Muss neu renoviert werden?

19. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
xJonlw2013x
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)
Muss neu renoviert werden?

Anhang:
https://picload.org/view/ddccodpl/20180119_104309.jpg.html
https://picload.org/view/ddccoaga/20180119_104318.jpg.html

Morgen,

Ich habe einen Freund, der Vermieter ist und ein Mieter zieht demnächst aus seiner Wohnung (Einzug um 1980) aus.
Die Tapeten sind sehr vergilbt, man sieht sogar die Umrisse der Bilder, die einst aufgehangen sind, deutlich durch.
Jetzt meine Frage: Muss der Mieter renovieren (bzw. sind die Klauseln gültig) und muss er nur streichen oder neu tapezieren?
Der Teppischboden ist auch sehr dreckig geworden, geht das auch auf seiner Kappe?
Geraucht wurde ja auch sehr viel in der Wohnung, dementsprechend sind auch die Decken sehr dreckig geworden.
Jetzt nur rechtlich gesehen: Was hat er zu machen, und was nicht?

Grüße

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Man kann noch darüber diskutieren, ob die Formulierung "Bei normaler Benutzung..." dazu führt, dass es sich um weiche Fristen handelt. Da würde ich noch sagen ja.

Jedoch wird die Rückgabe in renoviertem Zustand gefordert und das macht die gesamte Klausel zu den Schönheitsreparaturen unwirksam. Wenn das Kreuzchen beim ersten Punkt gemacht worden wäre, dann wäre die Klausel wahrscheinlich wirksam gewesen.

Zitat:
Jetzt meine Frage: Muss der Mieter renovieren (bzw. sind die Klauseln gültig) und muss er nur streichen oder neu tapezieren?


Er muss weder streichen noch tapezieren. Er muss die Wohnung lediglich besenrein übergeben.

Zitat:
Der Teppichboden ist auch sehr dreckig geworden, geht das auch auf seiner Kappe?


Ein 38 Jahre alter Teppich hat seine Lebensdauer ohnehin weit überschritten. Das geht also nicht auf seine Kappe. Selbst wenn der Mieter Schäden am Teppich verursacht hätte, müsste er nichts zahlen, da der Teppich nichts mehr wert ist.

Zitat:
Jetzt nur rechtlich gesehen: Was hat er zu machen, und was nicht?


Der Mieter muss nur fegen, d.h. die Wohnung von groben Verschmutzungen befreien.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.643 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen