NK-Abrechnung 2009:Nie erhalten - trotzdem zahlen?

15. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
moony09
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)
NK-Abrechnung 2009:Nie erhalten - trotzdem zahlen?

Hallo zusammen,

angenommen folgender fiktive Fall würde sich ereignen:

Mieter zieht am 01.06.2009 in eine Wohnung ein.

Für (das halbe Jahr) 2009 erhält Mieter A bis zum heutigen Tag keine Nebenkostenabrechnung.

Vor zwei Monaten wurde dem Mieter A vom Vermieter B die Nebenkostenabrechnung für 2010 zugeschickt. Weiterhin wird hierzu angenommen, dass diese Abrechnung für 2010 offensichtliche Mängel enthielt und vom Mieter A an den Vermieter B zurückgewiesen wurde.

Daraufhin stellt Vermieter B fest, dass eine angebliche Nachzahlung von 2009 noch offen ist und teilt dies dem Mieter schriftlich mit.

Jetzt meine Frage zu dem erfundenen Fall:

1. Wie sind die Verjährungsfristen für eine Nachzahlung, d.h. bis wann hätte Vermieter B dem A die Nebenkostenabrechnung für 2009 zustellen müssen ?

2. Sofern Mieter A bis zum heutigen Tage keine Abrechnung 2009 erhalten hat (und ebenso wenig keine daraus resultierenden Zahlungserinnerungen, Mahnungen etc.), wie weißt Mieter A das nach ?


Vermieter B könnte ja genau das Gegenteil behaupten und eine Rechnungskopie zurückdatiert auf ein Datum innerhalb einer zulässigen Frist dem Mieter A vorlegen.

3. Sofern dem Mieter A keine Abrechnung für 2009 vorgelegt wurde, wäre es richtig, dass die Abrechnung für 2010 und eine daraus resultierende Nachzahlung und Nebenkostenerhöhung vorerst nicht wirksam sind ?

Danke für jede Einschätzung und Antwort zu diesem Beispiel.

Viele Grüße,
Moony

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1537x hilfreich)

Den Nachweis der rechtzeitigen Erstellung muß der Vermieter ja nur dann bringen, wenn der Mieter die Zahlung für 2009 wegen 'Nichtzustellung' verweigert und der Vermieter ihn verklagt.
Dann wird ein Richter entscheiden.
Der Vermieter hat immer dann gute Karten, wenn er Zeugen benennen kann, z.B. die Bewohner der Nachbarwohnung, die ihre Abrechnung rechtzeitig bekommen haben.

Als Mieter würde ich sofort vom Vermieter eine Kopie der Abrechnung für 2009 einfordern, damit ich weiß, um welche Beträge es eigentlich geht. Schließlich wäre es doch ziemlich ungeschickt, wegen ein paar Euro eine Klage zu riskieren!

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#2
 Von 
moony09
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

"Den Nachweis der rechtzeitigen Erstellung muß der Vermieter ja nur dann bringen, wenn der Mieter die Zahlung für 2009 wegen 'Nichtzustellung' verweigert und der Vermieter ihn verklagt.
Dann wird ein Richter entscheiden."


Kann es sein, dass Du dich widersprichst ?
Meitest Du vll. Mieter anstatt Vermieter ?

Ist es nicht so, dass der Vermieter nachweisen muss, dass er die Nebenkostenabrechnung rechtzeitig zugestellt hat ? Das würde im Beispiel schwierig, da ja angenommen wird, dass Mieter A wirklich keine bekommen hat und auch keine anderen Schriftstücke wie Mahnungen etc. bis heute erhalten hat.

Außerdem, wenn angenommen werden kann, dass der Vermieter z.B. 150 km vom Mieter weit weg wohnt:
Der nachträgliche Versuch des Vermieters, eine persönliche Zustellung unter Zeugen vorzubringen, würde vor Gericht sicher unverhältnismäßig erscheinen und ziemlich unglaubwürdig. Zumal Vermieter B erst jetzt konkret die angeblich nicht bezahlte Forderung geltent macht.

Im Beispiel wird angenommen, dass es sich um eine Nachforderung iHv 300 EUR handelt.

Vielen Dank, für weitere Einschätzungen

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

quote:
Ist es nicht so, dass der Vermieter nachweisen muss, dass er die Nebenkostenabrechnung rechtzeitig zugestellt hat ?

Und?
Was steht da:
quote:
Den Nachweis der rechtzeitigen Erstellung muß der Vermieter ja nur dann bringen




quote:
eine persönliche Zustellung unter Zeugen vorzubringen, würde vor Gericht sicher unverhältnismäßig erscheinen und ziemlich unglaubwürdig.

Dem Irrglauben würde ich mich nicht hingeben ...



quote:
Zumal Vermieter B erst jetzt konkret die angeblich nicht bezahlte Forderung geltent macht.

Und?
Wenn es ihm nicht eilt?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
moony09
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Wie wäre der Mieter A denn jetzt am besten beraten ?

Immerhin erscheint es im vorliegen Fall so zu sein, dass er Recht hat, weil er keine Abrechnung für 2009 bekommen hat.

Danke !!!

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47607 Beiträge, 16828x hilfreich)

Der Mieter kann die Nachzahlungsforderung für 2009 zurückweisen mit dem Hinweis, er habe diese Abrechnung nicht, bzw. nicht rechtzeitig erhalten.

Er sollte dann abwarten, was der Vermieter macht, bzw. wie der Vermieter die rechtzeitige Zustellung nachweisen kann.

quote:
Der Vermieter hat immer dann gute Karten, wenn er Zeugen benennen kann, z.B. die Bewohner der Nachbarwohnung, die ihre Abrechnung rechtzeitig bekommen haben.


Der Umstand, dass der Nachbar die Abrechnung rechtzeitig erhalten hat, entfaltet keine Beweiskraft dafür, dass auch der Fragesteller seine Abrechnung erhalten hat.

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

1. Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr war, dann ist am 31.12.10 die Frist für die Nebenkostenabrechnung abgelaufen. Ausnahmen sind möglich, müßten aber schon sehr gut begründet werden.

2. Die Zustellung wird der Vermieter nachweisen müssen, etwas, was man nicht erhalten hat, kann man nicht nachweisen. Die Vorlage von rückdatierten Rechnungen würde dem Vermieter wenig helfen, die nachgewiesene Zustellung zählt.

3. Nein. Zwischen den Abrechnungen aus 09 und 10 besteht kein solcher Zusammenhang. Die Rechnung für 2010 ist zu zahlen, wenn sie korrekt ist.



-- Editiert hamburgerin01 am 16.09.2011 01:14

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