NK-Erhöhung, um neue Mieterin zu finanzieren. Zulässig?

14. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)
NK-Erhöhung, um neue Mieterin zu finanzieren. Zulässig?

Guten Morgen,
wir, mein Lebensgefährte und meine Wenigkeit wohnen in einem Mehrfamilienhaus (4 Parteien). Wir wohnen in der Wohnung, in der vorher der Eigentümer mit seiner Frau gewohnt hat. Diese wohnen nun ein paar Straßen weiter in einem schmucken freistehenden Einfamilienhaus, welches sie sich gekauft haben. Ist ja auch alles völlig legitim.
Bisher war es so, dass unser Eigentümer trotz Auszug weiterhin sein Büro (er ist selbständig) unten im Keller unterhalten hat. Auch völlig ok.
Vor 2-3 Monaten gingen dann plötzlich Renovierungsarbeiten los und man erfuhr irgendwann so "unter der Hand", dass dort aus dem Arbeitszimmer eine Wohnung entsteht. Man erfuhr dann auch irgendwann, dass wohl seine Firma momentan nicht so gut laufe und daraus wurde dann schnell geschlussfolgert, dass wohl mehr Geld in Form von Mieteinnahmen reinkommen muss um den neuen Palast bezahlen zu können. Die Bank muss schließlich bedient werden.
Seit diesen Monat haben wir nun also eine neue Mieterin im Haus.
In den letzten Tagen kam dann raus, dass die Dame wohl eine gute Freundin der Eigentümer-Ehefrau ist, sie wohl recht mittellos ist und deshalb wohl auch kaum Miete zahlt. Damit die Dame sich "etwas dazu verdienen" kann, soll nun das Treppenhaus wöchentlich geputzt werden (von ihr dann), statt wie vorher 1x monatlich. Ist ja nicht so, als hätte man sich daran jemals gehalten. Mal wurde 2-3 Monate weder gesaugt, geschweige denn nass gewischt.
Pro Treppenhausreinigung zahlt jede Partei 17 €. Man kann sich ja dann jetzt ausrechnen, was die Dame sich so "dazu verdient". Oder um es mal anders auszudrücken, wir sollen mehr an NK bezahlen um der "Freundin des Hauses" ihr Leben zu finanzieren. Ob sie einer geregelten Beschäftigung nachgeht, keine Ahnung. Interessiert mich aber auch nicht. Mir geht es allein um meine NK. Dürfen die NK unter den Umständen überhaupt erhöht werden?
Das riecht mir alles nach faulen Eiern. Die Dame hat weder einen Briefkasten noch eine Klingel. Nirgends am Haus steht der ihr Name. Ich bezweifle auch, dass die Wohnung da unten überhaupt offiziell angemeldet ist. Die Putzerei soll natürlich auch "blacky" laufen. Zudem soll die Wohnung im Keller (noch) nicht über eine separate Leitung verfügen, sondern momentan noch über "Hauswasser" laufen. Das stinkt doch alles zum Himmel.

-- Editier von Nugget am 14.04.2015 09:03

-- Editier von Nugget am 14.04.2015 09:04

-- Editier von Nugget am 14.04.2015 09:05

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53 Antworten
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#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat:
Treppenhaus wöchentlich geputzt werden (von ihr dann), statt wie vorher 1x monatlich.


Ist das laut MV überhaupt möglich? Was wurde für die Treppenhausreinigung vereinbart. Ist es ein Eigentümer oder eine Eigentumswohnung in einem Haus mit verschiedenen Eigentümern.

Wenn es verschiedene Eigentümer sind, hat der Vermieter eventuell gar nichts damit zu tun.

Zitat:
Ist ja nicht so, als hätte man sich daran jemals gehalten. Mal wurde 2-3 Monate weder gesaugt, geschweige denn nass gewischt.


Da solltest Du Dir genau notieren, wann geputzt wurde und das bei der NK-Einsicht überprüfen.

Zitat:
Eigentümer trotz Auszug weiterhin sein Büro (er ist selbständig) unten im Keller


Wie wurde denn der Verbrauch des Eigentümers geregelt und berechnet? Hatte der Raum einen eigenen Zähler (z.B. Strom). Über das Hauswasser würde es nur laufen, wenn der Raum schon vorher als "Gemeinschaftsraum" geführt wurde.

Auch das muss bei der NK-Abrechung offensichtlich werden.

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat:
Dürfen die NK unter den Umständen überhaupt erhöht werden?


Wenn die Umlage der Kosten für Hausreinigung vertraglich vereinbart ist, ja.

Allerdings erst nach der nächsten Abrechnung und wenn diese eine Nachzahlung ergibt.

Das alles "blacky" laufen soll geht Euch als Mieter nichts an. Im Falle der Umlage der Hausreinigungskosten könnt ihr aber nachweise verlangen.

Wie wird denn der Wasserverbrauch abgerechnet?

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#3
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Ist das laut MV überhaupt möglich? Was wurde für die Treppenhausreinigung vereinbart. Ist es ein Eigentümer oder eine Eigentumswohnung in einem Haus mit verschiedenen Eigentümern.
Wie wurde denn der Verbrauch des Eigentümers geregelt und berechnet? Hatte der Raum einen eigenen Zähler (z.B. Strom). Über das Hauswasser würde es nur laufen, wenn der Raum schon vorher als "Gemeinschaftsraum" geführt wurde.


Es ist ein Eigentümer. Keine Eigentumswohnungen, nur zur Miete.
Das die Treppenhausreinigung 17 € kostet habe ich aus der letzten NK-Abrechnung entnommen. Im Mietvertrag ist dahingehend nichts vereinbart worden.
Soweit ich weiß gibt es für diesen Raum keinen eigenen Zähler. Aber ein Gemeinschaftsraum in dem Sinne für die Gemeinschaft ist/war das auf keinen Fall. Das war sein Büro, wo nur er einen Schlüssel zu hatte.


Zitat (von Anitari):
Das alles "blacky" laufen soll geht Euch als Mieter nichts an.


Das geht mich schon etwas an wenn mir dadurch Nachteile entstehen. Man möchte das Miteinander so familiär und freundschaftlich wie nur möglich, es wird sich geduzt, dann hätte man sich im Vorfeld auch mal zusammensetzen können. Und nicht dieses "Kuschelmuschel" erst hinsichtlich der Wohnung und dann jetzt hinsichtlich sämtlicher Kosten. Ich sehe mich schon als Zahlemann & Söhne. Der Dame ihr Wasser und ihren Nebenverdienst. Da sagt mir mein gesunder Menschenverstand schon, dass das so nicht richtig sein kann. Und bzgl. entsprechender Nachweise. Kann er doch vorlegen, die NK-Abrechnung mit der Erhöhung der Treppenhausreinigung. Nur das sie das blacky macht und unter welchen Umständen (Nebeneinkommen), das sieht dann trotzdem keiner.

-- Editiert von Nugget am 14.04.2015 10:16

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Leider ist immer noch unklar, was nun über die Hausreinigung im Mietvertrag vereinbart wurde oder in der gültigen Hausordnung steht.
Der Vermieter kann eine Reinigungspflicht der Mieter nicht einseitig durch eine andere von ihm beauftragte Reinigung ersetzen.
Wenn diese Zahlung allerdings mehrfach bezahlt wurde, kann dies evtl. Ein Einverständnis sein.

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#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat:
Das geht mich schon etwas an wenn mir dadurch Nachteile entstehen. Man möchte das Miteinander so familiär und freundschaftlich wie nur möglich, es wird sich geduzt, dann hätte man sich im Vorfeld auch mal zusammensetzen können.


Ob Dir Nachteile entstehen, weißt Du erst bei der nächsten Abrechnung. Und dagegen kannst Du nach der Einsichtnahme in die Belege Einspruch einlegen. Und nicht schon im Vorfeld.

Zitat:
Und nicht dieses "Kuschelmuschel" erst hinsichtlich der Wohnung


Der Vermieter muss Dich nicht um Erlaubnis fragen, was er mit seinem Eigentum macht, an wen er es vermietet und für wieviel.
Was der Vermieter mit seinen eigenen Räumen macht, ist auch ganz allein seine Sache.

Den Raum im Keller hatte er Dir offensichtlich nicht mitvermietet. Wenn er neuen Wohnraum schafft, für eine wenig betuchte Bekannte ist das doch sehr nett?! Jedenfalls macht er es nicht, weil seine Firma nicht läuft oder er seinen Palast finanzieren will, wie Du ihm in Deinem Post unterstellt hast. Zumal er ja vorher auch noch Geld in die Hand genommen hat, um die Wohnung auszubauen..

Zitat:
und dann jetzt hinsichtlich sämtlicher Kosten. Ich sehe mich schon als Zahlemann & Söhne. Der Dame ihr Wasser und ihren Nebenverdienst.


Das Wasser der Dame müsst ihr selbstverständlich nicht mitzahlen, darauf solltest Du bei der NK-Abrechnung achten. Und den Verbrauch mit der vorangegangenen Abrechnung vergleichen.

Für den Nebenverdienst der Dame ist allerdings der Vermieter verantwortlich und darf auch entscheiden, wer in dem Haus das Treppenhaus wie oft putzt (1x wöchentlich ist nicht zu viel!). Und vielleicht ist es auch dreckiger geworden? Wenn es jetzt häufiger gemacht wird, dauert es vermutlich auch nicht mehr so lange und wird dann billiger. Allerdings sollte es bei einer erhöhten Putzfrequenz vermutlich nicht 5x17 Euro pro Einsatz kosten. Und darauf achten, wann geputzt wird (Datum aufschreiben!)

Und der Vermieter kann sich das Geld für das Putzen nur von Euch zurückholen, wenn es auch vertraglich vereinbart ist. Doch offensichtlich wurde es vorher 1x monatlich gemacht und auch so bezahlt, dafür müsste es doch eine Grundlage geben?

Zitat:
Und bzgl. entsprechender Nachweise. Kann er doch vorlegen, die NK-Abrechnung mit der Erhöhung der Treppenhausreinigung. Nur das sie das blacky macht und unter welchen Umständen (Nebeneinkommen), das sieht dann trotzdem keiner.


Bei der Abrechnung muss es eine Rechnung (oder zu mindest einen Kostenvoranschlag mit Regiezetteln) geben, um darüber abzurechnen!
Wenn er es der Dame "blacky" gibt, rechnet sich das für einen Vermieter nicht, weil er die Einnahmen versteuern muss und keine Ausgaben dagegen stellen kann. Da frage ich mich, wofür? Er würde sich zudem auch strafbar machen.

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#6
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Der Vermieter kann eine Reinigungspflicht der Mieter...


Was den Mietvertrag betrifft müsste ich heute Abend mal nachschauen, den habe ich hier im Büro nicht bei mir. Ich weiß nur, was damals besprochen wurde, als wir zusammen saßen um den Mietvertrag zu unterzeichnen. Es wurde ursprünglich vereinbart, dass er (Vermieter) sich um eine Reinigungskraft kümmert, die sich um die Reinigung des Treppenhauses kümmert. Das wurde so vereinbart, da wir und unser Nachbar unter der Woche berufstätig sind und da am Wochenende ehrlich gesagt dann keinen Schnuff drauf haben und die beiden unteren Mietparteien in einem Alter sind, denen muss man das nicht aufdrücken. War ja auch ok so. Wenn denn dann auch 1x monatlich jemand gekommen wäre. Das Treppenhaus sah manchmal 2-3 Monate aus wie Sau. Wenn der Dreck dann irgendwann auch von einem Blinden nicht mehr zu übersehen gewesen wäre, schnappte sich unser Vermieter selbst den Staubsauger und es wurde gesaugt, noch nicht mal nass gewischt. Was ich eigentlich unter einer Treppenhausreinigung verstehe. Eine "Fachkraft" ist dafür bis heute nicht einmal aufgetaucht. Aus dem Grund und nachdem wir die erste NK-Abrechnung erhalten haben, mache ich mir Vermerke im Kalender wann geputzt bzw. nur gesaugt wurde und lege dazu auch entsprechend "Köder" aus um das im Auge zu behalten.
Es ist ja nicht so, dass ich nicht bereit bin dafür zu zahlen. Nur dann muss es eben auch sauber sein. Und wenn das Treppenhaus 1x monatlich ordentlich nass gewischt wird, ist das vollkommen ausreichend. Da braucht er (Vermieter) uns jetzt nicht kommen mit einer Reinigung 1x wöchentlich, nur damit die Dame von unten einen neuen Nebenjob ihr Eigen nennen kann.

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#7
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Nugget):
Es wurde ursprünglich vereinbart, dass er (Vermieter) sich um eine Reinigungskraft kümmert, die sich um die Reinigung des Treppenhauses kümmert. Das wurde so vereinbart, da wir und unser Nachbar unter der Woche berufstätig sind und da am Wochenende ehrlich gesagt dann keinen Schnuff drauf haben und die beiden unteren Mietparteien in einem Alter sind, denen muss man das nicht aufdrücken. War ja auch ok so.


Na, wenn das so vereinbart wurde, ist der Käs gegessen. Offensichtlich hat der Vermieter vorher niemanden gefunden und musste sogar selbst eingreifen.

Jetzt hat er jemanden und das ist auch nicht ok?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Allerdings sollte es bei einer erhöhten Putzfrequenz vermutlich nicht 5x17 Euro pro Einsatz kosten.


So hat er (Vermieter) sich aber einer Mietpartei gegenüber geäußert. Weil die Dame es ja nicht so dicke hat und sie sich nebenbei was dazu verdienen kann würde sie ab sofort die Reinigung des Treppenhauses übernehmen. Aber dann 1x/Woche statt 1x/Monat. Die NK würden sich daher entsprechend erhöhen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Nugget):
Aber dann 1x/Woche statt 1x/Monat. Die NK würden sich daher entsprechend erhöhen.


Klar erhöhen die sich. Vorher wurde nur alle 2-3 Monate geputzt und natürlich dauert das länger, als wenn 1x die Woche geputzt wird. Und das Treppenhaus sah doch aus wie die Sau ;) .

Auch bei dieser Abrechnung muss der Vermieter die Wirtschaftlichkeit beachten. Wenn er tatsächlich 5 x 17 Euro pro Einsatz und das pro Woche verlangt, ist das vermutlich nicht mehr wirtschaftlich. Einfach mal festhalten, wie lange die "Dame" ca. pro Einsatz braucht.

Der Vermieter muss bei der NK-Abrechnung sowohl die Höhe und den Umfang und Häufigkeit der Reinigungsarbeiten beweisen. Dies geht am besten durch eine Rechnung, einen Regiezettel mit Kostenvoranschlag. Im Vorfeld lohnt es nicht, sich darüber aufzuregen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Offensichtlich hat der Vermieter vorher niemanden gefunden und musste sogar selbst eingreifen.
Jetzt hat er jemanden und das ist auch nicht ok?


Hier geht es doch nicht um ok oder nicht ok. Hier geht es darum nicht unnötig abgezockt zu werden. Wir Mieter sind doch nicht es Sozialamt, um seine Bekannte durchzufüttern, damit diese keinem regulären Job nachgehen braucht und sich ansonsten ein schönes Leben machen kann, um es mal so deutlich zu sagen. Sorry.
Laut NK-Abrechnung findet einmal im Monat eine Treppenhausreinigung statt für 17 € pro Partei und das reicht allen Mietparteien vollkommen aus (dafür das es nur alle 2-3 Monate gemacht wird und wir somit eh schon zuviel zahlen). Nebenbei erwähnt zahlen wir alle sowieso mehr NK im voraus als das es nötig wäre, weil "der Ölpreis immer mal schwankt". Soll mir ja auch noch recht sein, was ich nicht verbraucht habe bekomme ich zurück.

Der nette Mann der ja sooo selbstlos für seine arme Bekannte auf eigene Kosten neuen Wohnraum schafft, den diese nicht einmal in voller Höhe entlöhnen muss, ist die Knauserigkeit in Person.
Nicht er hat das Treppenhaus gesaugt, weil er sonst niemanden gefunden hat, sondern er macht es, um sich die Einnahmen für die Treppenhausreinigung in die eigene Tasche zu stecken. Die ganze Familie ist so und sein Frauchen sitzt ihm da ordentlich im Nacken. Du hast recht, das alles geht mich nichts an. Und nach außen hin lässt sich so nett und arglos argumentieren, aber als ganzes betrachtet ist die ganze Show ein Witz.

-- Editiert von Nugget am 14.04.2015 12:17

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#11
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Nugget):
Hier geht es doch nicht um ok oder nicht ok. Hier geht es darum nicht unnötig abgezockt zu werden. Wir Mieter sind doch nicht es Sozialamt, um seine Bekannte durchzufüttern, damit diese keinem regulären Job nachgehen braucht und sich ansonsten ein schönes Leben machen kann, um es mal so deutlich zu sagen. Sorry.


Ob ihr abgezockt werdet, wißt ihr noch nicht. Und wenn stellt sich das erst bei der Abrechnung heraus und dagegen könnt ihr dann vorgehen.

Außerdem ist 1x in der Woche das Treppenhaus putzen ein regelmäßiger Job.

Zitat (von Nugget):
Nebenbei erwähnt zahlen wir alle sowieso mehr NK im voraus als das es nötig wäre, weil "der Ölpreis immer mal schwankt". Soll mir ja auch noch recht sein, was ich nicht verbraucht habe bekomme ich zurück.


Dann zahl weniger und zahl dann nach. Das tut meistens mehr weh, als wenn Du was zurück bekommst.

Zitat (von Nugget):
Der nette Mann der ja sooo selbstlos für seine arme Bekannte auf eigene Kosten neuen Wohnraum schafft, den diese nicht einmal in voller Höhe entlöhnen muss, ist die Knauserigkeit in Person.


Sorry, das widerspricht sich....

Zitat (von Nugget):
Nicht er hat das Treppenhaus gesaugt, weil er sonst niemanden gefunden hat, sondern er macht es, um sich die Einnahmen für die Treppenhausreinigung in die eigene Tasche zu stecken. Die ganze Familie ist so und sein Frauchen sitzt ihm da ordentlich im Nacken.


Das kannst Du bestimmt beweisen? Oder basiert das auf Deinen Vermutungen? Verbreitest Du diese Dinge auch noch im Haus oder in der Nachbarschaft? Du hast hoffenlich dem Vermieter nichts von Deinen Vermutungen erzählt oder in seiner Stammkneipe zur Erheiterung der Gäste darüber berichtet?

Zitat (von Nugget):
Du hast recht, das alles geht mich nichts an. Und nach außen hin lässt sich so nett und arglos argumentieren, aber als ganzes betrachtet ist die ganze Show ein Witz.


Ja, das finde ich auch. Mein dringender Rat an Dich: Du steigerst Dich in etwas hinein, versuch auf einer rechtlich verträglichen Seite zu bleiben.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Unterm Strich lese ich die ganze Zeit nur, wie jemand vor Neid fast platzt - "schmuckes freistehendes Einfamilienhaus", "neuer Palast", der ja von der neuen Wohnung finanziert werden muß, wobei Nugget nicht mal mitkriegt, wie er sich selber widerspricht, wenn kurz darauf erzählt wird, dass die neue Mieterin ja fast keine Miete zahlen würde. Nun, selbst wenn die Angaben zu den Reinigungskosten stimmen würden, die ja angeblich die Wohnung dann finanzieren, sind Nebenkosten kein Posten, an dem ein Vermieter was verdient. Es sei denn, der Vermieter würde sich einen nicht geringen Teil der angeblich 5 x 17,- Euro pro Woche in die eigene Tasche stecken (insgesamt 340,- Euro, wenn er der Dame gar nichts davon gibt - wow, was für ein Profit...).

Es ist übrigens normal, dass Treppenhäuser einmal die Woche gereinigt werden, und offenbar existiert ja auch eine Vereinbarung darüber, dass diese Reinigung von jemandem gegen Bezahlung ausgeführt wird. Wer das schlußendlich macht, kann euch absolut egal sein, ebenso ob die Person sonst einer geregelten Tätigkeit nachgeht (was im ersten Posting nur vermutet, später dann schon als Fakt hingestellt wird) geht euch auch einen Feuchten an. Worauf es nun ankommt ist zu schauen, was genau für das gesamte Haus und für jede einzelne Partei an Reinigungskosten abgerechnet wird und darüber ist Einsicht in die Belege zu nehmen. Der Vermieter wohnt ja gleich um die Ecke in seinem "Palast". Dürfte also kein Problem sein.
Und als nächstes hilft ein Blick in den Mietvertrag.

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Das kannst Du bestimmt beweisen? Oder basiert das auf Deinen Vermutungen? Verbreitest Du diese Dinge auch noch im Haus oder in der Nachbarschaft? Du hast hoffenlich dem Vermieter nichts von Deinen Vermutungen erzählt oder in seiner Stammkneipe zur Erheiterung der Gäste darüber berichtet?


Das sind keine Vermutungen und ich muss auch nichts beweisen. Die gesamte Nachbarschaft denkt sich ihren Teil. Und die Leute wohnen schon einige Jahre länger dort als wir. Wenn man ländlich wohnt kennt man die Leute aus der unmittelbaren Nachbarschaft. Bin aber auch noch nicht in dem Alter "Stammkneipen-Besucher" :-)


Zitat (von Anjuli123):
Unterm Strich lese ich die ganze Zeit nur, wie jemand vor Neid fast platzt - "schmuckes freistehendes Einfamilienhaus", "neuer Palast", der ja von der neuen Wohnung finanziert werden muß...


Ja ne, ist klar. Von mir aus soll sich jeder kaufen was er möchte. Von mir aus kauft er sich noch mehr "schmucke freistehende" Einfamilienhäuser, wenn ich die nicht auch noch mitfinanzieren muss. Es geht mir hier ums Prinzip. Das hat mit Neid nichts zu tun. Ich sehe den Ärger nur schon förmlich auf uns zurollen. Und mit uns meine ich nicht nur meinen Lebensgefährten und mich, sondern alle Parteien im Haus. Ist das Geld nämlich erst mal futsch, haben wir die Rennerei an der Backe und den damit verbundenen Ärger. Deshalb habe ich gerne alles im Vorfeld geregelt und nicht hintenrum.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Nugget):
Das sind keine Vermutungen und ich muss auch nichts beweisen. Die gesamte Nachbarschaft denkt sich ihren Teil. Und die Leute wohnen schon einige Jahre länger dort als wir. Wenn man ländlich wohnt kennt man die Leute aus der unmittelbaren Nachbarschaft. Bin aber auch noch nicht in dem Alter "Stammkneipen-Besucher" :-)


Deine Aussagen basieren auf Klatsch oder möglicherweise strafrechtlich relevant auf "Übler Nachrede". Gerade wenn ihr ländlich wohnt, werden Deine Äußerungen bestimmt dem Vermieter zugetragen.

Spätestens, wenn Du Post vom Anwalt des Vermieters wegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bekommst und/oder die fristlose Kündigung wegen Störung des Hausfriedens, musst Du es beweisen, dass das - was Du behauptest - der Wahrheit entspricht.
Insbesondere die von Dir unterstellte Schwarzarbeit.

Zitat:
Von mir aus kauft er sich noch mehr "schmucke freistehende" Einfamilienhäuser, wenn ich die nicht auch noch mitfinanzieren muss.


Mit Deinen Nebenkosten finanzierst Du gar nichts davon, das muss der Vermieter die Kosten bezahlen und wenn etwas übrigbleibt, muss er es Euch zurückgeben. Und wenn es bei Euch "schmucke freistehende" Einfamilienhäuser für eine Finanzierung von 340 Euro monatlich gibt, frage ich mich, warum Du noch zur Miete wohnst?

-- Editiert von Ver am 14.04.2015 13:57

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat:
Hier geht es darum nicht unnötig abgezockt zu werden.

Dafür gibt es die Belegeinsicht und das Wirtschaftlichkeitsgebot.
Dem kann man dann bei Bedarf mit sachlichen und ernst zu nehmendne Argumenten begegnen.



Zitat:
Wir Mieter sind doch nicht es Sozialamt, um seine Bekannte durchzufüttern, damit diese keinem regulären Job nachgehen braucht und sich ansonsten ein schönes Leben machen kann, um es mal so deutlich zu sagen. Sorry.

Ein "schönes Leben" von 17 EUR? Was tun sie Dir eingentlich morgens ins Müsli?
Merkst Du eigentlich nicht selbst wie lächerlich Deine Argumentation gerade wird?




Zitat:
Der nette Mann der ja sooo selbstlos für seine arme Bekannte auf eigene Kosten neuen Wohnraum schafft, den diese nicht einmal in voller Höhe entlöhnen muss, ist die Knauserigkeit in Person.

Wieviel Miete andere Mieter zahlen ist absolut egal, daraus kann man keine Rechte ableiten.



Zitat:
Bin aber auch noch nicht in dem Alter "Stammkneipen-Besucher"

Stimmt, Deine Postings nach zu urteilen wohnst Du da ...



Zitat:
Von mir aus kauft er sich noch mehr "schmucke freistehende" Einfamilienhäuser, wenn ich die nicht auch noch mitfinanzieren muss.

Dann zieh aus und wohne nie mehr zur Miete. Der Vermieter ist doch nicht das Sozialamt oder die Caritas, er vermietet nicht zum Spass.



Mein Tipp: lasst diesen Sozialneid mal fachlich behandeln, dann ist Dein Leben gleich viel entspannter.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

5x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Anhand einiger Beiträge hier könnte man glatt meinen, 80 % der Verfasser sind selbst Vermieter. Wahrscheinlich ist das sogar so.

Na ja, wie dem auch sei, zurück zum eigentlich Thema. Mein Bauchgefühl hatte nicht Unrecht. Hatte vorhin ein Gespräch mit einem befreundeten Rechtsanwalt und der sagte mir, dass das mit den NK gar nicht so einfach sei, wie unser Vermieter sich das vorstellt. Es finge schon allein damit an, dass er seiner Informationspflicht nachkommen und diese begründen muss. Und zwar vor Beginn einer neuen Abrechnungsperiode (Urteil AG Köln). Außerdem würde jetzt, da die neue Mieterin die Reinigung übernimmt, eine Umstellung erfolgen, von Fremd- auf Eigenleistung. Nächste Frage ist dann, sind alle Mietparteien damit einverstanden? Eigenleistung bedeute nämlich im Umkehrschluss auch, jede Mietpartei kann die Eigenleistung selbst durchführen. Jetzt kann man sagen, die neue Mieterin übernimmt die Funktion einer Reinigungshilfe. Knackpunkt ist wohl aber, dass sie selbst Mieterin ist und in dem Sinne kein Fremdunternehmen darstellt. Im Extremfall hieße das für uns, wie in alter Manier, es wird ein Plan gemacht wonach jede Mietpartei das Recht hat selbst zu putzen oder aber dafür Sorge trägt, dass in dieser Woche das Treppenhaus gereinigt wird. Der Rest darf sich dann der Hilfe der neuen Mieterin bedienen. Auf jeden Fall eine interessante Rechtslage. Ich bin gespannt was am Ende dabei raus kommt.

@Harry van Sell
Ich wüsste nicht, dass wir beide schon Brüderschaft getrunken hätten. Außer Beleidigungen haben Sie wohl keine Argumente?! Traurig ist das. Tun Sie mir doch bitte einen Gefallen und ersparen Sie mir Ihre Anwesenheit betreffend dieses Postings. Nur noch soviel, schönes Leben mit 17 €? Ja, wenn man mal rechnet 17 € x 4 Parteien = 68 €, 68 € x 4 Wochen = 272 € netto im Monat. Auf's Jahr gerechnet sind das 3.264 € netto. Das macht umgerechnet bei jeder Partei 612 € mehr an NK/Jahr. Also ich weiß nicht wo Sie so urlauben, aber von 3.264 € kann ich schon schön Urlaub machen.

-- Editiert von Nugget am 14.04.2015 15:06

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#17
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Nugget):
Anhand einiger Beiträge hier könnte man glatt meinen, 80 % der Verfasser sind selbst Vermieter. Wahrscheinlich ist das sogar so.


Oder die Verfasser kennen sich mit Mietrecht aus! Sind Makler, machen Hausverwaltung etc. Sind Mieter, die durch ihr Wissen eine Menge sparen, aber auch wissen, wo es sich lohnt und wo es nur Arbeit macht und nichts bringt, außer schlechter Laune.

Zitat:
Knackpunkt ist wohl aber, dass sie selbst Mieterin ist und in dem Sinne kein Fremdunternehmen darstellt. Im Extremfall hieße das für uns, wie in alter Manier, es wird ein Plan gemacht wonach jede Mietpartei das Recht hat selbst zu putzen oder aber dafür Sorge trägt, dass in dieser Woche das Treppenhaus gereinigt wird. Der Rest darf sich dann der Hilfe der neuen Mieterin bedienen. Auf jeden Fall eine interessante Rechtslage. Ich bin gespannt was am Ende dabei raus kommt.


Das kann ein Knackpunkt sein, muss aber nicht. Bei der ursprünglichen Vereinbarung sollte sich der Vermieter um die Reinigungskraft kümmern und Ihr bereits auf das Recht selbst zu putzen verzichtet habt, weil.... ich zitiere:

Zitat:
Es wurde ursprünglich vereinbart, dass er (Vermieter) sich um eine Reinigungskraft kümmert, die sich um die Reinigung des Treppenhauses kümmert. Das wurde so vereinbart, da wir und unser Nachbar unter der Woche berufstätig sind und da am Wochenende ehrlich gesagt dann keinen Schnuff drauf haben und die beiden unteren Mietparteien in einem Alter sind, denen muss man das nicht aufdrücken. War ja auch ok so.


Erstens:
Da ist nicht die Rede davon, dass die Reinigung nicht der Vermieter, eine andere Mieterin in Eigenleistung oder eine Fremdfirma durchführt.

Zweitens:
Außerdem könnte die Mieterin ja zufällig eine eigene Reinigungsfirma haben, noch aufmachen oder sie ist gleich in der Firma des Vermieters angestellt. Dann darf er das auch abrechnen, sogar mit Mehrwertsteuer ;) .

Sie muss es ja nicht in ihrer Eigenschaft als Mieterin machen, da gibt es genügend Konstrukte, die die Umstellung von Fremd- auf Eigenleistung verhindern. Der Vermieter wäre ja mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er die "alte Manier" wieder zu ließe.

Bei Mietern, die Köder auslegen, um die Arbeitsleistung der anderen überwachen, ist doch da der Ärger vorprogrammiert.


Wenn die Sache vor Gericht geht, bitte hier berichten.....




-- Editiert von Ver am 14.04.2015 15:14

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat:
Es finge schon allein damit an, dass er seiner Informationspflicht nachkommen und diese begründen muss. Und zwar vor Beginn einer neuen Abrechnungsperiode

Der Vermieter hat keine pauschale Informations- oder Begründungspflicht.

Und die Meinung das er die Nebenkosten schon vor Beginn einer neuen Abrechnungsperiode begründen müsse, da sollte schon der gesunde Menschenverstand einem sagen das dies nicht möglich ist. Denn er kann ja denknotwendigerweise gar nicht wissen welche Nebenkosten wann warum durch wen anfallen.
Das ist übrigens auch der Grund warum der Gesetzgeber aus die Abrechnung zum ENDE der Abrechnungsperiode vorgesehen hat und nicht am Anfang ...

Wenn das der Anwalt tätsächlich so gesagt hat, dann sollte er umschulen auf ... irgendwas ...



Zitat:
(Urteil AG Köln)

Da wäre mal das Aktenzeichen interssant ...



Zitat:
Außerdem würde jetzt, da die neue Mieterin die Reinigung übernimmt, eine Umstellung erfolgen, von Fremd- auf Eigenleistung.





Zitat:
Nächste Frage ist dann, sind alle Mietparteien damit einverstanden?

Du verwechseltst "Mietverhältnis" mit "Demokratie".

Wenn die Reinigung vertraglich geregelt ist, dann kann der Vermieter bestimmen wie und von wem er die Leistung erbringen lässt.
Der Mieter kann reklamieren wenn es bei der Ausführung Probleme gibt, vorher nicht.



Zitat:
Knackpunkt ist wohl aber, dass sie selbst Mieterin ist und in dem Sinne kein Fremdunternehmen darstellt.

Nö, kann sie ja auch gar nicht sein, sie ist Angestellte des Vermieters.



Zitat:
Ich bin gespannt was am Ende dabei raus kommt.

Ich auch.

Kannst in dem Verfahren ja auch gleich Deinen "Garagen-/Stellplatzanspruch" mit abhandeln lassen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

@Harry van Sell

ja genau, Sie haben ja auch mehr Jura studiert als jeder Jurist. Sparen Sie sich Ihr Geschwätz. Ich verweise Sie freundlich hierauf, damit ist alles gesagt:

Zitat (von Nugget):
@Harry van Sell
Ich wüsste nicht, dass wir beide schon Brüderschaft getrunken hätten. Außer Beleidigungen haben Sie wohl keine Argumente?! Traurig ist das. Tun Sie mir doch bitte einen Gefallen und ersparen Sie mir Ihre Anwesenheit betreffend dieses Postings. Nur noch soviel, schönes Leben mit 17 €? Ja, wenn man mal rechnet 17 € x 4 Parteien = 68 €, 68 € x 4 Wochen = 272 € netto im Monat. Auf's Jahr gerechnet sind das 3.264 € netto. Das macht umgerechnet bei jeder Partei 612 € mehr an NK/Jahr. Also ich weiß nicht wo Sie so urlauben, aber von 3.264 € kann ich schon schön Urlaub machen.
-- Editiert von Nugget am 14.04.2015 15:06

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#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39879x hilfreich)

Eben war es noch ein schönes Leben das man nicht finanzieren wollte, jetzt langt es nur noch für einen Urlaub??
Ist doch interessant wie sich so etwas entwickelt wenn man sich mal mit den eigenen Argumenten beschäftigt ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#21
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Zitat:
Außerdem würde jetzt, da die neue Mieterin die Reinigung übernimmt, eine Umstellung erfolgen, von Fremd- auf Eigenleistung.
Knackpunkt ist wohl aber, dass sie selbst Mieterin ist und in dem Sinne kein Fremdunternehmen darstellt.


Das ist doch völliger Blödsinn. Eine Reinigungskraft oder ein Hausmeister können sehr wohl auch in dem Haus wohnen, in dem sie tätig sind. Sie brauchen halt einen Arbeitsvertrag für die Tätigkeit. Übrigens müssen sie die von sich selbst ausgeführten Leistungen dann, genau wie alle anderen Mieter auch, in ihren Nebenkosten mit bezahlen. Hat das der super Anwalt auch erzählt?

Zitat:
m Extremfall hieße das für uns, wie in alter Manier, es wird ein Plan gemacht wonach jede Mietpartei das Recht hat selbst zu putzen oder aber dafür Sorge trägt, dass in dieser Woche das Treppenhaus gereinigt wird.


Ja, wir erinnern uns an eines der früheren Postings, wonach sowas ja gar nicht gehen würde. Wie war die Formulierung noch gleich? „Keinen Schnuff drauf haben"?

Zitat:
272 € netto im Monat. Auf's Jahr gerechnet sind das 3.264 €


Wow, da kann man ja richtig prassen. Vor allem, wenn das ja, Ihrer Annahme zufolge, die Einnahme einer Person ist, die „keiner geregelten Tätigkeit" nachgeht und das, Ihren eigenen Behauptungen zufolge, für die Mietzahlung gedacht sein soll.


-- Editiert von Anjuli123 am 14.04.2015 15:26

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#22
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Nugget):
@Harry van Sell ja genau, Sie haben ja auch mehr Jura studiert als jeder Jurist. Sparen Sie sich Ihr Geschwätz.


Ich mag die Beiträge von Harry und ich denke, er hat mehr Wissen als die meisten Anwälte.

Aus meiner persönlichen Erfahrung:

Frag 5 Anwälte und Du bekommst 8 Meinungen. Und die Meinungen ändern sich auch noch, wenn es vor Gericht gehen soll. Je nachdem, ob sie den Mandanten leiden können und ihm Geld ersparen wollen oder eben nicht.

Rechnet Dein Bekannter nach Streitwert ab oder bekommt er ein Stundenhonorar?

Wird interessant, mal sehen, ob der Vermieter klug ist und wie gut beraten.

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#23
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

@Anjuli123
Jo, jetzt wird wieder jedes Wort auf die Goldwaage gelegt. Applaus Applaus.
Wenn man selbst nicht betroffen ist hat man leicht reden, gelle?!
272 € monatlich für eine Treppenhausreinigung. Wem will der das plausibel begründen. Wirtschaftlichkeit, das ich nicht lache. Für ein großes Büro in einer überdurchschnittlich teuren Stadt zahle ich 149 € netto bei wöchentlicher Reinigung. Und das ist tip top.

Sollte sich was neues ergeben werde ich berichten. In der Hascherei hier sehe ich keinen Sinn. Zeitverschwendung.

-- Editiert von Nugget am 14.04.2015 15:39

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#24
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Nugget):

272 € monatlich für eine Treppenhausreinigung. Wem will der das plausibel begründen. Wirtschaftlichkeit, das ich nicht lache.


Zu der Wirtschaftlichkeit und der Möglichkeit des Widerspruchs nach der Abrechnung und nach der Belegeinsicht wurde hier in den Posts mehrfach und von mehreren Leuten hingewiesen.

Außerdem entstammt dieser Betrag nicht der tatsächlichen Abrechnung, sondern irgendwelchen Gerüchten und Vermutungen, die von den Mietern aufgestellt wurden.

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#25
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Nugget, dein Rechtsanwalt möchte an dir verdienen. Der erzählt dir selbstverständlich was man alles versuchen könnte. Meine persönliche Einschätzung: Er wird scheitern.
Mein Rat: Du solltest dringend an deiner Kommunikationsfähigkeit arbeiten!!!!!

-- Editiert von micbu am 14.04.2015 16:06

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#26
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Außerdem entstammt dieser Betrag nicht der tatsächlichen Abrechnung, sondern irgendwelchen Gerüchten und Vermutungen, die von den Mietern aufgestellt wurden.


Richtig, entstammt keiner Abrechnung. Da Abrechnung noch nicht vorliegt. Das Jahr ist ja noch nicht rum.

Und nein, wir wirren Mieter haben nicht phantasiert. O-Ton des Vermieters: "Deswegen erhöhen sich die NK dann um 300 %".

Zitat (von micbu):
Nugget, dein Rechtsanwalt möchte an dir verdienen. Der erzählt dir selbstverständlich was man alles versuchen könnte.


Mag sein, dass es solche Anwälte gibt. Dieser hier verdient nichts an mir, da er wie gesagt aus dem Bekanntenkreis stammt und mir lediglich eine kurze unverbindliche Auskunft gegeben hat. Alles weitere muss man anhand von Unterlagen miteinander besprechen. In jedem Fall wird die nächste NK- Abrechnung hinsichtlich § 812 BGB geprüft. Und sollten sich da Unstimmigkeiten ergeben steht unsererseits einer Kündigung nichts mehr im Wege. Dann ist der Drops gelutscht wie man so schön sagt. Denn, wie hier schon richtig geschrieben wurde, auch andere Vermieter haben schöne Wohnungen. Und noch habe ich die Hoffnung auf das Gute im Mensch Vermieter nicht aufgegeben :-)

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Er WIRD an dir verdienen wenn du ihn mit der Wahrung deiner "Rechte" für diesen Fall betrauen solltest.

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Wenn der Anwalt von Umstellung "Eigenleistung" auf "Fremdleistung" ausgeht, so steht dies im Widerspruch zu der Aussage auf meine obige Frage, wer denn lt. Vertrag zu reinigen hat.
Darauf wurde geantwortet, es sei besprochen worden der Vermieter wolle sich um jemanden bemühen, der dies macht.
Dies ist FREMDLEISTUNG auch wenn es eine Mieterin ist. Fremd heißt hier nicht die Mieter umschichtig sondern ein Dritter für die Mieter.
Ich schließe mich daher denen an, die die Aussage des Anwaltes nicht teilen.
Oder es steht im Mietvertrag doch was anderes.

Ob die Vergütung angemessen ist, wäre an Hand der örtlich üblichen Vergütungshöhe zu prüfen, aber das Argument jetzt wöchentlich statt monatlich zieht nicht.




-- Editiert von Spezi-2 am 14.04.2015 17:42

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Zitat:
Mag sein, dass es solche Anwälte gibt. Dieser hier verdient nichts an mir, da er wie gesagt aus dem Bekanntenkreis stammt und mir lediglich eine kurze unverbindliche Auskunft gegeben hat.


Nur ist diese Auskunft völliger Unsinn, weshalb ich daran zweifel, dass dieser Anwalt Ahnung von Mietrecht hat.
Übrigens, ein Kündigungsrecht habt ihr jederzeit. Da müßt ihr nicht auf eine Abrechnung warten.

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von nugget):
Und nein, wir wirren Mieter haben nicht phantasiert. O-Ton des Vermieters: "Deswegen erhöhen sich die NK dann um 300 %".


Sag mir Bescheid, wo Du wohnst und wann Du ausziehst? Deine Nebenkosten erhöhen sich gerade mal auf die ungeheure Summe von 78 Euro pro Monat? Sonst zahlst Du nix?

Zitat:
Mag sein, dass es solche Anwälte gibt. Dieser hier verdient nichts an mir, da er wie gesagt aus dem Bekanntenkreis stammt und mir lediglich eine kurze unverbindliche Auskunft gegeben hat. Alles weitere muss man anhand von Unterlagen miteinander besprechen.


Lass das mal nicht die Anwaltskammer hören, eine unendgeldliche Rechtsberatung ;) . Vielleicht ist diese Auskunft jetzt noch umsonst, aber in Zukunft garantiert nicht mehr kostenfrei. Ich fürchte nur, dass durch diese Auskunft nicht nur Dein Anwalt an Dir verdient, sondern auch noch der Anwalt des Vermieters.

Aber jedenfalls nicht der Vermieter, da hast Du Dein Ziel erreicht. Doch um welchen Preis?

Zitat (von Spezi-2):
Ich schließe mich daher denen an, die die Aussage des Anwaltes nicht teilen.


Wenn ich richtig mitgezählt habe, sind alle außer Nugget ;-).

-- Editiert von Ver am 14.04.2015 19:44

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