Hallo,
wir haben in den letzten Tagen einen neunen Mietvertrag unterschrieben, beim plaudern mit dem vermieter durften wir mal nen Blick in die Aufstellung der Nebenkostenabrechnung des Vormieters werfen.
Da ist uns aufgefallen, das der Vermieter 8,-- € monatlich für die Analoge SAT-Anlage berechnet.
Ein Receiver wird seiten des vermieters nicht zur Verfügung gestellt.
Was heisst, ich kann den Receiver kaufen, und soll dazu noch monatlich 8,-- € zahlen.
1. muß er mir keinen Receiver zur Vertfügung stellen, wenn ich monatlich zahlen soll...???
2. sind 8,-- € net übertrieben, bei ANALOG...??? (Selbst wenn es denn DIGITAL wäre....fänd ich es noch heftig....) OK...Kabel wäre noch teurer...aber haben wir net.
Gruß
ghost
NK -> SAT-Anlage (analog)
Fragen zur Miete?
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zu 1.: Nein, einen Receiver muss er nicht zur Verfügung stellen
zu 2.: Umlagefähig sind nur die nachgewiesenen Betriebskosten der SAT-Anlage. Das sind wohl im wesentlichen die Stromkosten, die aber weit unter 8€ monatlich liegen. Eine Pauschale ist nicht zulässig.
In den Betriebskosten kann der Vermieter nur Kosten weitergeben, die ihm zur Last fallen. Die monatlichen 8 Euro müßte er daher mit Beleg nachweisen. I.d.R. ist eine Gemeinschafts-Sat-Anlage auch an den Hausstrom angeschlossen und nicht an einen separaten Zähler. Demnach kann es sich hier auch nicht um Stromkosten handeln, die sollten im Hausstrom der BK einfließen. Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten der SAT-Anlage kann der Vermieter nicht an den Mieter weitergeben.
Sollte der Vermieter diese Pauschale eine Gebühr nennen, so würde ich darauf hinweisen, dass der VM nicht berechtigt ist, Gebühren einzuziehen (mal unter "Gebühr" bei Wikipedia nachschauen!)
Ausser den Anschaffungskosten kann der VM für die Bereitstellung einer Sat-Anlage nichts verlangen.
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"MfG
Susanne"
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Ausser den Anschaffungskosten kann der VM für die Bereitstellung einer Sat-Anlage nichts verlangen.
Auch die Anschaffungskosten kann der Vermieter typischerweise nicht verlangen.
Ich denke, dass, wie beim Kabel auch, 11% der Anschaffungskosten als Modernisierung umgelegt werden können.
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"MfG
Susanne"
Rrrrrichtig.
Ok, das hatte ich übersehen.
Das sind dann aber keine Nebenkosten, sondern das ist eine Mieterhöhung. Wenn die SAT-Anlage bei Abschluss des Mietvertrages schon vorhanden ist, dann kann der Vermieter die Anschaffungskosten nicht umlegen.
So isset.
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"MfG
Susanne"
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