NK-Abrechnung, 23 ct/kWh bei Gasheizung ... ... ?

13. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)
NK-Abrechnung, 23 ct/kWh bei Gasheizung ... ... ?

Eine Ateliergemeinschaft bekam geade die NK-Abrechnungen ; eine hohe Nachzahlung soll fuer Heizkosten gezahlt werden .

Die abgelesenen "Einheiten" (wahrscheinlich kWh) werden mit einem Preis pro Einheit von 23.8 ct. abgerechnet (wahrscheinlich ct/kWh) .
==> Fuer Gas liegt der Preis aber bei ca. 10 ct/kWh .

Die anderen Haizungskosten, wie Wartung und Grundkosten, sind getrennt aufgefuehrt, so dass es sich bei den 23.8 ct tatsaechlich um den Preis fuer den blanken Energieinhalt des Gases handeln duerfte ...

Da es sich um einen Grossverbraucher handelt (riesiges Gebaeude, 10 000 qm Flaeche) koennte der Gastarif sogar mlgw. noch billiger sein ... .

Kann man da was beanstanden/korrigieren ? 23 ct/kWh haette man nicht mal bei einer besonders teuren Stromheizung ... ...

Was meint Ihr ?

-----------------
""

-- Editiert Koenig Arthur am 13.03.2015 11:14

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

quote:
so dass es sich bei den 23.8 ct tatsaechlich um den Preis fuer den blanken Energieinhalt des Gases handeln duerfte ...

Falsch. Das ist der verbrauchsabhängige Teil der Gesamtheizkosten. Dieser besteht aus mehr als nur den Kosten für die Heizenergie.

23,8 Cent ist der Preis pro Verbrauchs-Einheit, nicht der pro Kwh.
So hohe Kosten für die Einheit haben meistens einen geringen Verbrauch als Ursache.

Ich meine, mach Dir die Mühe scann die Abrechnung ein und lade sie als Bild(er), bitte nicht zu klein, hoch. Persönliche Daten unkenntlich machen.


-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Ich habs jetzt mal hochgeladen, auf eine befreundete Seite:
==> http://artleipzig.de/abrechnung_fraglich/

Den jeweiligen Kopf habe ich geloescht ; der erhielt nur Adressdaten, nix weiter zur Abrechnung ... .

-- Editiert Koenig Arthur am 13.03.2015 14:00

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Rechnerisch und inhaltlich sehe ich keinen Fehler.

36396,50 € : 152501,13 Gesamteinheiten ergibt nun mal 0,23844 € pro Einheit.

Noch mal der Hinweis das das Einheit keine kWh ist. Und wie schon geschrieben, weniger Verbrauch bei etwa gleichen Gesamtkosten der Anlage führt unweigerlich zu höheren Kosten pro Einheit.


-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

quote:
Die abgelesenen "Einheiten" (wahrscheinlich kWh) werden mit einem Preis pro Einheit von 23.8 ct. abgerechnet (wahrscheinlich ct/kWh) .



Wie Anitari schon geschrieben hat > die Interpretationen "wahrscheinlich dies - wahrscheinlich das "sind schlichtweg falsch. Ableseeinheiten (selbst wenn die verbrauchte Wärme in kWh gemessen wird) hat überhaupt nichts mit dem gelieferten Brennstoff (Gas/Öl/Holz) zu tun > was in die Heizungsanlage reingeht an Brennstoff ist naturgemäß niemals gleich dem, was die Heizungsanlage liefert an Wärme (Umsetzungsverluste/Bereitstellungsverluste) und was in der Wohnung/am Heizkörper ankommt/verbraucht wird an Heizwärme (Rohrleitungsverluste).

Zu rechnen ist immer (stark vereinfacht):
Gesamte Kosten der Beheizung : Gesamte Verbrauchseinheiten * jeweilige Verbrauchseinheiten
Zu den Gesamtkosten der Beheizung gehören nach Heizkostenverordnung § 2 Nr. 4 a) ...
die Kosten
a)
des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung


Es ist also völlig sinnfrei die Kosten Brennstoff je kWh zu vergleichen mit Kosten je Verbrauchseinheit.

Die Abrechnung ist i.Ü. sehr schön nachvollziehbar - z.B. sind (4. Aufstellung der Gesamtkosten) in den Gesamtkosten der Zentralen Heizungs- und WW-Bereitungsanlage 51.936,86 Euro für 71.283 kWh bezogener Gasmenge enthalten > entspricht 0,7286 € je kWh geliefertem Gas (und nicht ~0,10€/kWh - was mir auch etwas hoch erschien).
Die Betriebsstromkosten und insbesondere die Kosten der Verbrauchserfassung und Verbrauchsabrechnung sowie ein paar wenige Euro für Wartung Hzg + Kaminkehrer verteuern das dann auf rund 62.000 Euro.

Unter 7. Aufteilung der Gesamtkosten kann man dann erkennen, dass die betreffenden Einheit ihre Heizkörper erheblich mehr aufgedreht hatte (mehr Verbrauchseinheiten "abnahm") als andere Nutzer
Aufteilung 30/70
-----------------
"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

**** - hat einfach den Rest geschluckt, jetzt hab ich aber keine Lust mehr alles neu einzugeben.

Kurz: Die Heizkosten je m² für das ganze Haus sind deutlich unter Durchschnitt, aber die betreffende Einheit verbraucht erheblich mehr an Heizenergie als im Durchschnitt die übrigen Einheiten.
Das könnte man hinterfragen - z.B. zuerst mal die eigenen Heizgewohnheiten prüfen (z.B. Fenster auf - statt Heizkörper zu?)

Möglicherweise kam der Nachzahlungsbetrag auch nur zustande, weil die Vorauszahlung recht niedrig bemessen waren - z.B. am Heizungsverbrauch der Mietvorgänger orientiert war (im Schnitt setze ich an 1,50€/m²/Monat Heizkosten plus 1,00³/m²/Monat kalte Betriebskosten)




-----------------
"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Gut, die Person hat geheizt.

Ganz kann ich euch noch nicht folgen, nehmen wir mal die Zahlen:
==> Die 62 846.95 EUR sind die Gesamtkosten ... ?
==> Dem gegenueber stehen 712 830 kWh, der Preis/kWh liegt bei 10.85 ct, steht unter Punkt 6, auf Seite 3 ... und ist physikalisch auch ca. richtig ; auf den Papieren bis dahin also der normale Energiepreis .

Mir ist es nun unklar, wo man auf einmal 23 ct / Einheit errechnet ... ?


Die 62 846.95 EUR * 2811.14 (Ablesung) / 712 830 == 247.84 EUR an Heizkosten fuer die Einheit, _alles_ inclusive ... .

Auf der Rechnung stehen dann aber 779.01 EUR ... ... ; in Punkt 7 taucht dann auch erstmalig der Betrag con 23 ct/Einheit auf, errechnet aus 152 501.15 HKV-Gesamtanteieln, die vorher nirgends zu finden sind ...

Die moderne Gasheizung hat einen Wirkungsgrad von nicht weniger als 70%, und Rohrleitungsverkuste kann man wohl vergessen ... ; aber Ihr meint ja, dass der Waermezaehler ganz was anderes als kWh abliest >

Dass von der Ateliergemeinschaft 2 Personen tatsaechlich ueberhaupt geheizt haben bestreitet niemand ; die anderen ca. 6 Mitglieder waren im Schnitt pro Woche nur ca. einen Tag da ... ...
==> Die 2, die geheizt haben, sind auch diejenigen mit der hohen Nachforderung ... ; trotzdem sind die Zahlen bisher noch nicht klar.
==> Ausserdem mal ein Vergleich: Es handelt sich bei der vorliegenden Abrechnung um einen als Atelier genutzten normalen Buero-Raum von 25 qm, + ca. 10 qm Gemeinschaftsflaeche, alias Flur . Die abgelesene Haupt-Heizvolumen liegt auf den 25 qm ; da sind gute Fenster verbaut, und der Bau ist modern saniert.
Sind dafuer die Heizkosten nicht auch uebern Daumen gepeilt ein wenig hoch ?

-- Editiert Koenig Arthur am 15.03.2015 07:37

-- Editiert Koenig Arthur am 15.03.2015 07:48

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

quote:
Mir ist es nun unklar, wo man auf einmal 23 ct / Einheit errechnet ... ?


Bild 6 Aufteilung der Gesamtkosten

70 % Verbrauchskosten 36396,50 : 152501,13 Gesamt-HKV-Einheiten der Liegenschaft = 0,238664 € pro HKV-Einheit

Die Gesamtkosten der Anlage bleiben ja relativ gleich. Der ist es egal wer viel oder wenig heizt, sie tut was sie tun muß Wärme und warmes Wasser erzeugen.

Wird davon weniger verbraucht sind die verbrauchsabhängigen Kosten natürlich höher.

Schau Dir mal dieses Beispiel an, evtl. verstehst Du es ja dann.

http://home.arcor.de/anitari/beispiel.jpg

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Gut, der Waermezaehler zeigt also keine kWh an ; aber der Umrechnungsfaktor ()in der Tabelle unter 2., "Ablese- und Verbrauchswerte) normiert den abgelesenen Wert dann auf kWh .

Das ist einerseits wohl Standard , und geht andererseits auch halbwegs aus dem Kelingedruckten am Rand hervor .

Auch bietet sich eine Betrachtung an: Der normale Heizkoerper hat durchaus eine Heizleistung von 1.5 bis 2 kW, und die in der Tabelle verwendeten Faktoren fuehren bei einer Skalengrundlage von 20 zu ebensolchen Heizlseistungen.
==> Bei den 23 ct. handelt es sich also spaetestens nach der Umrechnung in der Tabelle wahrscheinlich dann doch um Preis pro kWh .

Den kWh-Preis aus der Gaslieferung hatten wir bereits bei 10 ct verortet, nach Verlusten der Heizungsanlage vllt. 14 ct ; schlechter ist keine Heizanlage, die heutzutage noch betrieben werden darf , und auch keine, die nach 1990 eingebaut worden sein kann .

Was ratet Ihr mir, bevor ich bei denen anrufe ?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von Koenig Arthur):
Ausserdem mal ein Vergleich: Es handelt sich bei der vorliegenden Abrechnung um einen als Atelier genutzten normalen Buero-Raum von 25 qm, + ca. 10 qm Gemeinschaftsflaeche, alias Flur

Du möchtest damit sagen, dass 25m² Büro + 10m² Flur diese Heizkosten in Höhe von ca. 800€ verursachen?

-- Editiert von micbu am 25.03.2015 16:05

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Koenig Arthur):

==> Bei den 23 ct. handelt es sich also spaetestens nach der Umrechnung in der Tabelle wahrscheinlich dann doch um Preis pro kWh .


NEIN - um € pro Heizkosteneinheit

Zitat (von Koenig Arthur):
Was ratet Ihr mir, bevor ich bei denen anrufe ?


Hirn einschalten

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

@micbu: Jawohl, diese 25 qm verursachen angeblich Heizkosten in Hoehe von 800 EUR ... ... ; es handelt sich um sanierten Bueroraum.
==> Deswegen denke ich: Da _muss_ irgendwas nicht stimmen ... ... ; sogar mit Stromheizung waere es nicht teurer ... ...

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Habe da jetzt letztlich mal angerufen, freundliche Leute am Telefon ... , aber Problem noch ungeloest:
Letztendlich laeuft es auf eine Umrechung der "dimensionslosen" Ablesungen an den Heizkoerpern in kWh hinaus .

==> Die Sekretaerin , und auch die meisten hier, denken alle: Die Einheiten am Heizkoerper haben "rein gar nix mit kWh zu tun" .

Aber: Technisch gesehen steckt im Umrechnungsfaktor jedes Heizkoerpers genau dessen Heizleistung ... ; der Umrechnungsfaktor _soll_ geradezu die dimensionslose Skale in kWh abbilden, dedenfalls in grober Naeherung.

Dazu kann man einigers lesen, wenn man will, bspw. unter folgenden links:
==> http://www.centrona.de/downloads/heizkoerpererkennung_und_bewertung.pdf
==> http://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/heizkostenabrechnung-nach-einbau-neuer-heizkoerper-was-bedeuten-die-umrechnungsfaktoren-nach-din-en-834_idesk_PI17574_HI2711665.html

Letztendlich sstellen die 23 ct/Einheit eben vielleicht doch 23 ct/kWh dar, es wurde ja mittels eines Bewertungsfaktors und mittels der genormten Einheitsskale umgerechnet ... ...

Was meint Ihr nun ?

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.937 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen