Mutter Pflegeheim/ Wohnung gemeinsam/ Bereits erstellter Thread,/ Teil 2

2. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
go504769-93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutter Pflegeheim/ Wohnung gemeinsam/ Bereits erstellter Thread,/ Teil 2

Hallo,

ich schreibe in dieses Forum weil ich viele Fragen habe und denke, hier finde ich Antworten darauf.

Kurzgefasst:

Ich lebe seit 2013 mit meiner Mutter in zusammen, wir beide erhalten Hartz4 und teilen uns die Miete.

Die Miete beträgt warm 613 €.
Nun zu meinem Anliegen.
Seit einer Woche ist meine Mutter in einem Pflegeheim, der Mietvertrag läuft weiterhin über sie. Das Pflegeheim wird aus der Pflegeversicherung und Sozialhilfe finanziert. Den Antrag zur Sozialhilfe habe ich bereits erhalten, aber noch nicht eingereicht.
Meine Mutter ist noch Arbeitslos gemeldet, offiziell bis Ende Dezember. Natürlich werde ich das Geld was sie nach dem Pflegeheim aufenthalt erhielt, zurück überweisen. Sobald der Sozialhilfe Antrag genehmigt wurde.
Ich möchte gerne in der Wohnung bleiben, ich lebe seit 5 Jahren hier. Die Miete ist nur 36 € über der Mietobergrenze, die Kaltmiete passt genau in die Grenze.
Bevor ich aber zum Jobcenter gehe, möchte ich gerne wissen was ich benötige, damit sie mir die gesamte Miete zahlen?



Brauche ich einen Untermietvertrag mit meiner Mutter?
#​Hallo nochmal, ich möchte morgen zum Jobcenter aber vorher noch ein paar Fragen, 1) Könnte ich auch ohne Untermietvertrag die vollen Mietkosten erhalten? Ich habe die Mietbescheinigung und den Hauptmietvertrag meiner Mutter. 2) Bedarf es einer extra Bescheinigung meiner Mutter, dass ich in ihrer Abwesenheit die Wohnung nutzen darf? 3) Was brauche ich noch um mich auf das Gespräch vorzubereiten`? Lg und vielen Dank
Und ab wann muss ich melden, dass meine Mutter in einem Pflegeheim ist?
Bis jetzt haben wir noch kein Geld vom Sozialamt erhalten.
Also kann ich das aktuelle Geld für Dezember von meiner Mutter noch für die Miete einsetzen?
Ich danke euch ganz herzlich und hoffe auf viele hilfreiche Antworten, denn ich weiß wirklich nicht wo und wie ich anfangen soll :-)
Danke



-- Editiert von go504769-93 am 02.12.2018 18:26

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von go504769-93):
Natürlich werde ich das Geld was sie nach dem Pflegeheim aufenthalt erhielt, zurück überweisen.

Zitat (von go504769-93):
Also kann ich das aktuelle Geld für Dezember von meiner Mutter noch für die Miete einsetzen?

Zitat (von go504769-93):
Den Antrag zur Sozialhilfe habe ich bereits erhalten, aber noch nicht eingereicht.

Zitat (von go504769-93):
Und ab wann muss ich melden, dass meine Mutter in einem Pflegeheim ist?

Und man ist der gesetzliche, vom Gericht bestellte Betreuer? Oder Inhaber entsprechender (notariell beglaubigten) Vollmacht(en)?



Zitat (von go504769-93):
Ich möchte gerne in der Wohnung bleiben,

Und der Vermieter möchte auch einen entsprechenden Mietvertrag mit Dir eingehen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von go504769-93):
denn ich weiß wirklich nicht wo und wie ich anfangen soll :-)

Das ist doch ganz einfach erklärt. Die hohen Kosten für die Heimunterbringung werden komplett vom Sozialamt übernommen. Im Gegenzug wird man dir zur Auflage machen, dass du deine Wohnkosten senkst. Deshalb musst du so schnell wie möglicheinen Termin bei der zuständigen Sachbearbeiterin machen, um von ihr erfahren was Sache ist.

Und, deine geschilderten Probleme mit der Wohnung haben mit Mietrecht nichts mehr zu tun. Das ist alles Sozialrecht nach SGB XII

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Und, deine geschilderten Probleme mit der Wohnung haben mit Mietrecht nichts mehr zu tun.

Doch, denn sie will die Wohnung ja künftig alleine bewohnen.
Und da sie nicht Vertragspartner des Vermieters ist, dann ist das schon ein Thema fürs Mietrecht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von go504769-93):
Bevor ich aber zum Jobcenter gehe, möchte ich gerne wissen was ich benötige, damit sie mir die gesamte Miete zahlen?
Wird deine Mutter dauerhaft im Pflegeheim bleiben?
Zunächst wird das JC dir die volle Miete zahlen. Man wird dich auffordern, die Wohnkosten zu senken. Damit werden zunächst mal max 6 Monate weiterhin die Mietkosten gezahlt.
Wenn ihr beide Hartz 4 bisher vom JC bekommt, wird deine Mutter nun zuständigkeitshalber zum Sozialamt *geschoben*, wenn sie nicht mehr erwerbsfähig wird. Das JC verliert seine Zuständigkeit für die Mutter.
Zitat (von go504769-93):
Die Miete beträgt warm 613 €.
Das JC wird aber später nur für 1 Person bezahlen. Da dürften die 613,- viel zu teuer sein.
Zitat (von go504769-93):
Brauche ich einen Untermietvertrag mit meiner Mutter?
Wozu das denn? Sie wohnt doch nicht mehr in der Wohnung.
Zitat (von go504769-93):
Bedarf es einer extra Bescheinigung meiner Mutter, dass ich in ihrer Abwesenheit die Wohnung nutzen darf?
Wozu das denn? Du wohnst doch auch bisher dort.
Zitat (von go504769-93):
Und ab wann muss ich melden, dass meine Mutter in einem Pflegeheim ist?
Nächste Woche. Schriftlich und nachweisbar.

Mit dem Vermieter solltest du Kontakt aufnehmen. Der muss auch wissen, dass seine Mieterin jetzt im Pflegeheim ist und du gern dort wohnen bleiben willst.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go504769-93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe die Vorsorgevollmacht, und habe den Vermieter noch nicht informiert.


Zitat (von go504769-93):
Ich möchte gerne in der Wohnung bleiben,

Und der Vermieter möchte auch einen entsprechenden Mietvertrag mit Dir eingehen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go504769-93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von go504769-93):
Bevor ich aber zum Jobcenter gehe, möchte ich gerne wissen was ich benötige, damit sie mir die gesamte Miete zahlen?
Wird deine Mutter dauerhaft im Pflegeheim bleiben?
Zunächst wird das JC dir die volle Miete zahlen. Man wird dich auffordern, die Wohnkosten zu senken. Damit werden zunächst mal max 6 Monate weiterhin die Mietkosten gezahlt.
Wenn ihr beide Hartz 4 bisher vom JC bekommt, wird deine Mutter nun zuständigkeitshalber zum Sozialamt *geschoben*, wenn sie nicht mehr erwerbsfähig wird. Das JC verliert seine Zuständigkeit für die Mutter.
Zitat (von go504769-93):
Die Miete beträgt warm 613 €.
Das JC wird aber später nur für 1 Person bezahlen. Da dürften die 613,- viel zu teuer sein.
Zitat (von go504769-93):
Brauche ich einen Untermietvertrag mit meiner Mutter?
Wozu das denn? Sie wohnt doch nicht mehr in der Wohnung.
Zitat (von go504769-93):
Bedarf es einer extra Bescheinigung meiner Mutter, dass ich in ihrer Abwesenheit die Wohnung nutzen darf?
Wozu das denn? Du wohnst doch auch bisher dort.
Zitat (von go504769-93):
Und ab wann muss ich melden, dass meine Mutter in einem Pflegeheim ist?
Nächste Woche. Schriftlich und nachweisbar.


Mit dem Vermieter solltest du Kontakt aufnehmen. Der muss auch wissen, dass seine Mieterin jetzt im Pflegeheim ist und du gern dort wohnen bleiben willst.



Hallo Anami und vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Wir haben hier in der Stadt tatsächlich eine Obergrenze von 570 Euro, also viel höher als die jetzige Miete ist das nicht. Ich muss lediglich einen Eigenanteil dazu zahlen. Das kann ich durch regelmäßige Nebeneinkünfte ja nachweisen, dass ich dazu in der Lage bin.

Ich möchte auch mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen, aber weiß nicht genau was ich ihm schreiben möchte weil es ja gut sein kann, das er ablehnt und die Miete drastisch erhöht. Hier in der Stadt erhält man für den Preis höchstens 2 Zimmer wenn überhaupt.

Also kann ich dem Vermieter schreiben, dass ich einen Untermietvertrag mit meiner Mutter machen möchte weil sie vorübergehend im Pflegeheim ist und die Miete aber weiterhin gezahlt werden muss und ich damit dafür bürge?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von go504769-93):
weil sie vorübergehend im Pflegeheim ist

Sicher das es nur vorrübergehend ist? Wie lange soll das denn sein?



Zitat (von go504769-93):
und habe den Vermieter noch nicht informiert.

Da dürfte etwas mehr als eine Information nötig sein.
Hier bedarf es mindestens einer Erlaubnis und die sollte man sich dann auch schriftlich geben lassen.
Denn Untervermietung (Mitbesitz) ist das nicht mehr, da die Mutter da nicht mehr wohnt, sondern wohl eher eine Gebrauchsüberlassung (Alleinbesitz).

Mitbesitz an der Mietwohnung können Eltern dem Kind einräumen, da muss der Vermieter nur informiert werden.
Aber den Alleinbesitz an der Mietwohnung, dass braucht auch ein Vermieter sich nicht gefallen lassen, da könnte sogar fristlos gekündigt werden (LG Frankfurt/M., Az.: 2-11 S 211/99 ).



Zitat (von go504769-93):
und ich damit dafür bürge?

Ein ALG II Empfänger als Bürge - ob ein Vermieter sich auf so was einlässt? Da müsste er ja schon extrem gut gelaunt sein.



Man sollte hier beim Vermieter anfragen, ob man den Mietvertrag der Mutter komplett als Alleinmieter übernehmen kann. Das man seine Rückmeldung schriftlich benötigt, da man diese für das Amt benötigt.

Falls man das Glück hat, das er zustimmt, dann hat man auch was, das man dem Amt vorlegen kann.




-- Editiert von Harry van Sell am 02.12.2018 20:31

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#8
 Von 
go504769-93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go504769-93):
weil sie vorübergehend im Pflegeheim ist

Sicher das es nur vorrübergehend ist? Wie lange soll das denn sein?



Zitat (von go504769-93):
und habe den Vermieter noch nicht informiert.

Da dürfte etwas mehr als eine Information nötig sein.
Hier bedarf es mindestens einer Erlaubnis und die sollte man sich dann auch schriftlich geben lassen.
Denn Untervermietung (Mitbesitz) ist das nicht mehr, da die Mutter da nicht mehr wohnt, sondern wohl eher eine Gebrauchsüberlassung (Alleinbesitz).

Mitbesitz an der Mietwohnung können Eltern dem Kind einräumen, da muss der Vermieter nur informiert werden.
Aber den Alleinbesitz an der Mietwohnung, dass braucht auch ein Vermieter sich nicht gefallen lassen, da könnte sogar fristlos gekündigt werden (LG Frankfurt/M., Az.: 2-11 S 211/99 ).

Meine Mutter wohnt offiziell noch hier, sie ist in der Wohnung gemeldet.
Muss ich dem Vermieter überhaupt sagen, dass meine Mutter in einem Pflegeheim ist? Ich meine ist es nicht möglich weil ich ja schon hier wohne, dem Arbeitsamt das mitzuteilen damit die Miete angepasst wird?

Die länge des Aufenthalts lässt sich nicht voraussagen, es kommt auf Ihren Zustand und die Erfolge an die sie dort erzielen kann, um wieder zurück zu kommen.



Zitat (von go504769-93):
und ich damit dafür bürge?

Ein ALG II Empfänger als Bürge - ob ein Vermieter sich auf so was einlässt? Da müsste er ja schon extrem gut gelaunt sein.



Man sollte hier beim Vermieter anfragen, ob man den Mietvertrag der Mutter komplett als Alleinmieter übernehmen kann. Das man seine Rückmeldung schriftlich benötigt, da man diese für das Amt benötigt.

Falls man das Glück hat, das er zustimmt, dann hat man auch was, das man dem Amt vorlegen kann.




-- Editiert von Harry van Sell am 02.12.2018 20:31

0x Hilfreiche Antwort

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