Nach 3 Jahren eine Verzichtserklärung

9. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
go405272-28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach 3 Jahren eine Verzichtserklärung

Hallo Forum,

vor 3 Jahren habe ich mich von meinen damaligen Expartner getrennt. Damals habe ich nicht bedacht, dass ich schriftlich aus dem Mietvertrag wieder rausgeschrieben werden muss. Ich habe damals auch ein Teil der Kaution übernommen, aber mein Ex wollte mir diese nicht mehr geben und ich habe auch keinen Beweis (außer mündlich, dass mir meine Mutter das Geld gegeben hat), das auch ich mich daran beteiligt habe.

Nun bekam ich gestern einen Anruf meiner ehemaligen Vermieterin, dass ich im Nachhinein ein Formular ausfüllen sollen, indem steht, dass ich aus meinen Mietvertrag austrete und auf die Kaution verzichte.

Genauer Wortlaut über die Kaution:

Der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution steht allein Mieter A (Ex) zu. Mieter B verzichtet gegenüber dem Vermieter auf jegliche Ansprüche aus der Kautionsrückzahlung. Die Mieter haben sich intern über die Kaution bereits auseinandergesetzt.
Fall damals war: Der Expartner hatte mir die Rückzahlung verweigert.

Mir ist bewusst das das ganze lange her ist, aber vielleicht könnte ich irgendwie doch noch an die Kaution kommen? Ich wollte jetzt nicht gleich unterschreiben, sonder mir Rat einholen.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Genaugenommen ist der Vorschlag des Vermieters, so aus dem Vertrag zu kommen, ein Entgegenkommen, denn eigentlich hat man keinen Anspruch darauf, aus einem Mietvertrag "ausgetragen" zu werden. Du bist nach wie vor Vertragspartner und sollte es Mietschulden geben, müßtest du genauso dafür eintreten, wie der Ex. Das sollte dir klar sein. Der Vermieter könnte auch so einen Austritt verweigern, dann wärest du gezwungen, deinen Ex auf Zustimmung zur Kündigung des Mietverhältnisses zu verklagen, sofern er nicht freiwillig mit dir zusammen eine Kündigung unterschreibt (die natürlich dann auch ihn betrifft).
Und eigentlich ist es auch gar nicht Sache des Vermieters, dass er sich um das Problem mit der Kaution kümmern muß, sondern das müßtest du eigentlich mit deinem Ex untereinander klären. Wenn du nicht nachweisen kannst, dass du einen Teil der Kaution bezahlt hast, sieht es eh eher mau für dich aus, denn wer etwas fordert, muß seine Berechtigung dazu nachweisen können. Also halte ich es für das Günstigste, in den sauren Apfel zu beißen, den Kautionsteil als Lehrgeld für die Zukunft zu betrachten und die Vereinbarung zu unterzeichnen. Allerdings würde ich darin noch etwas sehen wollen wie: "Mieterin xyz tritt aus dem gemeinsam mit Herrn xyz geschlossenen Mietvertrag aus. Mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung sind alle gegenseitigen Ansprüche erledigt." Also irgendwas in der Art.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120182 Beiträge, 39843x hilfreich)

In Anbetracht der Tatsache, das Du Dich hier des ganzen finanziellen Risikos (Miete, Nebenkosten, Schandenersatz) entledigen kannst, würde ich ernsthaft überlegen der Vereinbarung zustimmen ohne auf dem Kautionsanteil herum zu reiten.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
In Anbetracht der Tatsache, das Du Dich hier des ganzen finanziellen Risikos (Miete, Nebenkosten, Schandenersatz) entledigen kannst, würde ich ernsthaft überlegen der Vereinbarung zustimmen ohne auf dem Kautionsanteil herum zu reiten.

Ohne Einverständnis des Ex bringt das der Fragestellerin aber nichts, da der Vermieter allein sie gar nicht aus dem Vertragsverhältnis entlassen kann.

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#4
 Von 
go405272-28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Habe ich mir schon gedacht. War damals ziemlich durch den Wind und hatte eben keinen Plan, dass man da extra noch was unterschreiben muss, um rauszukommen.(Jugendliche Dummheit). Ich frage mich halt, warum die damit nicht schon damals gekommen sind.

Lg Susanne

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