NK-Umlage Hausstrom - Keller Trocknung

16. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Brit2
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 10x hilfreich)
NK-Umlage Hausstrom - Keller Trocknung

Wenn Vermieter Kosten für Instandsetzung nicht auf die Mieter umlegen dürfen - wie kann man ermitteln, ob das trotzdem geschieht? Konkretes Beispiel hier: nasses Kellergewölbe. Hier wurden im Dezember 2021 große Gebläse fest verbaut und pro Haus mit Thermostaten versehen. Dauerbetrieb seit Anfang Dezember.
(Gebläse = lange dicke Rohre mit Ende nach draußen, keine Ahnung von wo her durch die Mauern die kommen d.h. keine stationäre Anlage sichtbar)

Ein Teil des Bodens im Keller (außerhalb der im Dezember erstmals eingebauten Kellerboxen!) ist deutlich dunkel durchnässt - ein Raum des Gewölbes zeigt seit paar Tagen großflächig und dick Salpeteraustritt.
https://up.picr.de/43209916yp.jpg
https://up.picr.de/43209917qh.jpg
Die Stromzähler aller Mieter sind im Keller.
Kann man irgendwie ermitteln, welcher Verbrauch einer solchen Trocknungsanlage vom Hausstrom (Hausbeleuchtung) abgezogen und eben NICHT "pro Wohnfläche Mieter" umgelegt werden kann?
Es gibt keine separaten Stromzähler für Hauslicht etc ...

Update. Foto war von vorgestern.
Bin heute Mittag aus anderem Grund unten gewesen - und fand neue bzw noch viel höher/dicker gewachsene Ausdünstungen der weißen glitzernden Kristalle. Die Fläche wächst eigenartig schnell - denn vor ca 2 Wochen war dort noch nirgendwo etwas davon. Und stellenweise fielen große Klumpen Mörtel aus der Decke ...
Bin ja nur Mieter und hab keine Ahnung, was nötig wäre --- aber wie bitte kann man in solchem zerfallenden Haus neue Wohnunge einbauen statt die Substanz retten ... Mich schockt nur die spontane Geschwindigkeit nach solch warmen trocknen Winter. Logikproblem. Woher stammt plötzlich derart viel nach innen ins Haus steigende Feuchtigkeit vorrangig von unten?

-- Editiert von Brit2 am 16.03.2022 15:40

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5 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
wie kann man ermitteln, ob das trotzdem geschieht?
Wozu ermitteln? Falls das geschieht, siehst du in den Jahresabrechnungen 2021/22 einen sehr viel höheren Betrag für *Hausstrom*/Allg.-Strom. Dann hier nachfragen...
Ich meine, der Stromverbrauch für diese Maßnahme wird nicht in deinen BK-Jahresabrechnungen erscheinen. Weder als *Hausstrom*/Allgemeinstrom noch als *Mieterstrom*.
Zitat (von Brit2):
Die Stromzähler aller Mieter sind im Keller.
Ja. 1 für jede Wohnung UND 1 für den *Hausstrom*.
Zitat (von Brit2):
Es gibt keine separaten Stromzähler für Hauslicht etc ...
Nicht? Wonach zahlst du denn bisher den *Hausstrom*?
Zitat (von Brit2):
Bin ja nur Mieter und hab keine Ahnung, was nötig wäre
Ja. Wovon musst du Ahnung haben? Dort wurde eine Firma beauftragt. Du musst das dulden (wie auch DG-Ausbau, Gerüst und sonstige Maßnahmen im Rahmen der Modernisierung).
Kannst noch googeln, was passiert, wenn die Trocknungsmaßnahmen erste Erfolge zeigen...

Was du hoffentlich längst getan hast: Deine feuchteempfindlichen Sachen geschützt, die du früher im Dachboden lagern konntest. Das hat man dir schon letztes Jahr vor Beginn der ganzen Maßnahmen schriftlich mitgeteilt.

Niemand kann sagen, was die verbraucht. Ist auch total egal.
Vermutlich hat die Firma einen Extrazähler/Baustromzähler etc. mitgebracht (den siehst du nicht). Der zählt und der Vermieter zahlt ... und niemand belastet euch arme Mieter mit Stromkosten. mimimi

---irgendwas is immer---wieder nix zum kürzen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2293 Beiträge, 360x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich meine, der Stromverbrauch für diese Maßnahme wird nicht in deinen BK-Jahresabrechnungen erscheinen. Weder als *Hausstrom*/Allgemeinstrom noch als *Mieterstrom*.


Um das zu konkretisieren:
Im zu zahlenden Allgemeinstrom sollte es nicht drinstehen.
Was aber in der Nebenkostenabrechnung drinstehen sollte wäre sowas wie (Werte unrealistisch und frei erfunden):

300 EUR Stromkosten auf Allgemeinstromzähler
1000 kWh verbrauchter Strom auf dem Allgemeinstromzähler
abzgl. 600 kWh Trocknungsgeräte
davon umlagefähig 400 kWh
Wert des Umlagefähigen Allgemeinstroms: 120 EUR
Umlageschlüssel: 1/4
Zu zahlender Allgemeinstrom: 30 EUR

Wenn der Vermieter diese Aufschlüsselung nicht durchführen kann, weil er beispielsweise vergessen hat den Stromverbrauch der Trocknungsgeräte zu erfassen, dann kann er den Allgemeinstrom gar nicht mehr umlegen.

Nachtrag: Das gilt natürlich nur, wenn es einen Allgemeinstromzähler gibt. Dass es keinen gibt hatte ich überlesen. Wenn ohnehin alles über die Stromzähler der Mieter läuft, dann schuldet der Vermieter sogar eine Verbrauchserfassung. Nur frage ich mich dann wie bisher Allgemeinstrom überhaupt abgerechnet wurde...

-- Editiert von Kalanndok am 18.03.2022 11:50

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#3
 Von 
Brit2
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 10x hilfreich)

Bin manchmal bekennender Langsamschalter - habe Update zum nassen Keller.
Hier wurde mir ja an den Kopf geworfen, dass ein elektrischer Trckner/Entlüfter nötig ist wenn der Keller u.a. auch zum Wäschetrocknen genutzt wird und somit logischerweise Feuchtgkeit durch Mieter eingebracht wird - und darum auch als NK auf die Mieter umgelegt werden kann/muss/darf.

Erst jetzt kam ich mal auf die Idee und schaute mir das Haus von AUSSEN genauer an zwecks Suche nach möglichen Schäden. Und wurde fündig. Es sind diverse tiefe Löcher (abgeplatztes Mauerwerk jeweils mehrere Handflächen Größe und auch Tiefe ins Gemäuer hinein) unten an der Rasenkante zu sehen (= die Löcher/Lücken führen weit nach innen zwschen die uralten Ziegelsteine waagerecht und senkrecht) --- und weiter vorne an der Wiese sieht man die obere Kante des Plaste-Nässeschutzes d.h. Regenwasser (Wetterseite vom Haus) kann dort en masse in das alte Gemäuer rein laufen. Gebäudesubstanz stammt aus dem Jahr 1899, Denkmalsschutz. Ratten sind hier wenigstens nicht Dank der vielen Katzen ...
Aber - Defekt am Mauerwerk = keine NK-Umlage sondern Vermieterproblem. (Gebläse läuft nach wie vor ganztags)

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
Hier wurde mir ja an den Kopf geworfen,
Bei nur 2 Antworten: Wer hat geworfen ? Nichts wurde zu Sachverhalten geworfen, wenn der eh schon feuchte Keller zum Wäschetrocknen benutzt wird.
Schau nach, wem du diesen Schmarrn erzählt oder geschrieben hast.

Deshalb bitte beachten:
Niemand hat behauptet der Stromverbrauch zum Trocknen deiner nassen Wäsche im Keller-Trockenraum müsste/würde/dürfte auf dich bzw. deine NK umgelegt werden. Dein Stromverbrauch hat nichts mit NK zu tun.


Zitat (von Brit2):
Gebläse läuft nach wie vor ganztags)
Richtig und wichtig.
Läuft nicht für deine Wäsche, sondern gegen die Feuchtigkeit im Kellermauerwerk.
Es wird saniert!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
xSpeedy19x
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Was hat es gegeben?
Bei mir ähnlicher Fall.
Wasserschaden im Keller eines MFH (bin einziger Mieter, rest Eigentümer).
Wurde getrocknet und Allgemeinstrom ist in der NK Abrechnung sehr hoch. Soll ich nächstes Jahr erst gutgeschrieben bekommen obwohl auch Versicherung gezahlt hat.

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