Muss renoviert werden?

23. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
King71
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 19x hilfreich)
Muss renoviert werden?

Hallo,
muss lt. den Klauseln im Mietvertrag (siehe unten) überhaupt renoviert werden? Ich will zum 01.02.2011 ausziehen und habe dann 3 Jahre und 8 Monate in der Wohnung gewohnt.

Danke für kompetenten Rat und Grüße

1. Die Schönheitsreparaturen sind, gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses an, im allgemeinen und abhängig vom Abnutzungsgrad entsprechend dem folgenden Fristenplan vorzunehmen: (es folgen die bekannten Fristen)

2. Endet das Mietverhältnis vor Ablauf von 5 Jahren und liegen die letzten Schönheitsreparaturen mehr als ein Jahr zurück, so hat der Mieter nur die anteiligen Kosten für die nach dem Fristenplan durchzuführenden Schönheitsreparaturen zu tragen

3. Der vom Mieter zu tragende Anteil ermittelt sich wie folgt:

Für Küchen, Duschen und Bäder:
Mietdauer in Monaten geteilt durch 36 = Bruchteil des Kostenvoranschlags, der auf diese Räume fällt.

Wohn- und Schlafräume, Fluren, Dielen und Toiletten:
Mietdauer in Monaten geteilt durch 60 = Bruchteil des Kostenvoranschlags, der auf diese Räume entfällt.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Die Fristen sind zumindest nicht starr.



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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
King71
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 19x hilfreich)

sind das keine starren Fristen?

2. Die Schönheitsreparaturen sind, gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses an, im allgemeinen und abhängig vom Abnutzungsgrad entsprechend dem folgenden Fristenplan vorzunehmen:
- Küchen, Bäder und Duschen alle 3 Jahre
- Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre
- alle anderen Räume und Lackanstriche alle 7 Jahre

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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