Bei Übergabe meiner Wohnung an VM(Ende des Mietverhältnisses) wurden alle Zähler mit der dazugehörigen Zählernummer und Zählerstand notiert.
In meiner Nebenkostenabrechnung Stimmen die abgelesenen Zählerwerte des Wärmezählers (Heizung) nicht mit abgelesenen im Auszugsprotokoll überein.
1. Frage, was kann ich tun?
Weiter taucht in der NK abrechnung ein zweiter Wärmezähler auf. Während der Abrechnungszeit wurden wohl die Zähler getauscht ohne mir die abgelesenen Werte mit dem Ablesedatum mittzuteilen.
2. Frage ...Ist VM eigentlich verpflichtet, dem Mieter
den Austausch von Zählern mitzuteilen bzw die abgelesenen Werte mit Datum? Nachprüfen kann ich es nach so langer Zeit nicht mehr.
Der Energieverbrauch ist im gesamten Haus um 15% im vergleich zum Vorjahr gesunken, da es insgesamt auch wärmer war. In meiner Wohnung dagegen soll der Energieverbrauch (Heizung) um 20 % gestiegen sein.
1800 Kilowatt-Stunden pro Monat für Heizung (ohne Warmwasser) einer 50 qm Wohnung hört sich sehr viel an.
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NK Abrechnung Zählerwerte falsch?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wurden die Zählerstände gemeinsam mit dem Vermieter abgelesen und per Unterschrift bestätigt?
Auf jeden Fall sollte man den Vermieter unverzüglich auf alle Merkwürdigkeiten ansprechen, und um Erläuterung der Abrechnung bitten.
Dazu gehört auch die Frage nach Datum des Ausbaus und den Werten der Endablesung des alten Zählers sowie nach dem Zählerstand beim Einbau des neuen Zählers.
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Die Zählerstände wurden gemeinsam mit VM abgelesen und per Unterschrift bestätigt. (Ausnahme: der während der Abrechnungsfrist getauschte Zähler)
Zweifel habe ich, weil ich im Frühjahr (15. März - 15. Mai) fast doppelt soviel Heizenergie verbraucht haben soll, als im kompletten Rest des Jahres, also Sommer, Herbst und Winter zusammen (Mai - Januar).
Anders ausgedrückt: im April gleiche Heizenergie verbraucht wie im Zeitraum von Juni - Januar.
Hätte mir der Vermieter mitteillen müssen, dass er einen Zähler austauscht? Ich habe ja keine Kontrollmöglichkeit. Hinzu kommt, dass der gemeinsam abgelesene Zählerwert bei Übergabe der Wohnung auch nicht mit dem Wert in der NK-abrechnung übereinstimmt.
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