NEBENKOSTENABRECHNUNG!

5. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
xxl-familie
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
NEBENKOSTENABRECHNUNG!

Wir haben nun heute die Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2005 von unserem Vermieter erhalten.
Da wir alle anderen Beträge wie Schornsteinfeger, Wassergeld bereits selber zahlen besteht die Nebenkostenabrechnung nur aus der Gebührenabrechnung unserer Stadt. An Vorauszahlung wurde im Mietvertrag ein Betrag von 50,00 € mtl. festgelegt. Somit haben wir eine Vorauszahlung in Höhe von 600,00 € gezahlt. Da wir ein 10 Personenhaushalt sind haben wir bereits bei Abschluss des Mietvertrages den Vermieter auf den doch eigentlich nach unserer Ansicht zu geringen Betrag hingewiesen. Nun die Abrechnung die wir dann heute erhielten ließ unseren Atem stocken.
Die angesetzte Nachzahlung soll abzüglich unserer bereits geleisteten Vorauszahlung noch satte 2.167,-- € betragen.
Darf der Vermieter sowas überhaupt oder ist er nicht verpflichtet die Vorauszahlungen angemessen anzusetzen?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Im ersten Abrechnungszeitraum ist das normal, wenn keine vergleichbaren Erfahrungswerte vorliegen. Dann wird erst einmal ein Betrag festgesetzt und nach der Nebenkostenabrechnung werden dann für die Zukunft die Abschläge angepasst.
Wenn Ihr schon vermutet habt, dass die Vorauszahlungen nicht ausreichend sind, hättet Ihr das Geld doch schon mal auf die Seite legen können, oder?
Dem Vermieter könnt Ihr da keinen Vorwurf machen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Was ist eine Gebührenabrechnung eurer Stadt??? Welche Kosten werden hier berechnet?

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
xxl-familie
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

nun Cobold das haben wir ja auch gemacht. Da das Haus vor uns jedoch auch vermietet war dürfen wir doch wohl zu Recht davon ausgehen, das der Vermieter auch in der Lage ist die Kosten einer ordentlichen Bewirtschaftung in angemessenem Rahmen festzulegen.

Ikarus die Gebührenabrechnung der Stadt beinhaltet eben die Müllgebühren, Abwassergebühren sowie die Grundsteuer für das Haus.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Die Höhe der Grundsteuer kennt der Vermieter, wird die 600,- € wohl auch nicht übersteigen, oder?!

Sie können den Vermieter aber nicht, wie Sie sagen, für "die Kosten einer ordentlichen Bewirtschaftung in angemessenem Rahmen" verantwortlich machen.
Was ist den das, bei 10 Personen?!

Die Abwasser-, Wasser- und Müllgebühren betreffen ja Ihren individuellen Verbrauch, welchen Sie selbst am besten einschätzen können, nicht der Vermieter. Dieser würde Ihnen ja sonst evtl. einen bestimmten Verbrauch sogar "fast aufbrummen" (auch wenn Sie später dann eine Rückzahlung bekommen). Die oben genannten Gebühren können Sie für Ihren individuellen Verbrauch selbst errechnen und auch bei der Stadt erfragen, und somit Ihren Bedarf zur Eigenkontrolle selbst ermitteln.

Was ich nicht ganz verstehe ist, wenn Sie es bei Vertragsabschluß schon bemerkten, warum haben Sie keine höhere Vorauszahlung geleistet, ja - sogar darauf bestanden?

Dem Vermieter wäre dies doch bestimmt egal gewesen. Eher im Gegenteil: er mußte ja nun die komplette Summe von 2.167,- € für Sie vorauszahlen, oder nicht?! Auch nicht toll.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.713 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen