NK-Abrechnung - bis wann?

3. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
suse_sa
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 9x hilfreich)
NK-Abrechnung - bis wann?

Mietverhältnis vom 1.10.2005 bis 30.6.2006

bis wann muss für diesen Zeitraum Abrechnung vorliegen?

Danke




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 808x hilfreich)

Hallo Suse_sa!

Wichtig wäre zu wissen, wie der Abrechnungszeitraum liegt. Wenn der Abrechnungszeitraum z.B. das Kalenderjahr ist (also 01.01.-31.12.), dann hätte der Mietzeitraum 01.10.2005 bis 31.12.2005 bis 31.12.2006 abgerechnet werden müssen und der Zeitraum 01.01.2006 bis 30.06.2006 müsste dann bis spätestens 31.12.2007 abgerechnet werden.

Solltest du für das Jahr 2005 noch keine Abrechnung erhalten haben und der Abrechnungszeitraum z.B. vom 01.07. bis 30.06. liegen, dann müsste der VM bis zum 30.06.2007 die Nebenkostenabrechnung vornehmen.

Ist dir damit geholfen? Sonst schreib noch mal! Tschüssi

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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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#2
 Von 
suse_sa
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Astrid,
hm, wie kann ich rausfinden, wie der Abrechnungszeitraum ist? Vermieter anrufen und fragen?
Habe die Abrechnungen gestern bekommen. Eine Abrechnung vom 1.10. - 31.12.20005 und die andere vom 1.1. - 30.6.2006

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2013x hilfreich)

... das spricht doch sehr für einen wirtschaftszeitraum gleich kalenderjahr, oder?

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#4
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 808x hilfreich)

Ja, würde ich auch so sehen. Dass der VM die Abrechnung bereits schon für den Zeitraum bis 30.06.06 vorgenommen hat spricht doch auch eigentlich für ihn.

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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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#5
 Von 
suse_sa
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 9x hilfreich)

was heißt das dann, Abrechnung von 2005 hätte ich bis 31.12. bekommen müssen?

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49848 Beiträge, 17472x hilfreich)

Da Du 2 Abrechnungen für die genannten Zeiträume bekommen hast, stimmt der Abrechnungszeitraum mit dem Kalenderjahr überein.

Die Abrechnung für den Zeitraum 01.10.2005 - 31.12.2005 ist somit verspätet. Nachzahlungen für diesen Zeitraum kann der Vermieter nicht mehr fordern, es sei denn er hat die Verspätung nicht zu vertreten.

Die Abrechnung für den Zeitraum 01.01.2006 - 30.06.2006 ist rechtzeitig eingetroffen. Nachzahlungen aus dieser Abrechnung sich noch von Dir zu leisten.

Falls Dir Rückzahlungen aus den Abrechnungen zustehen, kannst Du sie noch für beide Fälle geltende machen.

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#7
 Von 
suse_sa
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 9x hilfreich)

@ hh, vielen Dank

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