Muss man die Kosten für einen Mietvertrag erstatten, wenn der Vertrag nicht zustande kam?

12. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb560271-63
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss man die Kosten für einen Mietvertrag erstatten, wenn der Vertrag nicht zustande kam?

Hallo zusammen,

vor einigen Wochen war ich bei einer Wohnungsbesichtigung und die Wohnung sagte mir auch zu.
Das Vermieterpaar wollte, dass ich den Vertrag direkt bei der Besichtigung unterschreibe, was ich zum Glück nicht getan habe. Stattdessen gab man mir den Vertrag sowie einige Anlagen (Hausordnung,..) unterschrieben mit nach Hause. Ich lies den Vertrag prüfen und es stellten sich einige rechtliche Mängel heraus (bspw. wollte man die qm der Wohnung nicht angeben, Betriebskosten waren nicht richtig angegeben, Erbpacht solle auf den Mieter umgelegt werden, Kaution war mehr als 3x Kaltmiete...).
Ich bat um Änderung des Vertrags nach gültigem deutschen Recht, woraufhin man die Zusage zurückzog.
Die Kosten für den Mietvertrag und die Kopien in Höhe von 7,25€ sollen nun von mir an die Vermieter erstattet werden. Zudem wurde man sehr unfreundlich und hat mich unter anderem als dämlich bezeichnet.

Wenn ich das richtig sehe, dann gibt es keine rechtliche Grundlage die mich dazu verpflichtet, die Kosten zu erstatten - oder hat hier jemand andere Erfahrungen?

Besten Dank!

Viele Grüße
Jessy

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von fb560271-63):
Wenn ich das richtig sehe, dann gibt es keine rechtliche Grundlage die mich dazu verpflichtet, die Kosten zu erstatten
Nein, gibt es nicht.

Glückwunsch, dass Sie es geschafft haben, so einen Vermieter zu vermeiden. Armer Mieter, den es treffen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von fb560271-63):
Die Kosten für den Mietvertrag und die Kopien in Höhe von 7,25€ sollen nun von mir an die Vermieter erstattet werden.
Wie sollst du das denn tun? Hat er dir eine Rechnung geschrieben?

Ich sehe keinen Grund, dafür etwas bezahlen zu müssen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von fb560271-63):
Die Kosten für den Mietvertrag und die Kopien in Höhe von 7,25€ sollen nun von mir an die Vermieter erstattet werden. Zudem wurde man sehr unfreundlich und hat mich unter anderem als dämlich bezeichnet.


Zahlen musst du nicht, hören wirst du auch nichts mehr, das lohnt nicht. Beide Seiten können froh sein, dass da kein Vertrag zustande gekommen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von fb560271-63):
bspw. wollte man die qm der Wohnung nicht angeben,

Das ist kein rechtlicher Mangel sondern die Folge der Rechtsprechung der Gerichte.



Zitat (von fb560271-63):
Betriebskosten waren nicht richtig angegeben

Auch das ist in der Regel kein rechtlicher Mangel, zumindest keiner der für den Mieter nachteilig ist.



Zitat (von fb560271-63):
Die Kosten für den Mietvertrag und die Kopien in Höhe von 7,25€ sollen nun von mir an die Vermieter erstattet werden.

Da sehe ich keine belastbare Rechtsgrundlage für.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist kein rechtlicher Mangel sondern die Folge der Rechtsprechung der Gerichte.
Nein. Das hat nichts mit Rechtsprechung der Gerichte sondern mehr mit der Redlichkeit von Vermietern zu tun.

Typischerweise wirbt ein Vermieter in Immobilienanzeigen mit der Größe der Wohnfläche. Es wird schwer fallen, Anzeigen ohne jegliche Wohnflächenangaben zu finden. Diese ist für den Mieter auch durchaus relevant um Wohnungen miteinander zu vergleichen. Wenn der Vermieter diese Angabe dann nicht in den Mietvertrag mit aufnehmen will, hat das genau einen Grund: Er will dem Mieter diese Flächenangabe nicht verbindlich zusichern.

Der Mietinteressant darf sich dann durchaus fragen, warum der Vermieter das nicht will. Redliche Mieter haben die Angaben in der Immobilienanzeige sorgfältig erstellt und dort eine korrekte Wohnflächenangabe gemacht. Die kann man dann auch unproblematisch in den Mietvertrag schreiben. Eigentlich macht es nur dann Sinn, die Wohnfläche nicht in den Mietvertrag zu schreiben, wenn sich der Vermieter nicht sicher ist oder er absichtlich geschummelt hat.

Von daher wäre eine fehlende Wohnflächenangabe im Mietvertrag durchaus ein Grund, um vor dem Abschluss des Mietvertrages selber nochmal genau nachzumessen und an der Korrektheit der Vermieterangaben zu zweifeln. Das betrifft dann aber natürlich alle Angaben und Zusicherungen des Vermieters.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Ich sehe auch keine Rechtsgrundlage für die Förderung des Anbieters wenn du - was im Sachverhalt nicht explizit steht, aber selbstverständlich sein sollte - die Unterlagen zurückgegeben hast.
Ansonsten natürlich schon.

Zu der Quadratmeterzahl: da es immer noch keine rechtsverbindliche allgemeine Vorschrift zur Berechnung der Wohnfläche bei frei finanzierten Wohnraum gibt, kann man auch gut drauf verzichten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb560271-63
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Zitat (von fb560271-63):
Die Kosten für den Mietvertrag und die Kopien in Höhe von 7,25€ sollen nun von mir an die Vermieter erstattet werden. Zudem wurde man sehr unfreundlich und hat mich unter anderem als dämlich bezeichnet.


Zahlen musst du nicht, hören wirst du auch nichts mehr, das lohnt nicht. Beide Seiten können froh sein, dass da kein Vertrag zustande gekommen ist.


Nun ja, man schreibt mir in regelmäßigen Abständen "Mahnungen" und Zahlungsaufforderungen und droht nun auch mit weiteren Schritten...
Unter anderem wurde angedeutet, dass man meinen Arbeitgeber kontaktieren will (Lohnabrechnungen liegen den Vermietern ja leider vor), weil ich ja bestimmt Kopien im Betrieb gemacht hätte...
Ich wüsste nicht, wieso die Vermieter froh sein können, mit mir keinen Vertrag geschlossen zu haben. Ich hingegen bin sehr froh...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb560271-63
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Ich sehe auch keine Rechtsgrundlage für die Förderung des Anbieters wenn du - was im Sachverhalt nicht explizit steht, aber selbstverständlich sein sollte - die Unterlagen zurückgegeben hast.
Ansonsten natürlich schon.


Nein, die Unterlagen habe ich nicht zurückgegeben. Meine habe ich auch nicht zurück erhalten.

-- Editiert von Moderator am 12.10.2020 13:37

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von fb560271-63):
Die Kosten für den Mietvertrag und die Kopien in Höhe von 7,25€


Schon lustig solche Peanuts überhaupt einzufordern. Ich gehe mal davon aus das es sich um einen rechtlich unerfahrenen Privatvermieter handelt.

- keine qm-Angabe: kann ich verstehen bei all den unterschiedlichen Berechnungsvorschriften ist es mitunter auch nicht leicht die Wohnfläche rechtskonform anzugeben.
- Erbpacht als Nebenkosten: hier schneidet sich der Vermieter doch ins eigene Fleisch, ein Abzocker-Mieter würde in Kenntnis der Rechtslage einfach unterschreiben und nachher nicht zahlen.


Insgesamt würde ich den Vermieter daher nicht als unredlich bezeichnen wollen. Allerdings scheint der Vermieter zusätzlich zur verzeihbaren Unerfahrenheit aber auch noch kleinlich zu sein (7,25€ einfordern), da ist es wohl wirklich besser das kein Vertrag zustande kam.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Zu der Quadratmeterzahl: da es immer noch keine rechtsverbindliche allgemeine Vorschrift zur Berechnung der Wohnfläche bei frei finanzierten Wohnraum gibt, kann man auch gut drauf verzichten.
Diese Angabe muss nicht im Mietvertrag stehen, das ist korrekt. Aber man darf sich schon fragen, warum ein Vermieter mit einer Angabe in einer Immobilienannonce wirbt, die er dann nicht bestätigen will. Es steht ihm ja frei in den Mietvertrag zu schreiben, auf welcher Grundlage seine Wohnflächenberechnung beruht.

Es ist aber schlicht falsch, die Nicht-Angabe von Wohnflächen mit der Rechtsprechung begründen zu wollen. Der BGH hat nur entschieden, dass die Angabem zur Wohnfläche im Mietvertrag korrekt sein müssen (und es Folgen hat wenn nicht). Eigentlich etwas, was bei einem redlichen Vertragspartner selbstverständlich sein sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb560271-63
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Ich gehe mal davon aus das es sich um einen rechtlich unerfahrenen Privatvermieter handelt.
Der Vermieter hat diverse Wohnungen, die er seit Jahrzehnten vermietet...

-- Editiert von Moderator am 12.10.2020 13:40

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb560271-63
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von quiddje):
Zu der Quadratmeterzahl: da es immer noch keine rechtsverbindliche allgemeine Vorschrift zur Berechnung der Wohnfläche bei frei finanzierten Wohnraum gibt, kann man auch gut drauf verzichten.
Diese Angabe muss nicht im Mietvertrag stehen, das ist korrekt. Aber man darf sich schon fragen, warum ein Vermieter mit einer Angabe in einer Immobilienannonce wirbt, die er dann nicht bestätigen will. Es steht ihm ja frei in den Mietvertrag zu schreiben, auf welcher Grundlage seine Wohnflächenberechnung beruht.

Es ist aber schlicht falsch, die Nicht-Angabe von Wohnflächen mit der Rechtsprechung begründen zu wollen. Der BGH hat nur entschieden, dass die Angabem zur Wohnfläche im Mietvertrag korrekt sein müssen (und es Folgen hat wenn nicht). Eigentlich etwas, was bei einem redlichen Vertragspartner selbstverständlich sein sollte.


Neben der Nicht-Angabe der qm stand als Zusatzvereinbarung im Vertrag, dass der Mietpreis über dem ortsüblichen Mietspiegel liegt (was nicht zutreffen würde, wenn die im Inserat angegebene Wohnfläche korrekt wäre), der Mieter dies aber akzeptiert.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Redliche Mieter haben die Angaben in der Immobilienanzeige sorgfältig erstellt und dort eine korrekte Wohnflächenangabe gemacht.


Sollte wohl Redliche Vermieter heißen.

.
Zitat (von quiddje):
Zu der Quadratmeterzahl: da es immer noch keine rechtsverbindliche allgemeine Vorschrift zur Berechnung der Wohnfläche bei frei finanzierten Wohnraum gibt, kann man auch gut drauf verzichten.


Das Verschweigen der Wohnfläche nützt in der aktuellen Gesetzeslage dem VM nichts mehr. Bei Mieterhöhung und auch bei NK-Abrechnungen ist die
exakte Wohnfläche anzugeben.
Bei falschen Angaben wären entsprechende Rückzahlungen an den Mieter möglich, sofern dieser den Fehler bemerkt.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von fb560271-63):
Nun ja, man schreibt mir in regelmäßigen Abständen "Mahnungen" und Zahlungsaufforderungen und droht nun auch mit weiteren Schritten...
Unter anderem wurde angedeutet, dass man meinen Arbeitgeber kontaktieren will (Lohnabrechnungen liegen den Vermietern ja leider vor), weil ich ja bestimmt Kopien im Betrieb gemacht hätte...


Je nach Wortlaut würde ich hier eine Strafanzeige wegen Nötigung in Erwägung ziehen.

Unabhängig davon sollten Sie schriftlich und nachweisbar den Vermieter auffordern mitzuteilen, welche personenbezogenen Daten auf welcher Grundlage (auch auf Papier) verarbeitet werden, alle ggf. auch konkludent erteilten Einwilligungen widerrufen und zu verlangen Daten, deren Verarbeitung ohne Rechtsgrunderfolgt unverzüglich zu löschen und die Löschung schrifltlich zu bestätigen.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von fb560271-63):
Nun ja, man schreibt mir in regelmäßigen Abständen "Mahnungen" und Zahlungsaufforderungen und droht nun auch mit weiteren Schritten...
Das hätte mal in den Erstbeitrag gehört, oder? Das kommt nur wegen der 7,25 €?
Aufgrund welcher Vereinbarung oder gar Rechtsgrundlage verlangt der Vermieter das nun? Hast du dazu bei der W-besichtigung etwas unterschrieben?
Und wer hat dieses Angebot geprüft?
------------------------------------------------------

Zitat (von quiddje):
Ansonsten natürlich schon.
Falls das MV-Vertragsangebot nicht an den Vermieter zurückgegeben wurde--- wären die 7,25 zu zahlen?
Mich interessiert die Begründung dafür.

Ich lese auch, der Vermieter habe seine Zusage selbst zurückgezogen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb560271-63
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Zitat (von fb560271-63):
Nun ja, man schreibt mir in regelmäßigen Abständen "Mahnungen" und Zahlungsaufforderungen und droht nun auch mit weiteren Schritten...
Unter anderem wurde angedeutet, dass man meinen Arbeitgeber kontaktieren will (Lohnabrechnungen liegen den Vermietern ja leider vor), weil ich ja bestimmt Kopien im Betrieb gemacht hätte...


Je nach Wortlaut würde ich hier eine Strafanzeige wegen Nötigung in Erwägung ziehen.

Unabhängig davon sollten Sie schriftlich und nachweisbar den Vermieter auffordern mitzuteilen, welche personenbezogenen Daten auf welcher Grundlage (auch auf Papier) verarbeitet werden, alle ggf. auch konkludent erteilten Einwilligungen widerrufen und zu verlangen Daten, deren Verarbeitung ohne Rechtsgrunderfolgt unverzüglich zu löschen und die Löschung schrifltlich zu bestätigen.


Vielen Dank!
Darf mein Arbeitgeber überhaupt von dem Vermieterpaar kontaktiert werden (bzgl. Datenschutz)?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fb560271-63
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Das hätte mal in den Erstbeitrag gehört, oder? Das kommt nur wegen der 7,25 €?
Aufgrund welcher Vereinbarung oder gar Rechtsgrundlage verlangt der Vermieter das nun? Hast du dazu bei der W-besichtigung etwas unterschrieben?
Und wer hat dieses Angebot geprüft?

Ja, das alles wegen 7,25 €.
Ich habe vor Ort nichts unterschrieben und es gab keine Vereinbarung dazu.

Geprüft hat das Angebot eine befreundete Immobilienmaklerin.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von fb560271-63):
Nun ja, man schreibt mir in regelmäßigen Abständen "Mahnungen" und Zahlungsaufforderungen und droht nun auch mit weiteren Schritten...
Unter anderem wurde angedeutet, dass man meinen Arbeitgeber kontaktieren will
Fang keine Brieffreundschaften mit dem an. Auch irgendwelche Strafanzeigen werden nichts bringen, drohen sollte man sowie nicht damit. Und die Anfrage nach den gespeicherten Daten bringt erst recht nichts. Ja, damit kann man "zurückschießen". Aber letztlich eskaliert der Streit dadurch nur noch mehr.

Du solltest einmal möglichst nachweisbar dem Nicht-Vermieter ein Schreiben zukommen lassen, indem du die Forderung endgültig ablehnst. Er möge doch bitte den Rechtsweg beschreiten. In dem Schreiben solltest du ihm untersagen, dich weiter zu kontaktieren bzw. deine Daten weiterzugeben. Das Kontaktieren von deinem Arbeitgeber würde darunter fallen. Du kannst ihn zudem darauf hinweisen, dass er mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müsse, wenn er sich nicht daran hält.

Danach würde ich jegliche Diskussion einstellen und erst reagieren, wenn ein Schreiben vom Gericht kommt (Mahnbescheid) oder der Vermieter illegalerweise doch deinen Arbeitgeber kontaktiert hat. Wie du dann reagieren kannst, kannst du ja hier nachfragen, wenn es soweit ist.

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