NK-Abrechnung - bis wann?

3. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
suse_sa
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 9x hilfreich)
NK-Abrechnung - bis wann?

Mietverhältnis vom 1.10.2005 bis 30.6.2006

bis wann muss für diesen Zeitraum Abrechnung vorliegen?

Danke

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Hallo Suse_sa!

Wichtig wäre zu wissen, wie der Abrechnungszeitraum liegt. Wenn der Abrechnungszeitraum z.B. das Kalenderjahr ist (also 01.01.-31.12.), dann hätte der Mietzeitraum 01.10.2005 bis 31.12.2005 bis 31.12.2006 abgerechnet werden müssen und der Zeitraum 01.01.2006 bis 30.06.2006 müsste dann bis spätestens 31.12.2007 abgerechnet werden.

Solltest du für das Jahr 2005 noch keine Abrechnung erhalten haben und der Abrechnungszeitraum z.B. vom 01.07. bis 30.06. liegen, dann müsste der VM bis zum 30.06.2007 die Nebenkostenabrechnung vornehmen.

Ist dir damit geholfen? Sonst schreib noch mal! Tschüssi

-----------------
"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
suse_sa
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Astrid,
hm, wie kann ich rausfinden, wie der Abrechnungszeitraum ist? Vermieter anrufen und fragen?
Habe die Abrechnungen gestern bekommen. Eine Abrechnung vom 1.10. - 31.12.20005 und die andere vom 1.1. - 30.6.2006

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... das spricht doch sehr für einen wirtschaftszeitraum gleich kalenderjahr, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Ja, würde ich auch so sehen. Dass der VM die Abrechnung bereits schon für den Zeitraum bis 30.06.06 vorgenommen hat spricht doch auch eigentlich für ihn.

-----------------
"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
suse_sa
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 9x hilfreich)

was heißt das dann, Abrechnung von 2005 hätte ich bis 31.12. bekommen müssen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Da Du 2 Abrechnungen für die genannten Zeiträume bekommen hast, stimmt der Abrechnungszeitraum mit dem Kalenderjahr überein.

Die Abrechnung für den Zeitraum 01.10.2005 - 31.12.2005 ist somit verspätet. Nachzahlungen für diesen Zeitraum kann der Vermieter nicht mehr fordern, es sei denn er hat die Verspätung nicht zu vertreten.

Die Abrechnung für den Zeitraum 01.01.2006 - 30.06.2006 ist rechtzeitig eingetroffen. Nachzahlungen aus dieser Abrechnung sich noch von Dir zu leisten.

Falls Dir Rückzahlungen aus den Abrechnungen zustehen, kannst Du sie noch für beide Fälle geltende machen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
suse_sa
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 9x hilfreich)

@ hh, vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.765 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen