NK einfach dreist !!!

27. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
jordanlucas
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
NK einfach dreist !!!

hallo zusammen !

wir ahebn unsere NK abrechnung für 2007 bekommen, vorab muß ich sagen das das haus in dem wir wohnen seid okt.08 in der zwangsverwaltung ist.

so komme ich nun mal zu unserem problem:

nachzahlung von 1603 euro.
zwangsverwalter meint wir sollen doch bitte vorweisen das wir für 2007 NK gezahlt haben. da wir zu dieser zeit von Hartz 4 gelbent ahben hat die ARGE die miete sofort an den vermieter überwisen.
es werden hausmeisterkosten in höhe von 3800 euro berechnet obwohl der hausmeister nur instandhaltungarbeiten gemacht hat.
bei den hausmeisterkosten wurden 2 häuser zusammen gelegt weil der hausmeister 2 häuser vom selben vermieter betreut, frage was hab ich mit dem andern haus zutun nur weil es direkt hinter unserm haus ist ???
kabel gebühren sind nur für 3 pateien berechnt obwohl wir 4 parteinen sind.
wir haben alle wasseruhrn in den wohnungen die aber noch nie abgelesen worden sind aber dennoch wird in der NK abrechnung nach quadrat meter abgerechnet.
der posten schornsteinfeger ist auch aufgeführt obwohl er nur einmal hier war weil bei uns noch eine alte aspestheizung stand und dort eine neue heizung im raum insterliert werden musste, sprich ohne schornsteinfeger abmessung keine neue heizung, er war nur deswegn hier danach und davor nicht.

eure meinung ist gefragt was ihr von so einert abrechnung haltet !?

ach ja muß ich eigentlich für die grundsteuer aufkommen ???

danke schon mal im vorraus für eure antworten :-)

mfg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

1) Nebenkosten für 2007 sollten seit dem 31.12.2008 verjährt sein.

2) Grundsätzlich sind die (Neben-) Kosten zu zahlen, die im Mietvertrag vereinbart sind. Das ist i.d.R. auch die Grundsteuer in Formularmietvertrag!
In sofern empfiehlt es sich das dort nachzulesen (Lesen bildet!)
Wenn das ganze dann auch noch hier dargestellt wird, kann der Sachverhalt auch detaillierter bewertet werden.

JJ

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#3
 Von 
Fontanelli
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)

1. Wie vorhin schon gesagt muss die Abrechnung bis 31.12.08 bei ihnen angekommen sein um Forderungen geltend machen zu können. Es sei denn es ist nicht sein verschulden.
Gemäß dem Fall die Abrechnung ist innerhalb 2008 angekommen:
2. Hausmeister ist gerechtfertigt. Eigene Hausmeister in einer/mehrerer Verwaltungseinheiten mit mehreren Häusern wird oft gemacht. Die Instandhaltungskosten aber i.d.R. vom Vermieter rausgerechnet.
3.Kabelgebühren werden nur bei dem abgerechnet, der sie nutzt.
4. Wasseruhren - In der vergangenheit wurde das oft gemacht, das die Wassergebühren gesamt über die wohnfläche abgerechnet wurden. die Umstellung auf fremde Versorger die dann Einzelabrechnungen auf den einzelnen Nutzer ausstellen ist bereits in vielen häusern schon standart.
5. Der Schornsteinfeger kommt regelmäßig, daher ist es auch abrechenbar. Auch wenn er danach nicht mehr kam, er kommt bestimmt wieder.
6. Die Grundsteuer gehört zu jeder Abrechnung, da sie fester bestandteil der Grundbesitzabgaben ist.

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