NK Abrechnung. Zu hoher Wert. Vermieter zeigt kein Interesse daran den BEtrag zu erklären. Was nun ?

3. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jasmin1976
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 0x hilfreich)
NK Abrechnung. Zu hoher Wert. Vermieter zeigt kein Interesse daran den BEtrag zu erklären. Was nun ?

Hallo,

wohne seit 6 Jahren in einer Mietwohnung. Bisher waren die NK Abrechnungen immer i.O. Nun, bei der letzten, sollte ich 200 Euro nachzahlen ( davor immer zurück bekommen ). Beim genauern betrachten der Abrechnung stach ein Wert besonders hervor.
Der Allgemeinstrom war über 3 mal höher als in allen Abrechnungen davor.

In den bisherigen Abrechnungen war der Allgemeinstrom 1100 Euro. Dann wurde der Strom der Heizung ( 700 Euro und mehr ) abgezogen aus der Rest wurde aufgeteilt unter 3 Parteien. Also im Schnitt 120 Euro in etwa.

In der jetzigen Rechnung ist der AS vollständig abgerechnet und auf die Mieter umgelegt worden ( ohne Abzug Heizung ). Er betrug 1120 Euro. Somit blieb für mich fast 400 Euro übrig und somit eine Nachzahlung.

Ich schrieb dem VM das das nicht sein kann und die Heizung vergessen wurde abzuziehen. Aber er hat, seit 3 Wochen, nicht darauf geantwortet.

Was nun tun ? Der Mieter hat doch ein Recht darauf den Posten erklärt zu bekommen, wie er zustande kommt, oder ?

LG

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Bei der Heizkosten Abrechnung wurde der Strom berücksichtigt?

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#2
 Von 
Jasmin1976
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Na dann ist es doch eigentlich egal, da nur verschoben, dass was Sie bei den kalten BK nachzahlen müssen, bleibt Ihnen bei den warmen erlassen.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

So ganz egal ist es nicht, weil die Heizkosten in aller Regel teilweise über den Verbrauch abgerechnet werden. Das muss also nicht der Aufteilung der anderen Nebenkosten entsprechen. Aber es sollte sich ja überprüfen lassen, ob dadurch wesentliche Verschiebungen eintreten würde. Dazu könnte man ausrechnen, welchen Anteil an den Gesamtheizkosten die Partei zahlt und dieses mit dem Umlageschlüssel des übrigen Allgemeinstromes vergleichen.

Zitat (von Jasmin1976):
Was nun tun ?
Wie oben beschrieben ein paar eigene Rechnungen anstellen und dann Einsicht in alle Belege verlangen. Hier werden insbesondere auch die Unterlagen zum Allgemeinstrom relevant sein. Da wird es Ablesewerte geben. Möglicherweise wird auch die Heizung einen Zähler haben. Irgendwie wird in den Vorjahren ja der Anteil berechnet worden sein, der vom Allgemeinstrom in die Heizungsabrechnung verschoben wurde.

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#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
In den bisherigen Abrechnungen war der Allgemeinstrom 1100 Euro. Dann wurde der Strom der Heizung ( 700 Euro und mehr ) abgezogen aus der Rest wurde aufgeteilt unter 3 Parteien. Also im Schnitt 120 Euro in etwa.


Ich würde ja schon mal die 1.100 € Allgemeinstrom für ein Haus mit nur 3 Wohnungen stark anzweifeln. Ebenso 700 € nur für die Heizungsanlage.

Verlang Belegeinsicht beim Vermieter. Solange er nicht gewährt ist die Nachzahlung nicht fällig.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Eigentlich hat sich der Verbrauch nicht bzw nur minimal erhöht um 20 EUR, 700 EUR Stromkosten allein fd Heizung ist allerdings doll für ein 3-Parteienhaus.

Zitat (von Anitari):
Zitat (von Jasmin1976):
In den bisherigen Abrechnungen war der Allgemeinstrom 1100 Euro. Dann wurde der Strom der Heizung ( 700 Euro und mehr ) abgezogen aus der Rest wurde aufgeteilt unter 3 Parteien. Also im Schnitt 120 Euro in etwa.


Ich würde ja schon mal die 1.100 € Allgemeinstrom für ein Haus mit nur 3 Wohnungen stark anzweifeln. Ebenso 700 € nur für die Heizungsanlage.

Verlang Belegeinsicht beim Vermieter. Solange er nicht gewährt ist die Nachzahlung nicht fällig.


Das ist der richtige Weg.

Frage: Hatten SIe eine üppige Erstattung bei den HK?

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