NK Abrechnung schriftlich und per Fax angefordert?

23. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Babbes
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
NK Abrechnung schriftlich und per Fax angefordert?

Wer weiß Rat?
Ich weiß nun nicht mehr weiter. Ich versuche mein Problem so kurz wie möglich zu schildern.
Nach fristgerechter Kündigung habe ich zum 31.10.2004 einen Wohnungswechsel vollzogen. Nachdem ich bis zum 31.12.2005 immer noch keine NK-Abrechnung bekommen habe, bat ich die zuständige Hausverwaltung schriftlich um die Abrechnung. Insgesamt habe ich meine
Abrechnung bei der Hausverwaltung dreimal schriftlich und viermal per Fax angefordert.
Eine Antwort bzw. die Abrechnung habe ich nicht erhalten.
Ich habe dann die Vermieterin angeschrieben und dort meine Abrechnung gefordert. Wieder habe ich viermal schriftlich und zweimal per Fax meine Abrechnung angefordert. Nach einem weiteren Versuch im Juli 2007 versprach mir die Vermieterin am Telefon, sie benötige jedoch ein paar Wochen Zeit, mir die Abrechnung zukommen zu lassen.
Bis zum heutigen Tag ist nichts bei mir angekommen. Laut eigener Hochrechnung habe ich ca. 80,00 – 100,00 EUR zuviel gezahlt. Die hätte ich gerne zurück.
Für einen Rechtsanwalt fehlt mir das nötige Geld. Was kann ich noch tun?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Laut eigener Hochrechnung habe ich ca. 80,00 – 100,00 EUR zuviel gezahlt.
-----------------------------------------

ist dies sicher ? oder nur geschätzt, vielleicht gibt es ja auch kein Guthaben !

Ich missbillige das Verhalten des VM/der Vermieterin, dass ist ganz klar nicht in Ordnung - nur - schlechtem Geld gutes hinterherwerfen und einen Anwalt beauftragen - wegen vielleicht 80,00 € -
ich weiss nicht ob sich das lohnt ?

Ich würde der VMerin ankündigen, wenn Sie bis in 2 Wochen keine Abrechnung bekommen, teilen Sie das der Verwaltung mit und erkundigen sich bei den anderen Mietern, ob dieses Gebaren System hat/ ob es denen genauso ergeht?

Vielleich wirkt ja dann dieser Hinweis ?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die VMerin dies riskiert !

MFG

-- Editiert von barni gröllheimer am 24.08.2008 10:16:57

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#2
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Babbes
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zunächst einmal danke für die raschen Antworten.
Ich bin auf die Summe von 80 – 100 EUR gekommen, weil ich die NK Abrechnung meiner ehemaligen Nachbarin zur Verfügung hatte.
Ich habe in diesem 4 Parteienhaus 18 Jahre gewohnt und es lief immer alles korrekt ab. Erst in den letzten Jahren, nachdem ein neues Büro beauftragt wurde, waren die Abrechnungen falsch. Nach langem hin und her haben dann alle irgendwann eine korrekte Abrechnung bekommen. Telefonisch konnte man diese Dame nie erreichen. Wenn das ganze per Brief verfasst wurde, bekam man auch keine Antwort. Soviel zum Vorschlag von Barni.
Leider sind für mich 100 EUR ne ganze Menge Geld. Ich beziehe eine EU-Rente von ca. 700EUR und für 80 oder 100 EUR könnte ich mir mal wieder etwas leisten.
Mal abwarten ob noch jemand Vorschläge für mich hat.
;)

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#4
 Von 
Hupidupi
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich meine einmal gelesen zu haben das du sogar deine Nebenkostenvorauszahlung zu 100% zurückfordern kannst wenn keine Abrechnung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgt ist.

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#5
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Babbes
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leute,

meine mindestens 20 Briefe und Faxe waren nun endlich erfolgreich. Ich habe tatsächlich meine NK-Abrechnung aus dem Jahre 2004 erhalten. Meine eigene Hochrechnung stimmte natürlich nicht ganz. Es handelte sich nicht um die Summe von 80-100 EUR sondern um fast 183 EUR. Jetzt fehlt nur noch das Geld auf meinem Konto. :cheers:
Danke nochmals für eure Beiträge.
LG
Babbes

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