NK und Miete erhöhen?

2. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Bärchen07
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 22x hilfreich)
NK und Miete erhöhen?

Hallo Ihr,

frage es geht um eine Nebenkostenabrechnung, ich weiß das man nach einem Jahr keine mehr stellen
darf, jetzt sind grade erst mal ein paar Tage um, wo das Jahr zu Ende ist, die zählt aber doch noch oder
man muss zahlen ja?.
Und jetzt noch was, in der Nebenkostenabrechnung steht, das man jetzt auf einmal die Miete erhöht hat,ist
das legetim?.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3219x hilfreich)

Zitat (von Bärchen07):
frage es geht um eine Nebenkostenabrechnung, ich weiß das man nach einem Jahr keine mehr stellen


Klar darf man die Erstellen ... man muss die als VM sogar erstellen.

Zitat (von Bärchen07):
darf, jetzt sind grade erst mal ein paar Tage um, wo das Jahr zu Ende ist, die zählt aber doch noch oder


Kommt drauf an, ob und welche Abrechung nicht im Zeitrahmen erfolgte.

Zitat (von Bärchen07):
Und jetzt noch was, in der Nebenkostenabrechnung steht, das man jetzt auf einmal die Miete erhöht hat,ist


Sicherlich nicht die Miete, aber die NK und ja, das ist durchaus üblich.

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1448x hilfreich)

Zitat (von Bärchen07):
frage es geht um eine Nebenkostenabrechnung, ich weiß das man nach einem Jahr keine mehr stellen
darf,


Natürlich darf man das.

Zitat (von Bärchen07):
jetzt sind grade erst mal ein paar Tage um, wo das Jahr zu Ende ist, die zählt aber doch noch oder
man muss zahlen ja?.


Ob man als Mieter zahlen muß oder nicht kommt auf den Abrechnungszeitraum an. Wie lautet der?

Zitat (von Bärchen07):
Und jetzt noch was, in der Nebenkostenabrechnung steht, das man jetzt auf einmal die Miete erhöht hat,ist


Die Miete oder die monatlichen Vorauszahlungen der Nebenkosten?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128151 Beiträge, 40938x hilfreich)

Zitat (von Bärchen07):
eine Nebenkostenabrechnung, ich weiß das man nach einem Jahr keine mehr stellen
darf,

Da weis man falsches. Sicherlich darf man auch nach einem Jahr noch eine stellen.



Zitat (von Bärchen07):
jetzt sind grade erst mal ein paar Tage um, wo das Jahr zu Ende ist, die zählt aber doch noch oder man muss zahlen ja?.

Keine Ahnung was Du damit sagen willst.



Zitat (von Bärchen07):
Und jetzt noch was, in der Nebenkostenabrechnung steht, das man jetzt auf einmal die Miete erhöht hat,ist das legetim?.

Kommt darauf an, welchen Teil der Miete das betrifft. Die Vorrauszahlungen lassen dich da recht formlos anpassen. Ob gerechtfertigt ist, kann man selber nachrechnen.
Auch ein Erhöhungsverlangen der Nettomiete könnte man dort wohl rechtskonform unterbringen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Bärchen07
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 22x hilfreich)

Auf jedenfall muß ich nachzahlen, und werde erst mal Widerspruch einlegen, weil einiges
nicht stimmt da.
Jetzt lese ich auf ein anderes Blatt das unter Wichtig da folgendes:
Einsprüche zur Abrechnung gelten als Vorbehalt im Sinne des BGB. Das bedeutet: Auch wenn Sie
Einspruch einlegen, ist die Nachforderung zum genannten Zeitpunkt fällig und muss bezahlt werden.
Ansonsten werden Mahngebühren und Zinsen fällig.

Ist das auch Rechtens?. Also bis die Nebenkostenabrechnung nicht richtig, und werde erst zahlen
wenn die korreckte Abrechnung kommt. Muss ich trotzdem zahlen vorher?.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128151 Beiträge, 40938x hilfreich)

Zitat (von Bärchen07):
Muss ich trotzdem zahlen vorher?.

Nö, "müssen" muss man nicht. Wird dann halt nur teurer für Dich, weil Anwalt, Gericht und Gerichtsvollzieher nicht kostenfrei arbeiten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bärchen07
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Bärchen07):
Muss ich trotzdem zahlen vorher?.

Nö, "müssen" muss man nicht. Wird dann halt nur teurer für Dich, weil Anwalt, Gericht und Gerichtsvollzieher nicht kostenfrei arbeiten.


Ah troz das die Abrechung nicht richtig ist, ich glaube dann werde ich wohl einen
Anwalt nehmen muß, wenn das nicht richtig ist die NK.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128151 Beiträge, 40938x hilfreich)

Zitat (von Bärchen07):
Ah troz das die Abrechung nicht richtig ist

Das ist derzeit nur eine Behauptung ohne jeden Beweis. Und somit keine Basis für irgendwas, insbesondere nicht für eine Zurückbehaltung vom Zahlungen.



Zitat (von Bärchen07):
dann werde ich wohl einen Anwalt nehmen muß

Zumindest sollte man jemanden beauftragen der
1) der Verwaltung unter Beachtung der Grundregeln der Deutschen Sprache verständlich mitteilen kann was genau man beanstandet
2) die notwendigen Kenntnisse zur Prüfung der Abrechnung hat

Denn nur mit "da stimmt was nicht weil ich muss nachzahlen" wird man nicht weit kommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Bärchen07
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Bärchen07):
Ah troz das die Abrechung nicht richtig ist

Das ist derzeit nur eine Behauptung ohne jeden Beweis. Und somit keine Basis für irgendwas, insbesondere nicht für eine Zurückbehaltung vom Zahlungen.



Zitat (von Bärchen07):
dann werde ich wohl einen Anwalt nehmen muß

Zumindest sollte man jemanden beauftragen der
1) der Verwaltung unter Beachtung der Grundregeln der Deutschen Sprache verständlich mitteilen kann was genau man beanstandet
2) die notwendigen Kenntnisse zur Prüfung der Abrechnung hat

Denn nur mit "da stimmt was nicht weil ich muss nachzahlen" wird man nicht weit kommen.


Das ist klar, danke.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49069 Beiträge, 17274x hilfreich)

Zitat:
Ansonsten werden Mahngebühren und Zinsen fällig.

Ist das auch Rechtens?



Für den Anteil der Nachzahlung, der berechtigt ist: Ja, für den Anteil der Nachzahlung, der unberechtigt ist: Nein.

Zitat:
Also bis die Nebenkostenabrechnung nicht richtig, und werde erst zahlen wenn die korreckte Abrechnung kommt.


Das ist eine schlechte Idee. Im ersten Schritt sollte zunächst einmal eine Belegeinsicht vorgenommen werden. Ohne Belegeinsicht kann man in den meisten Fällen nämlich gar keinen fundierten Widerspruch einlegen.

Zitat:
und werde erst mal Widerspruch einlegen, weil einiges nicht stimmt da.


Der Widerspruch sollte Angaben darüber enthalten, welche genauen Details nicht stimmen und warum die nach Deiner Auffassung nicht stimmen.

Zitat:
jetzt sind grade erst mal ein paar Tage um, wo das Jahr zu Ende ist, die zählt aber doch noch


Wenn die Abrechnung noch im alten Jahr bei Dir im Briefkasten gelandet ist, dann zählt die noch.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6693 Beiträge, 2349x hilfreich)

Im Gesetz steht gar nichts von bis zum 31.12. eines Jahres.
Da steht:

Zitat:
Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.

Wenn der Abrechnungszeitraum (dieser beträgt immer 12 Monate) vom 1. 4. - 31.3. oder vom 1.7. - 30.6. oder vom 1.8.- 31.7. läuft, ist der 31.12. völlig uninteressant.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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