Guten Tag,
können Sie mir bitte sagen wie man da rauskommt? Folgende Situation, das Mehrfamilienhaus bewohnen 2 ältere Personen eine um die 70 die andere ca 85 Jahre alt, die anderen sind jung aber nicht kooperativ.
Die Mülltonnen befinden sich hinter dem Haus und müssen mal von jedem Mieter vor den Häuserblock gezogenen werde. Stellen sie sich eine ältere Frau vor, die das nach einer Hüftoperation noch machen muss!? Die Vermieterin ist eine ebensfalls ältere Frau aber sie ist eine "Hexe", wenn Sie mich verstehen...sie schreit erstmal einen an und widerspricht...
Trotzdem wollen die Beiden dort wohnen bleiben..aber wie wenn die Aufgaben immer schwieriger zu bewältigen sind!? Hausflur und Keller putzen geht auch nicht mehr so gut, sie haben eine kleine Rente und können keine Fremdfirma fürs Putzen anstellen...Danke
Mussen Ältere auch die Mülltonnen schleppen?
Fragen zur Miete?
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@scalar
quote:
Ich meine, wer soll denn die Arbeiten für sie machen?
@malwine
wenn die jüngeren mieter diese arbeiten partout nicht übernehmen wollen- sind sie denn mal HÖFLICH gefragt worden?
was die reinigung anbetrifft, sollte ein antrag auf haushaltshilfe im rahmen des sgb XII (sozialhilfe, menschen ü 65) gestellt werden. meist ist es dann so, dass das sozialamt leute schickt, es gibt aber auch die möglichkeit einen festegelegten betrag dafür zu erhalten, bei dem die verwendung nachgewiesen werden muss am jahresende.
sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"
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[color=blue]Gruß an die Alten! Mülltonne einfach mal nicht bewegen und abwarten was geschieht![/color]
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@Giesela
Nur Vollidioten verstehen die Ironie im Post von "steinhart" nicht.
Ach ja...bitte nur Antworten wenn der Schuh passt...ja...
Abdul
Ich glaube, ich hab da was für Dich, das analog für das Tonnenschleppen anzuwenden wäre:
Krankheit kann vom Winterdienst befreien
Alte oder kranke Mieter müssen vor dem Haus nicht Schnee schippen oder Salz streuen. Von diesem Winterdienst befreit sind Mieter, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dazu in der Lage sind. Ein Mieter machte nach Jahren geltend, auf Grund einer schweren Erkrankung dauerhaft nicht mehr in der Lage zu sein, Schnee zu schippen - und so seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Er forderte Befreiung vom Winterdienst. Der Vermieter widersprach. Das Landgericht Münster entschied: Der Mieter wird von der mietvertraglichen Winterdienstpflicht entbunden, wenn ihm aus gesundheitlichen Gründen der Winterdienst nicht mehr möglich ist und weder private noch gewerbliche Dritte zur Übernahme der Leistung bereit seien.
Landgericht Münster Az. 8 S 425/03
Urteil vom 19.2.2004
quote:<hr size=1 noshade>Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat diese Verpflichtung für eine ältere Dame (68 Jahre) verneint, die laut Mietvertrag die Pflicht zum Beräumen von Schnee und Eis für den Gehweg übernommen hatte. Die ältere Dame hatte ihrem Vermieter mitgeteilt, dass sie den Winterdienst wegen ihres Alters nicht mehr übernehmen kann und übersandte ein ärztliches Attest. Der Vermieter beauftragte eine Firma, welche die Arbeiten übernahm und stellte den Betrag von 290 EURO der älteren Dame in Rechnung. Es kam zum Rechtsstreit und der Vermieter unterlag.
Das Amtsgericht begründet seine Entscheidung damit, dass soweit es Mietern aufgrund ihres Alters nicht mehr möglich sei, die Winterräumpflicht zu erfüllen, sie die Kosten für eine Ersatzkraft nicht tragen müssen. Körperliche Einschränkungen seien ein Dauerzustand und mit einer vorübergehenden Unmöglichkeit nicht vergleichbar (AG Hamburg – Altona, Az. 318 a C 146/06 ;
s.a. LG Münster, Urteil vom 06.12.2004, Az. 8 S 425/03 ).
http://chemnitz-rechtsanwalt.de/pageID_4680423.html <hr size=1 noshade>
Da könnte ein Brief von einem Anwalt bei der Verschickung des Attests Wunder wirken und dürfte auch nicht allzu teuer sein.
Oder man schreibt ihn mit Verweis auf die aktuelle Rechtslage und mit Erwähnung der Aktenzeichen selbst und lässt den Vermieter klagen und verlieren.
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@ Mortingalle.
wenn du diesen einfachen Satz nicht verstehst, schleich Dich davon und geh in ein Kinderforum. Nur da sind die Antworten noch einfacher!
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@morbus questicus
quote:
Wie sähe es eigentlich umgekehrt bei einem alten, gebrechlichen Vermieter aus
der wird aus seinen mieteinnahmen eine haushaltshilfe anstellen.
ansonsten hat @ali baba hier doch völlig recht
quote:
Dies ist aber keine rechtliche, sondern eher eine wirtschaftliche Frage und darüber hinaus eine des Anstandes.
sunbee
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@morbus questicus
quote:
Weil der Vermieter ja steinreich ist, stimmt's ?
Und wenn dem aber nicht so ist ?
meine güte: das sgb XII greift in den fällen, wenn man selbst keine mittel hat. das würde auch für besonders verarmte vermieter gelten.
und nochmal morbus hai, @ali baba hat doch völlig recht. wieso kapierst du den sinn des postings nicht?
sunbee
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" ...Körperliche Einschränkungen seien ein Dauerzustand und mit einer vorübergehenden Unmöglichkeit nicht vergleichbar (AG Hamburg – Altona, Az. 318 a C 146/06
;"
Deshalb sollen die, die dauerhaft nicht mehr können, sich in den dafür geeigneten Einrichtungen begeben, wo ihnen auch dauerhaft geholfen werden.
Müssen sie dort für alle Leistungen, die sie in Anspruch nehmen, nicht bezahlen ?
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Ich las nur, dass die älteren Leute bestimmte Mieterpflichten nicht mehr packen. Das heißt aber nicht, dass sie völlig verarmt sind, was ich aber hier nun auch nicht ausschließen kann. Mir wäre der Anstand der Jüngeren, sie aus dieser Mülltonnenschlepperei usw. einfach rauszulassen, auch das Naheliegendste.
Wie Goethe mal schrieb: "Edel sei der Mensch, hilfreich und gut."
Diese Moralkategorie scheint ja vielerorts bereits verpönt...
Aber im Rahmen der sog. Nachbarschaftshilfe wäre mir denkbar, dass neben dem (höflichen) Anfragen auch ein monatlicher Obulus von sagen wir mal 5 steuerfreien Euronen durchaus Wunder bewirken könn(t)en ?
Die jungen Leute von heute sollten einfach mal wieder anpacken ! Dann geht es mit deutschland auch wieder voll bergauf, und es muss nicht mehr kleingeschrieben werden !
Übrigens war steinhart superironisch....
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"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"
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@morthi
Keine Ahnung..., aber es ist ja sicher nicht zwangsläufig so, dass der Vermieter ein solches Vorhaben vorschlagen muss. Es ist doch immer auf den Einzelfall abzustellen. Dazu fehlen hier immer noch einige Informationen. Aber grundsätzlich sollten die Mieter, die Vermieter und auch die Vermittler (Gerichte) menschlich bleiben. Und bevor das Ausmaße einnimmt, die dann keiner mehr überschauen kann, plädiere ich eher auf gegenseitige Rücksichtnahme analog § 1 StVO
oder eben die angeführte Form von Nachbarschaftshilfe.
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Mal ne Frage an den TE in welchen verwandschaftlichen Verhältnis stehst du zu den älteren Herrschaften? Bzw. haben die zwei Verwandte oder Bekannt? Denn ggf. könnten doch auch diese die Hausordung machen. Ich meine nehmt mal das Beispiel diese beiden Menschen hätten ein eigenens Haus. Und also keine Vermieter oder Mitmieter die sich darum kümmern würden, dann müsste auch eine Lösung her. Bei meiner Oma z.B. kommen einmal im Monat die Töchter und machen einen richtigen Hausputz(weil Oma halt auch nimmer so kann) und das obwohl wir (meine Mama und ich) 70 km weg wohnen!
Ich find das nämlich ehrlich gesagt grad ein bisschen doof diese Arbeiten auf die Vermieter oder Hausgemeinschaft abwälzen zu wollen
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