NK nach Verbrauch oder nach Verombarung?

30. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
NK nach Verbrauch oder nach Verombarung?

Nach vielem Gezeter ist einer kleinen WE von den Mietern durchgesetzt worden, dass die Heiz- und Betriebskosten zu 50 % auf beide WE umgelegt werden. Es ist nichts schriftlich vereinbart worden, aber die 50 % sind in 2009, 2010, 2011 und 2012 gezahlt worden. Nun ist ein Mieter ausgezogen und will auf einmal eine Abrechnung nach Verbrauch ... höchst ärgerlich, weil der andere auf die 50 % besteht, der macht dann Gewohnhreitsrecht geltend. Was ist zu tun, rein gefühlsmäßig würde ich bei den 50 % bleiben, aber .. ich bin mir da unsicher. Kann mir jemand einen Tipp geben?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Und rein gesetzmäßig müssen Heizkosten nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden.

Übrige Betriebskosten, wenn nach Verbrauch nicht möglich und vertraglich nicht anders vereinbart, nach der Wohnfläche.

BGB § 556a

Ein sog. Gewohnheitsrecht gibt es übrigens nicht.



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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
der macht dann Gewohnhreitsrecht geltend.


So etwas gibt es nicht, denn es muss zwingend nach der Heizkostenverornung abgerechnet werden, denn von der darf nur abgewichen werden, wenn es sich um ein 2 Familienhaus handelt und in einer Wohnung der Vermieter wohnt.

Je nach Bauausführung und Alter des Hauses ist eine Verteilung nach 30/70 oder 50/50 Grundfläche/Verbrauch vorgeschrieben:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Heizkostenabrechnung-3070-oder-5050---f193770.html

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ich weiß, dass es die HKV nicht angewandt werden muzs in einem Zweifamilienhaus, wenn der Vermieter mit im Haus wohnt, es hätte ja durchaus sein können, dass das auch für ein Zweifamilienhaus gilt, wenn beide WE vermietet sind.

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#4
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

quote:
Nach vielem Gezeter ist einer kleinen WE von den Mietern durchgesetzt worden,


stellt sich für mich die Frage: WAS ist in den Mietverträgen vereinbart worden?

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#5
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
WAS ist in den Mietverträgen vereinbart worden?

Und das dürfte wohl nicht interessieren, denn die Heizkostenverordnung hat Vorrang vor anderen Vereinbarungen.

http://heizkostenverordnung.de/par2.html

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#6
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:
stellt sich für mich die Frage: WAS ist in den Mietverträgen vereinbart worden?

von SueCologne am 04.12.2014 08:03


Was vereinbart wurde, ist im UP nachzulesen. Diese Vereinbarung, nämlich dass die Kosten zu je 50% auf die Wohnungen verteilt werden, ist für die Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten irrelevant. Die Heizkostenverordnung ist zwingendes Recht. Für die übrigen Betriebskosten ist die Vereinbarung selbstverständlich gültig.

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