Muß Vermieter bei Mietschulden schnell handeln??

26. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Samsara02
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Muß Vermieter bei Mietschulden schnell handeln??

Hallo,
stimmt es das der Vermieter die Pflicht hat, bei Mietschulden schnell zu handeln, um den Schaden gering zuhalten?

Unser WG Konto weist seit Oktober 2005 einen Saldo von mehr als 2 Monatsmieten auf. Hätten sie uns nicht früher fristlos kündigen müßen?
Vielen Dank!!!!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Keinesfalls. Es ist Sache des Gläubigers, ob, wann und wie er Forderungen beim Schuldner geltend macht.

Beachten muß er lediglich die Verjährungsfrist. Ebenso können vollstreckbare Forderungen unter bestimmten Umständen eventuell verwirkt sein, wenn sie jahrelang nicht geltend gemacht werden.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#2
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:
Beachten muß er lediglich die Verjährungsfrist.


Die aber bei Mietschulden praktisch nie greift, da Zahlungen im Normalfall immer auf die jeweils aelteste Forderung angerechnet werden. Man muesste also mit mindestens 36 Monatsmieten im Rueckstand sein. Und bis dahin duerfte selbst eine Raeumungsklage laengst ueber die Buehne sein.

Gruss
CAM

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#3
 Von 
Alex2006
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 11x hilfreich)

Das ist ja fast schon komisch.

Jetzt ist der Vermieter sogar für die Mietschulden der Mieter verantwortlich!

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#4
 Von 
Samsara02
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, ich wäre halt gerne einfach schon früher über die Mietschulden, für die ich ja wohl als WG Mitbewohner hafte, früher informiert worden ... und nicht erst nach 7 Monaten!

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