In unserer Wohnanlage gab es vor einer Woche Aushänge an den Haustüren, die (sinngemäß) aussagten, daß wegen einer Veränderung in den Eigentumsverhältnissen alle Wohnungen einer Besichtigung unterzogen würden. Dazu gab es einen Termin und die Ankündigung, daß außer dem Eigentümer auch der Verwalter der Anlage und ein Gutachter mitkommen würden.
Der Aushang war einige Tage später entfernt.
Miete, bei denen diese Begehung schon stattgefunden hat, wissen zu berichten, daß Fotos gemacht werden. Wozu? Das konnte hier niemand in Erfahrung bringen.
Daß der Vermieter das Recht hat, nach vorheriger Absprache in die Wohnung zu kommen, ist wohl zweifelsfrei klar. Fotografieren lassen wollen die Nachbarn ihre vier Wände jedoch nicht. Es herrscht deswegen eine gewisse Unruhe.
Darf er oder darf er nicht? Spielen evtl. dann genannte Gründe eine Rolle?
sternchen08:)
-----------------
""
Muß der Mieter das hinnehmen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Genau wie beim (nicht gesetzlich unmittelbar, sondern über §242 BGB
in der Rechtsprechung festgelegten) "Besuchsrecht" würde ich denken, daß Fotos ebenfalls von einer sachlichen Rechtfertigung abhängen, die das Interesse des Mieters ausnahmsweise überwiegt.
Bei bestimmten baulichen Veränderungen könnte ich mir das vorstellen; bei einem bloßen "neuer Eigentümer würde sich gerne ein Bild machen" nicht. Dann muß der neue Eigentümer selbst kommen.
-----------------
""
Ohne Erlaubnis des Mieters darf der Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung grundsätzlich keine Fotos machen
(siehe hier).
Manche Gerichte sehen auch Ausnahmen, siehe hier.
Ich würde den Personen, die Deine Wohnung betreten wollen, daher sagen, dass Du das Fotografieren in Deiner Wohnung nicht akzeptierst, wenn trotzdem jemand ein
Foto oder einzelne
Fotos machen möchte, dann nur mit einer Begründung für diesen Einzelfall
und Deiner Zustimmung, wenn die Begründung Dir plausibel erscheint.
-----------------
"„Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert!"
John "Hannibal" Smith"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
@ BigiBigiBigi und
@ Felicia Absahn
Ich danke Euch sehr für Eure Beiträge. Genauso sehe ich es auch, und genau so werde ich mich verhalten.
Beste Grüße vom Sternchen 08:)
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
12 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
24 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten