Mutter muss ins Pflegeheim. Vermieter verlangt von Kindern komplett Renovierung der Wohnung

11. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
go521731-78
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutter muss ins Pflegeheim. Vermieter verlangt von Kindern komplett Renovierung der Wohnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Mutter (92) Jahre alt musste kurzfristig aus gesundheiltichen Gründen ins Pflegeheim. Die Wohnung wurde rechtzeitig gekündigt. Soweit so gut.
Den größten Teil der Möbel wurden schon von den Kindern entfernt. Auch wurde eine Speermüllabfuhr unserer seits veranlasst. Jetzt vordert der Vermieter von uns Kindern das Laminat sowie die Styroporverkleidung der Decken zu entfernen. Wir die Kinder, haben ja kein Mietvertrag mit dem Vermieter und somit auch keine Verpflichtungen. Meine Mutter ist jetzt Mittellos, da ihr gesammte Rente für die Kosten des Pflegeheimes drauf geht.

Sind wir jetzt tatsächlich dazu verpflichtet die Wohnung noch zu renovieren??

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von go521731-78):
Sind wir jetzt tatsächlich dazu verpflichtet die Wohnung noch zu renovieren??


Was steht denn zu Renovierung im Mietvertrag?
Und wem gehört das Laminat und die Styropordecke, hat eure Mutter es einbauen lassen, oder der Vermieter?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120181 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von go521731-78):
Jetzt vordert der Vermieter von uns Kindern das Laminat sowie die Styroporverkleidung der Decken zu entfernen.

Wer hat das denn unter welchen Bedingungen angebracht?



Zitat (von go521731-78):
Vermieter verlangt von Kindern komplett Renovierung der Wohnung

Was findet sich zum Thema "Schönheitsreparaturen" und "Auszugerenovierung" in den vertraglichen Vereinbarungen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16833x hilfreich)

Zitat:
das Laminat sowie die Styroporverkleidung der Decken zu entfernen.


Wer hat die Sachen denn eingebracht?

Zitat:
Wir die Kinder, haben ja kein Mietvertrag mit dem Vermieter und somit auch keine Verpflichtungen.


Richtig

Zitat:
Meine Mutter ist jetzt Mittellos, da ihr gesammte Rente für die Kosten des Pflegeheimes drauf geht.


Dennoch muss der vermieter natürlich erst einmal zur Erfüllung der Pflichten auffordern, bevor er z.B. di Kaution einbehält.

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#4
 Von 
go521731-78
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Styroporplatten wurden damals auf wunsch meiner Mutter von uns dran gemacht.
Der Mietvertrag ist mind. 10 Jahre alt, von daher gehe ich aus dass dort noch die starren renovierungs Klausels vorhanden sind.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von go521731-78):
Die Styroporplatten wurden damals auf wunsch meiner Mutter von uns dran gemacht.


Damit wären die auch von Deiner Mutter wieder zu entfernen.
Wie war es beim Laminat?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go521731-78
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem ist, dass die Frau 92 Jahre alt ist und mittlerweile im Pflegeheim ist. In dem Mietvertrag stehen nch die alten starren Renovierungsklauseln, die ja mittlerweile auch nicht mehr gültig sind.
Also denke ich persönlich, dass Sie das gar nicht machen brauch. Die Frage ist worauf kann ich mich da berufen falls es fragen geben wird.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von go521731-78):
In dem Mietvertrag stehen nch die alten starren Renovierungsklauseln, die ja mittlerweile auch nicht mehr gültig sind.
Das hat aber nichts mit den Renovierungsklauseln zu tun. Ihr habt Styropor angebracht, das ist halt wieder zu entfernen. Und für das Laminat wird ähnliches gelten. Der Vermieter kann das nach angemessener Frist auch selber machen und wird die Kosten Deiner Mutter in Rechnung stellen. Ob sie die dann von der Rente bezahlen kann / muss ... Frage des Sozialrechts.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120181 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von go521731-78):
Also denke ich persönlich, dass Sie das gar nicht machen brauch. Die Frage ist worauf kann ich mich da berufen falls es fragen geben wird.

Auf rein gar nichts, schlicht weil Deine persönliche Ansicht nicht die Bohne interessiert, es zählen die Gesetze und die Rechtsprechung dazu.


Wenn in dem Mietvertrag tatsächlich noch die alten starren Renovierungsklauseln stehen, hat man Glück gehabt, dann muss man gemäß der bekannten Urteile nicht renovieren.

Davon unabhängig sind aber Beschädigungen der Mietsache und Einbauten. Die Deckenverkleidung ist hier auf jeden Fall vom Mieter zurück zu bauen.
Macht er das nicht, wird der Vermieter es auf Kosten des Mieters machen und Schadenersatz fordern. Den könnte er dann am Ende auch von der Mutter pfänden lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Fassen wir es zusammen:

Die Einbauten, Decke zu 100%, Laminat?, dazu sagst Du ja nichts, wären von Deiner Mutter, oder eben euch, wenn Ihr eurer Mutter das ersparen möchtet zu entfernen.
Macht Ihr das nicht, wird es der Vermieter machen.
Entweder er lässt es dann dabei bewenden, oder erwirbt einen Titel gegen eure Mutter, ob bei Ihr (oder später bei euch, falls ihr in ferner Zukunft irgendwann mal das Erbe annehmen solltet) was gepfändet werden kann, keine Ahnung.

Die Entscheidung liegt bei euch.

Bedenken solltet Ihr, dass es nicht billig wird das Zeug wieder von der Decke zu bekommen, ist geklebt oder?.....

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#10
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4608 Beiträge, 554x hilfreich)

Laminat zu entfernen dürfte ja kein Problem sein, so er denn nicht einfach druffgeklebt wurde, die Decken müssen auch gemacht werden.

Verpflichtet seid ihr als Kinder der Mieterin selbstverständlich NICHT, ihr könntet die Hütte also entleert und besenrein übergeben. Der VM wird dann erst mal die Kaution einbehalten, wenn er Glück hat, dann ergbit sich aus der letzten NK/HK Abrechnung noch ein Guthaben, das wird er einbehalten und dann wird er evtl. seinen Anspruch titulieren, das heißt also, dass die Mutti ins Pflegeheim zumindest mal nen Mahnbescheid bekommt, evtl. auch eine Klageschrift, und wenn dann alles tituliert ist, dann wird er versuchen zu vollstrecken. Nicht schön für die Mutti, aber was soll's.



-- Editiert von Solan196 am 11.02.2021 12:02

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