Nach 1 Monat Miete - verkaufen

14. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
SuchtHilfe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach 1 Monat Miete - verkaufen

Hallo zusammen,
ich hab da ein kleines Problem, vllt wisst ihr ja Rat.
Situation:
Wir (meine freundin und ich) haben im Mai diesen Jahres über einen Makler unsere erste Wohnung gemietet. Diese haben wir renoviert (neu Tapeziert und gestrichen) und natürlich komplett eingerichtet (ist die erste hatten vorher noch nichts).
Der ganze Spaß hat uns (inkl. Möbel, Küche, etc) 9.000€ gekostet. Alles über 2 Jahre angespartes Geld.
Nach nur einem Monat meldet sich der Makler der uns die Wohnung vermittelt hat, und teilt uns mit, dass der Eigentümer diese jetzt verkaufen will!!!!

Jetzt meine Fragen:
Darf er das einfach? (denke ja, ist ja seine Wohnung)
Was ist mit den uns entstandenen Kosten, ich meine jeder Umzug ist doch auch gleich eine Wertminderung für die ganzen neuen Möbel?!
Gibt es irgend eine Möglichkeit die Situation abzuwenden?

Bitte helft mir/uns.

Gruß
Florian



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16 Antworten
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#1
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Nur weil die Wohnung verkauft wird, müßt Ihr doch nicht gleich umziehen.



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#2
 Von 
SuchtHilfe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, Ja dachten haben wir auch gehoft (Investor). Die Kaufinteressenten sind aber daran interessiert dort einzuziehen....

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#3
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Kaufinteressenten sind noch keine Käufer.



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#4
 Von 
SuchtHilfe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@Mortinghale, ich suche lieber frühzeitig einen Rat als zu spät.... wenn es Käufer werden, wirds eng für guten Rat ;-)
Problem ist ja, das am Wochenende Interessenten da waren, und sich der Makler netter Weise gemeldet hat um uns mitzuteile, dass diese ernstes Interesse an der Wohnung zeigen. Ein zweiter Termin steht an..... Das ist zwar noch nichts definitives, allerdings doch schon mehr als Leute die schauen und von denen man nichts mehr hört.

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#5
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
ich suche lieber frühzeitig einen Rat als zu spät

Außer die Bude selbst zu kaufen, kannst Du den Gang der Ereignisse doch ohnehin nicht beeinflußen.



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#6
 Von 
SuchtHilfe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Da hast du Recht, nur habe ich gehofft hier auf Leute zu treffen die sich bei so einer Lage auskennen, und mir vllt. Tipps geben können ob ich 1. das ganze i-wie abwenden kann, wir waren ja nur 1 Monat drin haben renoviert etc. und dann zum Verkauf freigegeben - evtl. arglistige Täuchung oder ob wir i-wie Renovierungskosten wieder rein bekommen können (Tapierzt hat ein gelernter Maler).
Merkst ja bin da Total hilflos, würde mir auch schon reichen wenn mir jemand mit Ahnung sagt - DA KÖNNT IHR NIX MACHEN, dann hätte ich wenigstens die Gewissheit das ich nichts mehr tuen kann und muss mir nicht den Kopf zerbrechen....

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"" PS: Kaufen kommt für uns nicht in Frage...

-- Editiert am 14.10.2010 20:17

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#7
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Der Vermieter darf verkaufen und der Käufer darf dann wegen Eigenbedarfs kündigen. Da ist m.E. nach nicht dran zu rütteln.
Was ihr evtl. machen könntet: Bei möglichen Eigenbedarfskäufern deutlich machen, dass ihr auf gar keinen Fall aus der Wohnung raus wollt und nicht kampflos das Feld räumen werdet. Ein grosser Teil der Eigenbedarfsinteressenten dürfte dann schon abspringen.
Arglistige Täuschung? Kann ich mir nicht vorstellen. Vermietete Wohnungen/Häuser lassen sich normalerweise schlechter verkaufen als unvermietete. Vermutlich wollte er an einen Investor verkaufen, aber findet nun keinen.


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#8
 Von 
guest-12325.10.2010 12:08:33
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 68x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
jeder Umzug ist doch auch gleich eine Wertminderung für die ganzen neuen Möbel?!
Warum ?

Ikea? Die Sachen halten die Zusammen- und Auseinanderschrauberei nicht oft durch.
quote:
Ein grosser Teil der Eigenbedarfsinteressenten dürfte dann schon abspringen.
Nicht wenn die WHG ein Schnäppchen ist.


Dann sollte sich aber auch genauso leicht ein Investor finden lassen. Für den wärs dann noch günstiger, da er eine mögliche Räumungsklage nicht mit in seine Kalkulation einfliessen lassen muss.

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#10
 Von 
SuchtHilfe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Werminderung, da jeder Umzug eine Gefahr der Beschädigung bringt (natürlich sind wir vorsichtig etc, doch ist die Gefahr höher als wenn die Teile in der Wohnung stehen würden^^), vorallem bei der Küche nervt mich das, da wir ja höchst wahrscheinlich für die neue Wohnung ne neue Arbeitsplatte brauchen werden.....

Naja nächste Woche kommen die Interessenten nochmal, dann werd ich mal die Fakten aufn Tisch legen und kleinere Andeutungen machen ;-) Hoffe das lft ein wenig... Erstmal danke für eure Meinungen

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#11
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)
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#12
 Von 
SuchtHilfe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist leider eine Vermiete Eigentumswohnung, das Haus besteht aus Parteien und war bis 2001 im Besitz eines Eigentümers. Dann wurde eine Wohnung verkauft, somit hatten wir 2 Eigentumswohnungen und in die eine sind wir eingezogen. Wobei der ehemalige Eigentümer des Hauses immernoch der Eigentümer unserer Wohnung ist. Die besonderen Rechte bei einer umgewandelten Wohnung kommen ja nur zu tragen, wenn wir zu Zeit der Umwandlung bereits in der Wohnung gewesen wären ?!
Habe gehofft das das evtl. auf uns zu trifft, wird aber leider nicht so sein....



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#13
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi,
@SuchtHilfe

quote:
Die besonderen Rechte bei einer umgewandelten Wohnung kommen ja nur zu tragen, wenn wir zu Zeit der Umwandlung bereits in der Wohnung gewesen wären ?!

Ja, das sehe ich auch so.

Aber, der letzte Absatz des nachstehenden Links bietet in Ihrem Falle eine Ansatzmöglichkeit bei einer eventuellen Eigenbedarfs-Kündigung:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/eigenbedaf_zuk.htm

Gruß
Karakorum

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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

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#14
 Von 
TrueAngel82
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Wie wärs denn mit dem Vorschlag ihr kauft die Wohnung selber ? Aber da ihr die Summe sicher nicht in einem aufbringen könnt als sogenannten Mietkauf.

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#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Auch ich möchte auf den Link verweisen, den karakorum genannt hat. Den solltet Ihr Euch ausdrucken und einen potentiellen Käufer mit Eigenbedarf "vorsorglich" darauf hinweisen, dass er gar nicht wegen Eigenbedarf kündigen kann.

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#16
 Von 
SuchtHilfe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Super vielen Dank für den Link, ist echt spitze :-)

Naja dann freu ich mich mal auf Mittwoch (da steht der nächste Termin an).

Gruß




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