Nach 18 Monaten Kaution zurückzahlen?

24. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
nase
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach 18 Monaten Kaution zurückzahlen?

Unsere Mieterin (500 Km entfernt) ist vor 18 Monaten ausgezogen, hat die letzte Miete nicht bezahlt und etliche Schäden an Fliesen, Armaturen und Bodenbelägen hinterlassen. Außerdem war der Heizöltank fast leer, den sie gefüllt übernommen hatte. Es gibt ein von beiden unterschriebenes Übergabeprotokoll. Direkt nach dem Auszug bekam sie von uns einen Brief, dass sie die Kaution nicht zurückbekommt, wenn sie die Schäden nicht behebt (natürlich abzüglich der nicht bezahlten Miete für einen Monat, der Rest der Kaution verrechnet sich mit den Schäden und dem fehlenden Heizöl, wobei wir als Vermieter noch Minus machen!). Zu diesem Brief hat sie nicht Stellung bezogen bzw. nichts geantwortet. Jetzt, nach der langen Zeit (sie hat natürlich nichts behoben) bekommen wir Post von einem Anwalt, dass wir unter Fristsetzung von 2 Wochen die Kaution zurückzahlen müssen. Wir haben dem Anwalt unsere Beweggründe schriftlich geschildert, warum wir die Kaution nicht zurückgezahlt haben. Wie sollen wir weiter vorgehen? Einen weiteren Brief vom Anwalt haben wir bisher nicht bekommen.

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

quote:
bekommen wir Post von einem Anwalt, dass wir unter Fristsetzung von 2 Wochen die Kaution zurückzahlen müssen.

Wie sollen wir weiter vorgehen?


Ich würde die Kaution, wie gefordert, nebst Zinsen, sofort dem Anwalt überweisen.

Einen guten Zinsrechner, findest Du hier

bei 1000.- Euro Kaution, würde ich somit: 1.113,74 Euro auf das Anwaltskonto zahlen.

Ausgangsforderung: + 1.000,0000 €
Gesamtforderung: = 1.113,7399 €


Ach! Das hatte ich fast vergessen!

Die Kaution beinhaltet auch die normalen Zinsen vom Zahlpunkt des Mieters bis zum Auszug, diese musst Du natürlich zusätzlich auszahlen!!!




Gruss vom Strand
--------------------
Spaß mit Telefon-Terror ! http://nicht-anrufen.de/index.php

-- Editiert am 24.07.2009 13:28

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#2
 Von 
S.Wagenknecht
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Post von einem Anwalt, dass wir unter Fristsetzung von 2 Wochen die Kaution zurückzahlen müssen

Der Mieter hat diesen Sachverhalt wohl von einem Juristen prüfen, Sie sollten daher den Betrag wie gefordert unverzüglich überweisen, bevor noch mehr Kosten auf Sie zukommen.

SW

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#3
 Von 
anja81
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 8x hilfreich)

nicht zurückzahen. wer weiß, was der mieter dem anwalt erzählt hat. der hat mit sicherheit nicht erwähnt, dass schäden an der mietsache entstanden waren und das der öltank leer war.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Könnt Ihr beweisen, dass die Mieterin den Brief mit der Auflistung der Mängel erhalten hat?

Aus welcher vertraglichen Verpflichtung der Mieterin ergibt sich Eure Forderung, dass der Heizöltank gefüllt zurückgegeben werden muss? Wer hat das Heizöl bezahlt, das zu Beginn des Mietverhältnisses im Tank war? Doch wahrscheinlich der Vormieter, oder?

Zitat:
Wir haben dem Anwalt unsere Beweggründe schriftlich geschildert, warum wir die Kaution nicht zurückgezahlt haben. Wie sollen wir weiter vorgehen?


Abwarten, welchen Schritt die Mieterin oder ihr Anwalt als nächstes unternimmt.

-- Editiert am 24.07.2009 14:15

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#5
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

Frage:

quote:
Was ließen sich denn daraus für Schlüsse ziehen ?

Antwort:
quote:
Sie sollten daher den Betrag wie gefordert unverzüglich überweisen, bevor noch mehr Kosten auf Sie zukommen.






Gruss vom Strand

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#7
 Von 
guest123-2386
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 42x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1422x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Die offene Miete kann natürlich von der Kaution einbehalten werden.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Der Mieter hat diesen Sachverhalt wohl von einem Juristen prüfen, Sie sollten daher den Betrag wie gefordert unverzüglich überweisen, bevor noch mehr Kosten auf Sie zukommen.


Dieser Beitrag (ebenso wie ähnliche) ist natürlich völlig daneben. Vorsicht: Der oben zitierte User ist hier im Forum bekannt als Linksextremist, der vorsätzlich Falschinformationen und billige Propaganda postet.

Zur Sache:


Auf keinen Fall der Forderung folgen und nicht einschüchtern lassen.
Der Anwalt schreibt ja nur das, was er im Interesse seines Auftragsgebers schreiben soll. Der Anwalt ist ja nicht neutral und darf es auch gar nicht sein. Er fordert also Dinge ggf. völlig unabhängig davon, ob das juristisch richtig ist oder nicht. Außerdem ist ja tatsächlich unklar, ob der Auftraggeber von der offenen Miete und den Schäden erzählt hat (wohl eher nicht)

Die fehlende Mietzahlung darf natürlich verrechnet werden, ebenso wie die Kosten für Schäden etc.

Wichtig ist nur bzgl der Schäden, dass dem Mieter nachweislich Gelegenheit gegeben worden ist, die Schäden selbst zu beseitigen. Hat er dann trotz Aufforderung die Schäden nicht beseitigt, kann aufgerechnet werden.

Ich würde daher die Forderung schriftlich zurückweisen.

Wenn der Anwalt dann Klage erhebt, sollte selbstverständlich ebenfalls ein Anwalt beauftragt werden.



-- Editiert am 24.07.2009 17:59

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#12
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Kann nicht so ohne weiteres beurteilt werden, dazu müsste man die vertraglichen Vereinbarungen zu diesem Thema im Detail kennen.

Aber es dürfte zumindest für den Fragesteller ganz deutlich geworden sein, dass er auf keinen Fall die volle Kaution zurückzahlen muss.

Wenn er ganz sicher gehen will, sollte der sich anwaltlichen Rat holen und die Kaution detailliert abrechnen. Aber zum jetzigen Zeitpunkt würde ich erstmal die Forderung unter Hinweis auf offene Miete und Schäden zurückweisen und abwarten, was passiert.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Es wird ja wohl irgendeine Regelung zu den Nebenkosten getroffen worden sein. Vielleicht ist der Tank schon durch Nebenkostenvorauszahlungen bezahlt worden. Man weiß es nicht. Ich habe aber auch keine Lust hier zu spekulieren. Ich habe dem Fragesteller meine Einschätzung mitgeteilt und damit ist es gut. Ich wollte dir keine Spielwiese für weitere Spekulationen oder Diskussionen bieten und auch keine allgemeine Fragestunde einläuten. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Na und? Es kommt trotzdem auf die entsprechende vertragliche Vereinbarung an, und die kennen wir nicht.

Wie gesagt, die Antwort auf die ursprüngliche Frage ist klar. Es muss definitiv nicht die volle Kaution zurückgezahlt werden.

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