wenn man im Mietshaus eine neue Einbauküche (6000 Euro) als Vermieter einbaut,
kann man das als Nebenkosten geltend machen ...?oder wie macht man dat ?
Sozusagen , die Einbauküche auch vermieten ?..Geht so wat ?
NEUE EINBAUKÜCHE , ALS NEBENKOSTEN ANSETZEN
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



--- editiert vom Admin
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Ist das Haus schon vermietet oder suchst du neue Mieter?
Als nebenkosten geht das definitiv nicht.
Du kannst aber - in gewissen Grenzen - die Kaltmiete erhöhen, weil der Wohungswert gestiegen ist.
Aber du kannst nicht erwarten, dass der Mieter über die Miete dir die Küche ruckzuck bezahlt. Die Küche ist eine Investition, die sich möglicherweise erst nach etlichen Jahren amortisiert.
Einfacher ist so eine Investition, wenn es einen Mieterwechsel gibt. Während eines laufenden Mietverhältnisses sollte man mit dem Miéter sich absprechen.
Ich kenne so einen Fall aus dem näheren Bekanntenkreis. da wollte der Mieter eine neue Einbauküche haben, weil die alte 30 jahre alt war (war also in der Tat notwednig) . Es wurde sich dann dahingehend geeinigt, dass der Vermieter einen Maximalbetrag genannt hat und der Mieter im rahmen dieses Budgets eine Küche gekauft hat und sich natürlich auch um Aufbau und Anschluss gekümmert hat.
Das ist aber reine Verhandlungssache, und keine rechtsfrage.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Hallo,
die Küche ist schon drin....seit 3 Jahren.
Das Haus mit Küche wird demnächst zum ersten Mal vermietet....bis dahin , wohne ich selber in dem Haus.
Wie formuliere ich es, damit ich für die Kosten für evtl. Rep.der E-GEräte nicht aufkomme, sondern das der Mieter die Kosten selber trägt...... wenn wat defrkt ist
Weist Du,
Deine Vermieterkollegen schreiben immer ganz schnell, wenns für den Vermieter passend ist "gemietet wie gesehen"......
Wenn die Küche bei der Besichtigung drin ist und die Wohnung dann so vermietet wird, dann musst Du als Vermieter auch für die Instandhaltung aufkommen. Diese Tricksereien ala "ist nicht mitvermietet" oder "kostenlos zum Gebrauch überlassen" führen Dich früher oder später wieder hier her.
Vermiete die Küche mit und nimm dafür 50 EUR mehr pro Monat oder lass es bleiben.
Gruß
Michael
Und sieh zu, dass die Klausel für Kleinreparaturen wirksam ist
--- editiert vom Admin
Im Mietrecht werden Einbauküchen wie andere Einbauten behandelt. Das bedeutet, sie sind [color=red]uneingeschränkt Bestandteil der Mietsache [/color]und der Vermieter muss für die Instandhaltung sorgen. Darauf verweist auch der Münchener Mieterverein. Es sei denn, es handelt sich bei dem Schaden um einen Bagatellschaden, für den der Mieter laut Mietvertrag aufkommen muss. Dann muss der Mieter zahlen.
Grundsätzlich ist jedoch der Vermieter verpflichtet, die Mietsache und alle Einrichtungsgegenstände, mit denen er die Wohnung ausgestattet hat, im gebrauchsfähigen Zustand zu halten und notwendige Reparaturen ausführen zu lassen.
Aber es gibt auch abweichende Vereinbarungen in einzelnen Mietverträgen. Wer eine Wohnung mit Einbauküche oder anderen Einbauten mieten will, sollte deshalb vorher mit dem Vermieter genau protokollieren, welche Dinge er mitmietet. So wollte zum Beispiel ein Vermieter nicht die Reparatur eines Backofens bezahlen, weil er in einer Einbauküche stand, die vom Vormieter stammte. Da die neuen Mieter aber mit dem Vormieter nichts vereinbart hatten und die Küche nicht von ihm gekauft hatten, ist der Vermieter der Eigentümer. Eine pauschale Regelung im Mietvertrag, [color=red]nach der die vom Vormieter zurückgelassenen Gegenstände nicht zur vermieteten Wohnung gehören, ist ungültig.[/color] Schließlich können die Mieter nicht wissen, welche Gegenstände das sind, so die Stiftung Warentest.
´Meiner Meinung nach ist danach auch der so tolle Vorschlag der Vermieter hier auf ziemlich wackeligen Beinen, ich sags gerne mal wieder, warum stellt man dann nicht auch die Rolläden, Fenster und Türen oder auch die Heizkörper "kostenlos" zur Verfügung ??
Gruß
Michael
-- Editiert am 22.03.2009 22:00
-- Editiert am 22.03.2009 22:01
Und hier noch was :
Die Instandhaltung der Einbauküche mit sämtlichen Geräten ist - sofern die Küche mitvermietet ist - Sache des Vermieters, der alle notwendigen Reparaturen auf eigene Kosten ausführen lassen muss. Es gilt nichts anderes als für das übrige Inventar der Wohnung oder die Wohnung selbst auch. Enthält der Mietvertrag eine zulässige Klausel über die sogenannten Kleinreparturen, so bezieht sich diese auch auf die Einbauküche, denn die Küche unterliegt dem ständigen Zugriff des Mieters. >> siehe dazu Kleinreparturen. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der Vermieter mit dem Mieter bezüglich der Einbauküche eine individuelle Vereinbarung (kein Formularvertrag!) abgeschlossen hat. [color=red]Klauseln in Mietverträgen, nach der Mieter für die Einbauküche "haftet" oder sie auf eigene Kosten funktionsfähig halten muss oder gar Elektrogeräte anschaffen muss, sind unwirksam[/color]. Die Folge einer unwirksamen Vertragsklausel ist dabei regelmäßig die, dass gar keine diesbezügliche Verpflichtung des Mieters mehr besteht.
aus :
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbaukueche.htm#
Gruß
Michael
--- editiert vom Admin
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