Hey ihr,
bei mir geht es diesmal um die Nebenkostenabrechnung
für 13/14 und die Rückzahlung der Kaution (Auszug 15.09.2014).
Die NK-Abrechnung meines Vermieters kann ich nun aufgrund inhaltlicher Fehler wieder nicht anerkennen (falsche Vorauszahlung, Posten doppelt erfasst). Sobald ich die NK-Nachzahlung (laut Vermieter 870 €, lt. meiner Berechnung 270 €) beglichen habe, so will er uns das Kautionssparbuch inkl. Freigabe zu schicken.
Die Fehlerhafte NK-Abrechnung inkl. korrigierter NK-Abrechnung habe ich ihm bereits am 19.02. zugefaxt. Leider kam seitdem keinerlei Reaktion. Nun werde ich ihm das Schreiben nochmals per Post zukommen lassen.
Nur bin ich mir bzgl. des korrekten Vorgehens unsicher. Schreiben per Einschreiben versenden, 14-Tage Frist für Antwort setzen, dann meinerseits errechnete Nachzahlung überweisen und dann sofort Mahnbescheid erlassen?
Dies auch so im Schreiben so formulieren (Vermieter ist Anwalt) oder einfach nur schreiben "Prüfung weiterer Schritte"?
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"Alle Äußerungen spiegeln eigene Meinungen und Erfahrungen wieder!"
NK-Abrechnung und Kaution
Fragen zur Miete?
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Ich würde bezüglich der Rückforderung noch die vollen 6 Monate abwarten, sicher ist sicher.
Nur den Anspruch auf die korrekte Abrechung würde ich per Einschreiben und Fristsetzung aussprechen. Eventuell "gewürzt" mit der Forderung nach Belegeinsicht.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Das mit den 6 Monaten war ein sehr guter Einwand! Hatte den Brief auch schon entsprechend ergänzt und dann fische ich gerade eben die Antwort des Vermieters aus dem Briefkasten, zum Glück noch rechtzeitig.
Er gibt meiner Beanstandung statt und ich muss nur den von mir errechneten Betrag zahlen und bekommen dann die Kaution.
Wenn ich hier aber schon einen Thread offen habe, würde ich die Fragestellung gerne noch erweitern:
Der Abrechnungszeitraum ging immer vom 01.07. - 30.06., demzufolge wurde 2014 bisher nur bis 30.06. abgerechnet. Da ich bis 15.09. (Auszug) bzw. 30.09. (Ende MV) in der Wohnung gelebt habe, fehlt mir noch die Abrechnung für 3 Monate. Ob ich diese dann nächstes Jahr wirklich fordern werde weiß ich aktuell noch nicht.
Mir liegt ein Übergabeprotokoll vor, aus welchem hervorgeht das zwischen dem Ablesen der Heizung und der Erstellung des Übergabeprotokolls keine Heizung mehr genutzt wurde.
Kann ich hierdurch eine Abrechnung für diese drei Monate ohne Heizungskosten verlangen oder muss ich dennoch die restlichen 9 Monaten in denen der Nachmieter geheizt hat auch mir anrechnen lassen? Schneeräumen fiel in dieser Zeit natürlich auch nicht an.
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"Alle Äußerungen spiegeln eigene Meinungen und Erfahrungen wieder!"
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Es fallen auch verbrauchsunabhängige Heizkosten an.
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Aber was ist mit den verbrauchsabhängigen Heizkosten und dem schneeräumen?
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quote:<hr size=1 noshade>Aber was ist mit den verbrauchsabhängigen Heizkosten <hr size=1 noshade>
Fallen nur an wenn geheitzt wird.
quote:<hr size=1 noshade>und dem schneeräumen? <hr size=1 noshade>
Kommt darauf an ob das pausachal oder nach Aufwand abgerechnet wird.
Falls nach Aufwand abgerechnet wird, dann wird die Summe wohl 0 sein die zu zahlen wäre.
Falls pausachal abgerechnet wird, müsste man prüfen, ob die Kalusel juristisch haltbar ist.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Wenn zum Schneeräumen eine Firma beauftragt ist, dann ist anteilig deren Rechnung zu zahlen. I.d.R. gibt es mit der Firma einen Vertrag über eine feste monatliche Summe und die ist dann fällig, egal ob Schnee gefallen ist oder nicht.
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Da mir der Vermieter die Abrechnung eh nicht von sich aus zur Verfügung stellen wird, werde ich diese einfach erst am 01.07.2016 anfordern
Die Abrechnung war bisher eh jedes mal Falsch und wurde von mir korrigiert.
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