Hallo zusammen,
ich hab da ein kleines Problem, vllt wisst ihr ja Rat.
Situation:
Wir (meine freundin und ich) haben im Mai diesen Jahres über einen Makler unsere erste Wohnung gemietet. Diese haben wir renoviert (neu Tapeziert und gestrichen) und natürlich komplett eingerichtet (ist die erste hatten vorher noch nichts).
Der ganze Spaß hat uns (inkl. Möbel, Küche, etc) 9.000€ gekostet. Alles über 2 Jahre angespartes Geld.
Nach nur einem Monat meldet sich der Makler der uns die Wohnung vermittelt hat, und teilt uns mit, dass der Eigentümer diese jetzt verkaufen will!!!!
Jetzt meine Fragen:
Darf er das einfach? (denke ja, ist ja seine Wohnung)
Was ist mit den uns entstandenen Kosten, ich meine jeder Umzug ist doch auch gleich eine Wertminderung für die ganzen neuen Möbel?!
Gibt es irgend eine Möglichkeit die Situation abzuwenden?
Bitte helft mir/uns.
Gruß
Florian
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Nach 1 Monat Miete - verkaufen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Nur weil die Wohnung verkauft wird, müßt Ihr doch nicht gleich umziehen.
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Ja, Ja dachten haben wir auch gehoft (Investor). Die Kaufinteressenten sind aber daran interessiert dort einzuziehen....
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Kaufinteressenten sind noch keine Käufer.
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@Mortinghale, ich suche lieber frühzeitig einen Rat als zu spät.... wenn es Käufer werden, wirds eng für guten Rat ;-)
Problem ist ja, das am Wochenende Interessenten da waren, und sich der Makler netter Weise gemeldet hat um uns mitzuteile, dass diese ernstes Interesse an der Wohnung zeigen. Ein zweiter Termin steht an..... Das ist zwar noch nichts definitives, allerdings doch schon mehr als Leute die schauen und von denen man nichts mehr hört.
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quote:
ich suche lieber frühzeitig einen Rat als zu spät
Außer die Bude selbst zu kaufen, kannst Du den Gang der Ereignisse doch ohnehin nicht beeinflußen.
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Da hast du Recht, nur habe ich gehofft hier auf Leute zu treffen die sich bei so einer Lage auskennen, und mir vllt. Tipps geben können ob ich 1. das ganze i-wie abwenden kann, wir waren ja nur 1 Monat drin haben renoviert etc. und dann zum Verkauf freigegeben - evtl. arglistige Täuchung oder ob wir i-wie Renovierungskosten wieder rein bekommen können (Tapierzt hat ein gelernter Maler).
Merkst ja bin da Total hilflos, würde mir auch schon reichen wenn mir jemand mit Ahnung sagt - DA KÖNNT IHR NIX MACHEN, dann hätte ich wenigstens die Gewissheit das ich nichts mehr tuen kann und muss mir nicht den Kopf zerbrechen....
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"" PS: Kaufen kommt für uns nicht in Frage...
-- Editiert am 14.10.2010 20:17
Der Vermieter darf verkaufen und der Käufer darf dann wegen Eigenbedarfs kündigen. Da ist m.E. nach nicht dran zu rütteln.
Was ihr evtl. machen könntet: Bei möglichen Eigenbedarfskäufern deutlich machen, dass ihr auf gar keinen Fall aus der Wohnung raus wollt und nicht kampflos das Feld räumen werdet. Ein grosser Teil der Eigenbedarfsinteressenten dürfte dann schon abspringen.
Arglistige Täuschung? Kann ich mir nicht vorstellen. Vermietete Wohnungen/Häuser lassen sich normalerweise schlechter verkaufen als unvermietete. Vermutlich wollte er an einen Investor verkaufen, aber findet nun keinen.
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--- editiert vom Admin
quote:
jeder Umzug ist doch auch gleich eine Wertminderung für die ganzen neuen Möbel?!
Warum ?
Ikea? Die Sachen halten die Zusammen- und Auseinanderschrauberei nicht oft durch.
quote:
Ein grosser Teil der Eigenbedarfsinteressenten dürfte dann schon abspringen.
Nicht wenn die WHG ein Schnäppchen ist.
Dann sollte sich aber auch genauso leicht ein Investor finden lassen. Für den wärs dann noch günstiger, da er eine mögliche Räumungsklage nicht mit in seine Kalkulation einfliessen lassen muss.
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Werminderung, da jeder Umzug eine Gefahr der Beschädigung bringt (natürlich sind wir vorsichtig etc, doch ist die Gefahr höher als wenn die Teile in der Wohnung stehen würden^^), vorallem bei der Küche nervt mich das, da wir ja höchst wahrscheinlich für die neue Wohnung ne neue Arbeitsplatte brauchen werden.....
Naja nächste Woche kommen die Interessenten nochmal, dann werd ich mal die Fakten aufn Tisch legen und kleinere Andeutungen machen ;-) Hoffe das lft ein wenig... Erstmal danke für eure Meinungen
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Hi,
@SuchtHilfe
es ist leider nicht ganz klar, ob es sich im geschilderten Fall um eine vermietete Eigentumswohnung handelt oder um eine Mietwohnung die in Eigentum umgewandelt wird.
Im ersten Fall gibt es Informationen z.B. hier:
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/kuendigungsgruende.html
und im zweiten Fall hier:
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/umwandlg.htm
Gruß
Karakorum
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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"
Es ist leider eine Vermiete Eigentumswohnung, das Haus besteht aus Parteien und war bis 2001 im Besitz eines Eigentümers. Dann wurde eine Wohnung verkauft, somit hatten wir 2 Eigentumswohnungen und in die eine sind wir eingezogen. Wobei der ehemalige Eigentümer des Hauses immernoch der Eigentümer unserer Wohnung ist. Die besonderen Rechte bei einer umgewandelten Wohnung kommen ja nur zu tragen, wenn wir zu Zeit der Umwandlung bereits in der Wohnung gewesen wären ?!
Habe gehofft das das evtl. auf uns zu trifft, wird aber leider nicht so sein....
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Hi,
@SuchtHilfe
quote:
Die besonderen Rechte bei einer umgewandelten Wohnung kommen ja nur zu tragen, wenn wir zu Zeit der Umwandlung bereits in der Wohnung gewesen wären ?!
Ja, das sehe ich auch so.
Aber, der letzte Absatz des nachstehenden Links bietet in Ihrem Falle eine Ansatzmöglichkeit bei einer eventuellen Eigenbedarfs-Kündigung:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/eigenbedaf_zuk.htm
Gruß
Karakorum
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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"
Wie wärs denn mit dem Vorschlag ihr kauft die Wohnung selber ? Aber da ihr die Summe sicher nicht in einem aufbringen könnt als sogenannten Mietkauf.
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Auch ich möchte auf den Link verweisen, den karakorum genannt hat. Den solltet Ihr Euch ausdrucken und einen potentiellen Käufer mit Eigenbedarf "vorsorglich" darauf hinweisen, dass er gar nicht wegen Eigenbedarf kündigen kann.
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Super vielen Dank für den Link, ist echt spitze :-)
Naja dann freu ich mich mal auf Mittwoch (da steht der nächste Termin an).
Gruß
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