Muß der Vermieter die Post die in den alten Briefkasten geht uns nachschicken oder nicht?
Muß Vermieter post nachschicken?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
müssen nicht. Du bist selber dafür verantwortlich.
Du kannst den VM mal höflich darum bitten, dir die Post nachzusenden.
die sache ist ja die das wir erfahren haben das an unserem alten briefkasten ein vorhängeschloß dran ist und der EX VM weiß wo wir wohnen
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es nicht nicht mehr dein Briefkasten. Du muß oder solltest bei der Post einen Nachsendeantrag stellen. Leider dauert das einige Tage, bis alle Post an dich weitergeleitet wird, darum hätte man diesen Antrag auch etwas 2 Wochen vor Auszug stellen sollen.
[ die sache ist ja die das wir erfahren haben das an unserem alten briefkasten ein vorhängeschloß dran ist und der EX VM weiß wo wir wohnen ]
Ja und?
Ab zur Post und Nachsendeantrag stellen.
Sowas macht man gleich wenn man auszieht
das haben wir ja gemacht und beim auszug lief der nachsendeantrag schon.haben heute erfahren das im alten briefkasten viele Briefe drin sind.Hätte der uns nicht mal bescheid geben müssen.wir wohnen ja auch in der gleichen Stadt und die ist nicht gerade groß.
ich mag falsch lieben - aber wenn das Namensschild, wie auf dem nachsendeauftrag steht, entfernt wurde, DÜRFTE keine Post mehr im Briefkasten landen, weil eben für diese Anschrift ein Nachsendeauftrag vorliegt.
Das dürfte dann wohl ein Fehler der Post sein - der Vemieter muss niemanden benachrichtigen.
-- Editiert von sunny249 am 09.08.2006 20:51:08
Der Vermieter ist nicht für Eure Post zuständig!!!
Einige haben schon mehrfach versucht Euch das hier klar zu machen, aber irgendwie kommt es bei Euch nicht an. Ich bin selbst in einem Jahr zweimal umgezogen und hatte nie
Probleme mit meinem Nachsendeauftrag bei der Post. Man sollte ihn halt nur früh genug beantragen und natürlich auch bezahlen.
Noch einmal und hoffentlich zum letzten Mal: Der Vermieter ist nicht für das Nachsenden Eurer Post zuständig Punkt
-- Editiert von Franceska am 09.08.2006 21:18:56
da hast du aber glück gehabt mit der post.denn bei uns sind briefe nicht angekommen obwohl der nachsendeantrag schon 3 monate lief.komisch oder!Die sache mit dem bezahlen kannst du stecken lassen denn beim beantragen eines nachsendeantrags muß man gleich bezahlen!
Also bei uns ist der Nachsendeantrag bei der Post kostenlos?!
feuerelfe
Hallo feuerelfe,
dann seid ihr wohl bei einer anderen Post!!
Entschuldigung, aber das ist schon lange kostenpflichtig und gar nicht mehr so billig.
Allerdings würde ich bei der Post eine Beschwerde einreichen, denn dann ist was bei denen faul, wenn schon länger der Nachsendeantrag gestellt ist.
Es könnten ja auch Fristen versäumt werden und dadurch Kosten entstehen, das kann man so nicht hinnehmen.
Der Vermieter muß bestimmt die Post nicht nachsenden, wäre aber trotzdem nett, wenn er es tun würde. Vielleicht mal anrufen und drum bitten?? Eventuell hinfahren und abholen?? Wäre ja so meine Idee dazu.
die beschwerde ist schon bei der post und es war ja auch immer die gleiche zustellerin die das verzapft hat.es sind ja schon mindestens 4 Briefe (von denen wir wissen)die verschwunden sind (oder im alten briefkasten).und da sollen wir mahngebühren bezahlen für sachen von denen wir noch nichts gewusst haben.
Richtig! Und zwar fast 15 Euro! Soweit ich mich erinnern kann, war das auch bereits 1999 bei unserem letzten Umzug kostenpflichtig, allerdings nicht so teuer.
Ich frag mich nur, was das für ein Briefkasten ist, wo ein Vorhängeschloss dranpasst und wie dann die Post da hineingeworfen werden kann, bzw. WIRD, wenn da ein Schloss dran ist....aber wie dem auch sei: Wenn Briefe nicht nachgeschickt wurden und mit dem Auftrag alles in Ordnung war, ist die Post zuständig! Ich glaube, ein Vermieter hätte viel zu tun, jedem ausgezogenen Mieter telefonisch mitzuteilen, dass noch Post da ist, die abzuholen ist .
-- Editiert von sunny249 am 09.08.2006 22:37:24
-- Editiert von sunny249 am 09.08.2006 22:41:58
Hä? Wenn die Beschwerde bereits bei der Post ist und bekannt ist, dass die Zustellerin Mist verzapft hat - was willst Du dann vom Vermieter?
Okay, dann wohl mittlerweile Gebührenpflichtig?!
2000 mußten wir noch nicht´s zahlen und meine Freundin 2003 auch noch nicht.
feuerelfe
hätte ja sein können das er uns sagen muß wenn noch post im Kasten ist!
den nachsendeantrag mußte ich schon 2002 bezahlen.und das wurde immer teurer
Wenn man im Guten auseinandergeht, hätte der Vermieter sicherlich auf den Brief die neue Adresse vermerken können (verzogen nach) und die in einen Briefkasten werfen können oder dem Zusteller mitgeben können. Gesetzlich muss er das nicht tun.
Wegwerfen darf er die Post aber nicht, soweit ich weiß, dass sie ja rechtlich gesehen dir gehört. Google doch mal unter Brieftransport usw.
-- Editiert von sika0304 am 10.08.2006 08:59:29
hahah ich habe von meiner Nachmieterin auch noch Post erhalten obwohl das Namensschíld geändert wurde! wir haben zwar keinen Nachsendeantrag gemacht weil wir dann auch wieder die lästige Reklame bekommen aber da meine Schwester auch Postbote ist weis ich das die Post nicht in Kästen kommen darf wenn kein Name oder ein anderer da steht. Und wir haben sogar Post im Briefkasten gehabt von meinem Mädchennamen der natürlich nicht an dem Briefkasten steht, die Post wollten wir gar nicht und der Depp wirft die immer wieder rein
Briefträger sind leider auch nur Menschen! Macht ja keinen Spaß, die Hälfte der Post die ganze Zeit mit rumzuschleppen und wieder mit zurückzunehmen. Da ist es einfacher, sie einzuwerfen, dann hat man sie los!! Verständlich, oder ?
Ich weiß garnicht, wo hier das Problem ist. Wenn ich doch weiß, dass ich umziehe und wohin schreibe ich 4 Wochen vorher alle Versicherungen usw. an und informiere die über meine neue Adresse. Der Nachsendeantrag ist doch eigentlich nur für die Einzelfälle gedacht, die man dann vergessen hat.
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