Muss man beim Auszug die Wände streichen?

17. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
franck_44
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss man beim Auszug die Wände streichen?

Hallo zusammen,

die Frage gab es schon öfters aber ich lese eine ganze Menge unterscheidliche Meinungen dazu. Muss man beim Auszug die Wände streichen?

Hier meinem Fall.

Wohne in der Wohnung seit ca. 2,5 Jahre. Die Wohnung würde nicht gestrichen beim Einzug und ist jetzt noch im guten Zustand, könnte mal gestrichen aber ist kein muss würde ich sagen.

Habe letztes Sommer zwei Zimmer gestrichen (Weiß) auf eigene Kosten und Bedarf.

Musste jetzt aus beruflichen Gründen ins Ausland kurzfristig ziehen. Die Mieterin hat einen Nachmieter gefunden und ich würde ein Monat weniger bezahlen müssen, allerdings sind die nun vorgeschlagenen Renovierungskosten für Schlafzimmer (Boden=ca. 20m2), Flur was 75% Türe ist + Küche (ca. 8m2) mehr als ein Monatsmiete (€850).

Mieterin meint wir haben das Streichen beim Auszug als Sonderklausel geschrieben (kann sein, muss nachschauen) - widerspricht das alles was ich gelesen habe das diese Klauseln nichtig sind?

Sie will auch dass ich für das "reparatur" des Spülmaschines bezahle obwohl es nur eine Schönheitsreparatur wäre (Holzteil ist abgekommen, funktioniert noch 100%ig).

MFG, Franck.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 408x hilfreich)

quote:
[color=red]Mieterin[/color] meint wir haben das Streichen beim Auszug als Sonderklausel geschrieben (kann sein, muss nachschauen) - widerspricht das alles was ich gelesen habe das diese Klauseln nichtig sind?


Na vielleicht schaust du erst einmal, was ihr vereinbart habt.

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 367x hilfreich)

quote:
Sie will auch dass ich für das "reparatur" des Spülmaschines bezahle obwohl es nur eine Schönheitsreparatur wäre (Holzteil ist abgekommen, funktioniert noch 100%ig).
Das hat nichts mit Schönheitsreparaturen zu tun. Wenn Du etwas beschädigst, hast Du es auch zu reparieren. Das hättest im übriegen auch alleine uns selbständig veranlassen können, ohne dass die Ver(?)mieterin erst dazu auffordern muss.

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