Muss man die Heizungsablesung belegen?

13. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
Muss man die Heizungsablesung belegen?

Hallo,
heute war bei uns der Heizungsableser. Ich war so früh noch nicht Herrin meiner Sinne, und als der Mann gehen wollte, fragte ich ihn wenigstens, ob er denn keinen Beleg über die abgelesenen Werte daläßt. Das kannte ich nur so. Nein sagte er und war weg. Ich habe aber auch nichts unterschrieben, puh!

Nun habe ich mir zwei Werte merken können von 4, nur ist ja nix zu belegen bei falscher Abrechnung. Klar werde ich nächstes Mal die Werte vorher ablesen und versuchen zu erreichen, dass mir der Ableser die unterschreibt.

Inzwischen habe ich im Internet gelesen, dass viele Ablesefirmen dazu übergehen, keine Belege mehr zu hinterlassen.

1.)Gibt es dazu irgend eine rechtliche Vorschrift, oder Urteile oder sonstwas, dass sie die Ablesung belegen müssen?

2.) Die Firma schrieb, wer bei der Ablesung nicht den Zugang zur Wohnung sicherstellt, muß für den 2. Besuch selber zahlen. Mietervereine schreiben, das dürfen die nicht fordern. Toll, aber wo steht das???

Danke für eine Antwort!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Toll, aber wo steht das???
Ich würde an Ihrer Stelle eher einmal fragen, wo das steht, was die "Firma" behauptet. Haben Sie in Ihrem Mietvertrag oder woanders unterschrieben, dass Sie den 2. Besuch selber bezahlen müssen? Nein? Dann gilt es auch nicht.

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#2
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

auch ich wunderte mich, warum ich beim letzten ablesen keine quittung o.ä. bekam und wurde wiefolgt aufgeklärt: ich habe "moderne" zähler an meiner heizung. diese zeigen zwei werte an, den aktuellen (1. Wert) und den vom letzten jahr (2. Wert, gesamtwert vom letzten jahr, also 2003).

beim ablesen (per computerlesegerät) wird dem zählgerät mitgeteilt, dass der an diesem tag gelesene wert den bis dahin 2. wert ersetzt, der erste wert wieder bei null beginnt. der alte wert zweite wert gelöscht wird.

wenn ich die abrechnung bekomme, kann ich diese mit den werten, die meine zählgeräte anzeigen, vergleichen. denn der zweite wert muss identisch sein mit der abrechnung.

vielleicht hat du ja auch so "moderne" zähler bekommen? ich hoffe du konntest meinen ausführungen der vielen werte folgen...smile,

grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
treffer
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 80x hilfreich)

Hallo,
Auf der Mitteilung zum Ablesetermin des Heizungsverbrauch steht bei mir auch, das der zweite Termin kostenpflichtig ist und man unbedingt beim ersten Termin anwesend sein muss. Stimmt aber nicht, als ich beim Betreiber telefonisch nachfragte. Der zweite Termin ist ebenfalls kostenfrei. Als Beruftätiger kann man nicht frei über seine "Freizeit" entscheiden. Dieses Jahr musste ich auch auf den zweiten Termin warten und siehe da, es war ein Samstag, für mich arbeitsfrei.
An den Heizungkörpern habe ich noch alte Verdünsterröhrchen, die nach der Ablesung ausgetauscht werden. Als Referenz verbleibt das abgelesen Röhrchen noch für ein Jahr an der Heizung. Bei der diesjährigen Ablesung bekam ich wie sonst immer auch wieder den Beleg. Der Techniker notiert den abgelesenen Verbrauch ja händisch und dabei kann es ja zu Schreib- oder Lesefehlerfehler kommen. Das Röhrchen von vor 2 Jahren wird aber mitgenommen und dient als Beweis, da es den Verbrauch von den letzten beiden Jahren anzeigt.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Danke für die Antworten!
Wir hatten Röhrchen, die der Ableser mitgenommen hat und stehen jetzt ohne alles da.
Ich versuche auf jeden Fall, mit den anderen Bewohnern im Haus einen Beschwerdebrief an den Vermieter zu verfassen, hätte aber doch gerne gewußt, ob da irgend jemand was zur rechtlichen Seite des Problems sagen kann.

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