber...
Kann das ein Problem sein? Diese spitzfindige Formulierung?

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#10
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 60x hilfreich)

Also unabhängig davon, ob die ganze Klausel unwirksam ist, oder nicht...

Zitat (von go450378-31):
Die Wohnung wird dem Mieter bei Mietbeginn in einem fachmännisch renovierten Zustand (Wände und Decken in weiß) übergeben. Bei Auszug bzw. bei Mietende hat der Mieter die Wohnung ebenfalls in einem fachmännisch renovierten Zustand (Wände und Decken in weiß) zu übergeben.


Ich verstehe den Satz so, dass bei Übergabe die Wohnung frisch renoviert sein soll. Da würde ich nie etwas anderes rauslesen.

Ich meine, wenn ich ein frisch gewaschenes Auto für acht Wochen miete und es Bedingung ist, dass es bei Rückgabe gewaschen übergeben werden soll, kann ich ja auch schlecht sagen: Wurde gewaschen, vor zwei Monaten.

car4000

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#11
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von car4000):
Ich meine, wenn ich ein frisch gewaschenes Auto für acht Wochen miete und es Bedingung ist, dass es bei Rückgabe gewaschen übergeben werden soll, kann ich ja auch schlecht sagen: Wurde gewaschen, vor zwei Monaten.


Du verwechselst hier aber Äpfel mit Birnen....

Der Passus mit dem weiß gestrichen z.B. würde vom Mieter verlangen, wenn er normale, gedeckte Farben benutzt hat und kein Renovierungsbedarf besteht, trotzdem weiß zu streichen.





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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16964 Beiträge, 5888x hilfreich)

Die Klauseln sind unwirksam. Der Vermieter wird das aber sicherlich so nicht hinnehmen wollen, daher sind Streitereien vorprogrammiert.
Besenrein übergeben und fertig. Danach wird man wohl Streiten müssen.

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32109 Beiträge, 5648x hilfreich)

Zitat (von go450378-31):
Es steht da auch nicht, dass ich sie weiß zu streichen habe, nur dass ich sie so zu übergeben habe.
Eben.
Zitat (von go450378-31):
der Vermieter besteht auch komplett streichen, weil es ja im Vertrag so vereinbart ist. Hat auch noch angefangen mündlich vorgaben für die Marke der Farbe zu machen, und bloß nicht im Baumarkt kaufen etc...
Es gab also schon eine Besichtigung? Evtl. mit der Nachmieterin +Vermieter?
---------------------------------------------
Zitat (von car4000):
Ich verstehe den Satz so, dass bei Übergabe die Wohnung frisch renoviert sein soll.
Und wenn ein Mieter nach 1 Jahr auszieht? Wenn die Wohnung keinen Reno-Bedarf hat? Dann auch? ---> NÖ. Ganz gewiss nicht.

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#14
 Von 
go450378-31
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Es gab also schon eine Besichtigung? Evtl. mit der Nachmieterin +Vermieter?


Ja die Wohnung ist bereits ausgeräumt und sauber. Es gab auch schon Besichtigungen und ein Nachmieter ist ebenfalls fest. Der Vermieter hat die Wohnung auch schon in dem Zustand gesehen. Ich habe die Wohnung noch bis Ende Juni und soll seiner Ansicht nach eben jetzt noch die Vertragsbedingungen erfüllen und weiß streichen (aber bloß mit guter Markenfarbe). Das ist gerade Stand.

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#15
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 60x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Du verwechselst hier aber Äpfel mit Birnen....

Der Passus mit dem weiß gestrichen z.B. würde vom Mieter verlangen, wenn er normale, gedeckte Farben benutzt hat und kein Renovierungsbedarf besteht, trotzdem weiß zu streichen.


Ja, stimmt natürlich. Ich meinte ja nur, wenn mir jemand sagt, bitte renoviert übergeben, dann meint er bestimmt nicht vor drei Jahren renoviert...


Ansonsten dann vertragsgemäß die Wohnung am 01.07 morgens besenrein übergeben.
Bis 30.06., 23:59 Uhr ist die Wohnung schließlich gemietet.

car4000

-- Editiert von car4000 am 09.06.2020 14:07

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#16
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von car4000):
Ja, stimmt natürlich. Ich meinte ja nur, wenn mir jemand sagt, bitte renoviert übergeben, dann meint er bestimmt nicht vor drei Jahren renoviert...


Auch da liegst Du falsch. Wenn die Wohnung in den 3 Jahren pfleglich behandelt wurde und somit kein Renovierungsbedarf besteht, dann muss der Mieter auch nach 5 Jahren nicht renovieren bei Auszug.

Was der Vermieter meint oder auch nicht, ist da unerheblich.

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#17
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von go450378-31):
Ich habe die Wohnung noch bis Ende Juni und soll seiner Ansicht nach eben jetzt noch die Vertragsbedingungen erfüllen und weiß streichen (aber bloß mit guter Markenfarbe). Das ist gerade Stand.


Dann solltest Du ihn auf den richtigen Stand bringen..... Viel Erfolg dabei.... :neck:

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
go450378-31
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Zitat (von car4000):
Ja, stimmt natürlich. Ich meinte ja nur, wenn mir jemand sagt, bitte renoviert übergeben, dann meint er bestimmt nicht vor drei Jahren renoviert...


Auch da liegst Du falsch. Wenn die Wohnung in den 3 Jahren pfleglich behandelt wurde und somit kein Renovierungsbedarf besteht, dann muss der Mieter auch nach 5 Jahren nicht renovieren bei Auszug.

Was der Vermieter meint oder auch nicht, ist da unerheblich.


Die Wohnung wurde sehr pfleglich behandelt, das habe ich auch mündlich vom Vermieter bestätigt bekommen als er drin war. Er hätte von mir auch nichts anderes erwartet usw.
aber streichen soll ich trotzdem, weil wir es im Vertrag so vereinbart haben.

Und da werde ich nun eben etwas unruhig, da mich das Gefühl beschleicht, dass sein Vertrag in dem Punkt eben kaum was wert ist.

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#19
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 60x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Auch da liegst Du falsch.


Liege ich nicht. Ich habe davon gesprochen, dass jemand, der so eine Bedingung aufstellt, davon ausgeht, dass diese Bedingung bei Übergabe erfolgt, und nicht drei Jahre vorher.
Ob das rechtlich zulässig ist, oder nicht, spielt für diese persönliche Meinung keine Rolle.

Wir meinen das Gleiche und sprechen doch aneinander vorbei. :fight:


Aber der TE ist ja hier auf der sicheren Seite. Da kann man entspannt der Sache entgegentreten.

car4000

-- Editiert von car4000 am 09.06.2020 15:09

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- car4000 -

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von go450378-31):
Er hätte von mir auch nichts anderes erwartet usw.
aber streichen soll ich trotzdem, weil wir es im Vertrag so vereinbart haben.


Dann solltest Du den Zustand der Wohnung mit einem Zeugen sehr detailliert dokumentieren, damit Dir später nicht irgendwelche Sachen angehängt werden....

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#21
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16964 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von go450378-31):
Und da werde ich nun eben etwas unruhig, da mich das Gefühl beschleicht, dass sein Vertrag in dem Punkt eben kaum was wert ist.
Es wurde dir hier mehrfach bestätigt: In diesen Punkten IST der Vertrag nichts wert. Am 01.07 besenrein übergeben un fertig.

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#22
 Von 
go450378-31
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Update. Habe den Vermieter angerufen und ihm den Sachverhalt geschildert, kommende Woche werde ich die Wohnung übergeben. Er war natürlich nicht begeistert und erzählte mir was von Vertragsbruch und es wird folgen haben und er wird mit seinem Rechtsanwalt sprechen und einen Malermeister kurzfristig beauftragen müssen. Ich wüsste ja was das kostet. Er muss es ja renovieren, weil er ja dann gleich Vertragsbruch ggü dem neuen Mieter begeht. Denn da steht ja das gleiche drin im Vertrag wie bei mir.

So weit erstmal.
Dass sein Vertrag an dieser Stelle vermutlich unwirksam formuliert ist, wollte er natürlich nicht einsehen. Für ihn ist es eine Vereinbarung die ich unterschrieben habe und mich daran zu halten habe, andernfalls wäre es Vertragsbruch.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32109 Beiträge, 5648x hilfreich)

Zitat (von go450378-31):
Habe den Vermieter angerufen
Das verstehe nun, wer will. :sad:

Es wurde dir hier mehrfach empfohlen, die Wohnung besenrein am vereinbarten Termin zu übergeben. Evtl. Streit könnte man danach schriftlich führen.

Was ich jetzt noch empfehle:
Nimm dir für den Termin der Wohnungsübergabe einen unabhängigen Dritten mit.
Am besten wäre einer, der sich mit diesen Dingen auskennt--- ob du den aber so schnell findest?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
go450378-31
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das verstehe nun, wer will.

Und das verstehe ich nun wiederum nicht.

Was spricht dagegen als korrekter Mensch sein Gegenüber persönlich über seine Entscheidung zu informieren.
Ich habe ein Problem mit dem streichen der Wohnung und mit den Formulierungen im Mietvertrag, das wird vermutlich eine Rechtsperson entscheiden müssen wer da im Recht ist, aber deswegen werde ich ja nicht gleich zum Ar....loch.


-- Editiert von go450378-31 am 21.06.2020 20:13

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#25
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9899 Beiträge, 4485x hilfreich)

Tröste dich, ich verstehe es auch nichts. Wenn man es nicht auf einen riesen Knall bei der Wohnungsübergabe anlegt, macht Offenheit in diesem Punkt durchaus Sinn. Allerdings rate ich dazu, bei der Übergabe sehr vorsichtig zu sein.

Am besten wäre es, wenn du kurz vor der Wohnungsübergabe mit einem Zeugen den Zustand der Wohnung mit Fotos und Filem dokumentierst. Das muss kein Bauexperte oder Jurist sein. Es geht nur darum, dass du im Zweifel den Zustand der Wohnung belegen kannst.

Bei der Übergabe selber achte sehr genau auf das, was du sagst oder was du unterschreibst. Wenn du z.B. ein Übergabeprotokoll unterschreibst und da steht drin, dass die Wohnung bestimmte Schäden aufweist, dann kannst du das nachher nicht mehr anfechten. Dann gilt das. Von daher empfehle ich, sehr genau auf alles zu achten und im Zweifel dann lieber nicht zu unterschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
go450378-31
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Tröste dich, ich verstehe es auch nichts. Wenn man es nicht auf einen riesen Knall bei der Wohnungsübergabe anlegt, macht Offenheit in diesem Punkt durchaus Sinn. Allerdings rate ich dazu, bei der Übergabe sehr vorsichtig zu sein.

Am besten wäre es, wenn du kurz vor der Wohnungsübergabe mit einem Zeugen den Zustand der Wohnung mit Fotos und Filem dokumentierst. Das muss kein Bauexperte oder Jurist sein. Es geht nur darum, dass du im Zweifel den Zustand der Wohnung belegen kannst.

Bei der Übergabe selber achte sehr genau auf das, was du sagst oder was du unterschreibst. Wenn du z.B. ein Übergabeprotokoll unterschreibst und da steht drin, dass die Wohnung bestimmte Schäden aufweist, dann kannst du das nachher nicht mehr anfechten. Dann gilt das. Von daher empfehle ich, sehr genau auf alles zu achten und im Zweifel dann lieber nicht zu unterschreiben.


Ja genau, das dachte ich mir auch. Knall vermeiden, Offenheit aber Bestimmt bleiben.

Zum Protokoll. Das ist klar. Ich unterschreibe nichts, was ich nicht auch tragen kann.

Die gesamte Wohnung habe ich bereits fotografisch dokumentiert und ein Protokoll für mich angefertigt.

Mit Zeugen muss man mal sehen. In der Regel hat man ja immer nur Familie und Freunde in der Wohnung. Aber die können alle bezeugen, dass die Wände und Decken alle weiß sind und wenn überhaupt minimalste Nutzungsspuren enthalten. Nebenbei, es gibt mehr Fehler , Flecken, Lacknasen, Dübellöcher etc die vom Vormieter noch drin sind. Der hat nämlich alles andere als fachmännisch gestrichen ;-) Das hat mir der Vermieter aber im Übergabeprotokoll beim Einzug ins Protokoll geschrieben.


Was er noch am Tel angedroht hat, ist, dass er evtl der Nachmieterin kündigen will (was aus meiner Sicht nicht geht) weil sie udie Wohnung vorzeitig übernimmt und es ja ein Vermieterseits ein Gefallen gewesen wäre. Ja, habe ich mich auch sehr höflich für bedankt, dass es so gut geklappt hat.

Sie hat einen unterschriebenen Vertrag und mietet offiziell ab dem 01.07. Taktisch habe ich den Vermieter erst nach ihrer Unterzeichnung von der Situation unterrichtet. Darüber war er sauer. Warum so spät etc. Klar warum. Dann hätte er ihr abgesagt und mich ja noch bis zum 31.08. im Vertrag. Es gibt keine Klausel zum vorzeitigen Aufheben des Vertrages vor Einzug. Ich bin Prinzipiell also rel entspannt.

-- Editiert von go450378-31 am 22.06.2020 08:05

-- Editiert von go450378-31 am 22.06.2020 08:08

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32109 Beiträge, 5648x hilfreich)

Zitat (von go450378-31):
Was spricht dagegen als korrekter Mensch sein Gegenüber persönlich über seine Entscheidung zu informieren.
Nichts. Allerdings scheint dein Vermieter nicht von dieser Sorte zu sein. Der hat dir schon lange vorher *angedroht*, was er täte, falls...Mit diesem Wissen hast du hier nachgefragt.
Als korrekter Mensch steht man diesem Vermieter nun gut gewappnet gegenüber. Dass man ihm aber noch vorab die eigene Munition zeigt--- ist für mich nicht verständlich.

Ich wollte keinesfalls darauf hinaus, es bei der Übergabe knallen zu lassen.
Nun *knallt* es evtl. doch bei der Übergabe. Und auch noch danach. Ich denke an umfangreichen Schriftverkehr. Ich denke dabei an die Kaution und die BK-Abrechnung.... du hast sogar Erfahrung.
Zitat (von go450378-31):
Ich unterschreibe nichts, was ich nicht auch tragen kann.
Dann wirst du das Protokoll wohl nicht unterschreiben können...
Zitat (von go450378-31):
Zu den Mängeln (Dübellöcher, Schrauben noch in Wand, geringfügig Farbkleckse auf Fliesen und Boden) wurde kein Protokoll angelegt.
Dann kommst du mit familiären Zeugen?
Ich dachte eher an einen Dritten, der die vom Vermieter als jetzt vorhandene Mängel *abbügelt*

Zitat (von go450378-31):
Ich bin Prinzipiell also rel entspannt.
Ich hoffe, dass es so bleibt.

Viel Glück!

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
go450378-31
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dann wirst du das Protokoll wohl nicht unterschreiben können...
so ist das dann wohl. dann gibt es eben kein protokoll das von mir mit abgesegnet wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
go450378-31
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

So Abschließender Status.

Wohnung wurde letzte Woche übergeben. Übergabe war erstaunlich ruhig und es gab kein Protokoll zum zustand seitens des Vermieters, außer das Förmliche der Übergabe. Mein vorab angefertigten völlig wertfreien Fotobericht zum Zustand wollte er nicht unterzeichnen. Somit ist die Übergabe ohne gelaufen. Einzig die Zählerstände, Schlüsselanzahl waren im Übergabedokument aufgeschrieben.

Der Vermieter hatte mir zuvor gesagt, dass er sich mit seinem Anwalt beraten wird was er unternehmen kann.
Als ich das im Termin angesprochen habe, hat er mir gesagt er wolle die Wohnung einfach übernehmen wie er es immer macht und zu dem Thema wolle er sich nicht äußern, da er noch keine Rückmeldung vom Anwalt hat.

War okay für mich. Habe ja nichts unterschrieben und sobald der Vermieter die schlüssel hat bin ich raus.

Im Anschluss an die Übergabe stand ein Maler schon bereit der dann wohl den Zustand bewerten sollte. Ich hatte mir keine Gedanke gemacht, da die Wohnung im Top zustand war, so heftig kann man keine Lüge aufbauen. Aber es war mir auch egal in welchem Zustand die Wohnung war und Wie es sein Malermeister bewertet, da ich davon ausging, sein Mietvertrag ist in dem Punkt eh unwirksam.

Am Kommenden Tag bekam ich eine SMS, er der Malermeister ist der Meinung es muss nicht gestrichen werden, und sein Anwalt schließt sich an, und er würde die Mietkaution überweisen und es wäre damit alles klar.

(Ja genau. Ich vermute sein Anwalt hat ihm einfach gesagt..."Lieber XXX, du hast mit deinem Vertrag etwas Mist gebaut, lass mal gut sein, du kannst Froh sein wenn du ohne Extrakosten da raus kommst. Vor Gericht wird das nix. ... daher auch die sehr sehr ruhige Übergabe. Da hat er das schon gewusst, dass seinerseits der Vertag nicht sauber ist.
Aber das vermute ich nur. Der Maler hat vermutlich noch einen drauf gesetzt, indem er gesagt hat, dass da nichts zu tun ist, da alles sauberund ein streichen nicht notwendig erscheint.)

Danke für die Posts, für mich ist das Thema abgeschlossen.

-- Editiert von go450378-31 am 29.06.2020 16:02

-- Editiert von go450378-31 am 29.06.2020 16:08

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