Hallo Ihr,
frage es geht um eine Nebenkostenabrechnung, ich weiß das man nach einem Jahr keine mehr stellen
darf, jetzt sind grade erst mal ein paar Tage um, wo das Jahr zu Ende ist, die zählt aber doch noch oder
man muss zahlen ja?.
Und jetzt noch was, in der Nebenkostenabrechnung steht, das man jetzt auf einmal die Miete erhöht hat,ist
das legetim?.
NK und Miete erhöhen?
2. Januar 2019
Thema abonnieren
Frage vom 2. Januar 2019 | 19:21
Von
Status: Schüler (158 Beiträge, 23x hilfreich)
NK und Miete erhöhen?
#1
Antwort vom 2. Januar 2019 | 19:27
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3226x hilfreich)
Zitat :frage es geht um eine Nebenkostenabrechnung, ich weiß das man nach einem Jahr keine mehr stellen
Klar darf man die Erstellen ... man muss die als VM sogar erstellen.
Zitat :darf, jetzt sind grade erst mal ein paar Tage um, wo das Jahr zu Ende ist, die zählt aber doch noch oder
Kommt drauf an, ob und welche Abrechung nicht im Zeitrahmen erfolgte.
Zitat :Und jetzt noch was, in der Nebenkostenabrechnung steht, das man jetzt auf einmal die Miete erhöht hat,ist
Sicherlich nicht die Miete, aber die NK und ja, das ist durchaus üblich.
#2
Antwort vom 2. Januar 2019 | 19:29
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1449x hilfreich)
Zitat :frage es geht um eine Nebenkostenabrechnung, ich weiß das man nach einem Jahr keine mehr stellen
darf,
Natürlich darf man das.
Zitat :jetzt sind grade erst mal ein paar Tage um, wo das Jahr zu Ende ist, die zählt aber doch noch oder
man muss zahlen ja?.
Ob man als Mieter zahlen muß oder nicht kommt auf den Abrechnungszeitraum an. Wie lautet der?
Zitat :Und jetzt noch was, in der Nebenkostenabrechnung steht, das man jetzt auf einmal die Miete erhöht hat,ist
Die Miete oder die monatlichen Vorauszahlungen der Nebenkosten?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 2. Januar 2019 | 19:29
Von
Status: Unbeschreiblich (128704 Beiträge, 41115x hilfreich)
Zitat :eine Nebenkostenabrechnung, ich weiß das man nach einem Jahr keine mehr stellen
darf,
Da weis man falsches. Sicherlich darf man auch nach einem Jahr noch eine stellen.
Zitat :jetzt sind grade erst mal ein paar Tage um, wo das Jahr zu Ende ist, die zählt aber doch noch oder man muss zahlen ja?.
Keine Ahnung was Du damit sagen willst.
Zitat :Und jetzt noch was, in der Nebenkostenabrechnung steht, das man jetzt auf einmal die Miete erhöht hat,ist das legetim?.
Kommt darauf an, welchen Teil der Miete das betrifft. Die Vorrauszahlungen lassen dich da recht formlos anpassen. Ob gerechtfertigt ist, kann man selber nachrechnen.
Auch ein Erhöhungsverlangen der Nettomiete könnte man dort wohl rechtskonform unterbringen.
#4
Antwort vom 2. Januar 2019 | 19:46
Von
Status: Schüler (158 Beiträge, 23x hilfreich)
Auf jedenfall muß ich nachzahlen, und werde erst mal Widerspruch einlegen, weil einiges
nicht stimmt da.
Jetzt lese ich auf ein anderes Blatt das unter Wichtig da folgendes:
Einsprüche zur Abrechnung gelten als Vorbehalt im Sinne des BGB. Das bedeutet: Auch wenn Sie
Einspruch einlegen, ist die Nachforderung zum genannten Zeitpunkt fällig und muss bezahlt werden.
Ansonsten werden Mahngebühren und Zinsen fällig.
Ist das auch Rechtens?. Also bis die Nebenkostenabrechnung nicht richtig, und werde erst zahlen
wenn die korreckte Abrechnung kommt. Muss ich trotzdem zahlen vorher?.
#5
Antwort vom 2. Januar 2019 | 19:54
Von
Status: Unbeschreiblich (128704 Beiträge, 41115x hilfreich)
Zitat :Muss ich trotzdem zahlen vorher?.
Nö, "müssen" muss man nicht. Wird dann halt nur teurer für Dich, weil Anwalt, Gericht und Gerichtsvollzieher nicht kostenfrei arbeiten.
#6
Antwort vom 2. Januar 2019 | 20:04
Von
Status: Schüler (158 Beiträge, 23x hilfreich)
Zitat :Zitat :Muss ich trotzdem zahlen vorher?.
Nö, "müssen" muss man nicht. Wird dann halt nur teurer für Dich, weil Anwalt, Gericht und Gerichtsvollzieher nicht kostenfrei arbeiten.
Ah troz das die Abrechung nicht richtig ist, ich glaube dann werde ich wohl einen
Anwalt nehmen muß, wenn das nicht richtig ist die NK.
#7
Antwort vom 2. Januar 2019 | 20:16
Von
Status: Unbeschreiblich (128704 Beiträge, 41115x hilfreich)
Zitat :Ah troz das die Abrechung nicht richtig ist
Das ist derzeit nur eine Behauptung ohne jeden Beweis. Und somit keine Basis für irgendwas, insbesondere nicht für eine Zurückbehaltung vom Zahlungen.
Zitat :dann werde ich wohl einen Anwalt nehmen muß
Zumindest sollte man jemanden beauftragen der
1) der Verwaltung unter Beachtung der Grundregeln der Deutschen Sprache verständlich mitteilen kann was genau man beanstandet
2) die notwendigen Kenntnisse zur Prüfung der Abrechnung hat
Denn nur mit "da stimmt was nicht weil ich muss nachzahlen" wird man nicht weit kommen.
#8
Antwort vom 2. Januar 2019 | 20:29
Von
Status: Schüler (158 Beiträge, 23x hilfreich)
Zitat :Zitat :Ah troz das die Abrechung nicht richtig ist
Das ist derzeit nur eine Behauptung ohne jeden Beweis. Und somit keine Basis für irgendwas, insbesondere nicht für eine Zurückbehaltung vom Zahlungen.
Zitat :dann werde ich wohl einen Anwalt nehmen muß
Zumindest sollte man jemanden beauftragen der
1) der Verwaltung unter Beachtung der Grundregeln der Deutschen Sprache verständlich mitteilen kann was genau man beanstandet
2) die notwendigen Kenntnisse zur Prüfung der Abrechnung hat
Denn nur mit "da stimmt was nicht weil ich muss nachzahlen" wird man nicht weit kommen.
Das ist klar, danke.
#9
Antwort vom 2. Januar 2019 | 20:56
Von
Status: Unbeschreiblich (49999 Beiträge, 17519x hilfreich)
Zitat:Ansonsten werden Mahngebühren und Zinsen fällig.
Ist das auch Rechtens?
Für den Anteil der Nachzahlung, der berechtigt ist: Ja, für den Anteil der Nachzahlung, der unberechtigt ist: Nein.
Zitat:Also bis die Nebenkostenabrechnung nicht richtig, und werde erst zahlen wenn die korreckte Abrechnung kommt.
Das ist eine schlechte Idee. Im ersten Schritt sollte zunächst einmal eine Belegeinsicht vorgenommen werden. Ohne Belegeinsicht kann man in den meisten Fällen nämlich gar keinen fundierten Widerspruch einlegen.
Zitat:und werde erst mal Widerspruch einlegen, weil einiges nicht stimmt da.
Der Widerspruch sollte Angaben darüber enthalten, welche genauen Details nicht stimmen und warum die nach Deiner Auffassung nicht stimmen.
Zitat:jetzt sind grade erst mal ein paar Tage um, wo das Jahr zu Ende ist, die zählt aber doch noch
Wenn die Abrechnung noch im alten Jahr bei Dir im Briefkasten gelandet ist, dann zählt die noch.
#10
Antwort vom 2. Januar 2019 | 22:39
Von
Status: Senior-Partner (6789 Beiträge, 2375x hilfreich)
Im Gesetz steht gar nichts von bis zum 31.12. eines Jahres.
Da steht:
Zitat:Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.
Wenn der Abrechnungszeitraum (dieser beträgt immer 12 Monate) vom 1. 4. - 31.3. oder vom 1.7. - 30.6. oder vom 1.8.- 31.7. läuft, ist der 31.12. völlig uninteressant.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
299.555
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
17 Antworten
-
5 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten