Ich wohne jetzt seit fast drei Jahren in einer Wohnung. Ich habe noch keinerlei Nebenkostenabrechnung erhalten, und in 2 Monaten ziehe ich aus. Auf meine häufigen Anfragen, die ich seit eineinhalb Jahren tätige, erhielt ich immer nur die Antwort: "Wir sind gerade dabei.."
Die Pauschale ist sehr hoch und ich bin beruflich viel auf Reisen und sehr sparsam.
Kann ich in den verbleibenden Monaten Miete einbehalten um den Vermieter unter Druck zu setzen?
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Nach 3 Jahren keine Nebenkostenabrechnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Viel besser !
Soweit ich weis muss man die Nebenkostenabrechnung nach 1 Jahr nicht mehr bezahlen !
MfG
R. R.
Ja gut, aber ich gehe ja davon aus, dass ich noch etwas wiederbekomme und deswegen würde ic hgerne Miete einbehalten um meine Ansprüche auf eine NKA zu unterstreichen oder um einen Ausgleich zu haben.
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Davon könnte man natürlich ausgehen !
Vieleicht hilft eine einfache Nachfrage beim Hausverwalter :
- sind die Kosten ausgelichen oder gestiegen ???
Für 2001/2002 dürfte das wohl kaum in ein pos. Ergebniss laufen ! Die Kosten für alles sind darmatisch gestiegen. Für 2001 bzw. 2000 könnte eine Erstattung natürlich drin sein.
Also, abwägen und nachfragen.
GRuss
R. R.
Du kannst allenfalls die Nebenkostenvorauszahlung für Deine restliche Mietzeit verweigern (hättest Du aber schon längst tun sollen) mit der Begründung, daß bisher keine Abrechnung erfolgt ist, keinesfalls aber die Mietzahlung.
Ich habe das gleiche Problem. Mein Vermieter hat für 2000 und 2001 keine Abrechnung vorgelegt und reagiert bisher auch nicht auf die Aufforderung.
Ich habe lange im Netz gesucht und folgendes Urteil gefunden:
"Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 64 S 509/99
) kann ein Mieter die monatlichen Vorauszahlungen von Nebenkosten zurückfordern, wenn der Vermieter keine Betriebskostenabrechnung erstellt. Der Mieter müsse allerdings die unstreitig und tatsächlich entstandenden Nebenkosten berücksichtigen und von seiner Rückforderung abziehen. Hierzu müsse der Mieter, so weit ihm dies möglich ist, seinen Mindestverbrauch ermitteln. Anhaltspunkte könnten frühere Abrechnungen oder Abrechnungen anderer Mieter in vergleichbaren Wohnungen sein. Notfalls müsse der Mieter vorhandene Rechnungsbelege beim Vermieter einsehen.
Das war in dem verhandelten Fall nicht möglich. Der Mieter hatte keine Anhaltspunkte über die tatsächliche Höhe seiner Nebenkosten und noch nie eine Abrechnung erhalten. Auch die Mitbewohner im Haus hatten noch nie eine Abrechnung ihres Vermieters bekommen. Die Konsequenz war, dass der Mieter alle Vorauszahlungen zurückfordern konnte."
Ich hoffe, ich konnte Dir damit helfen.
LG Katthy
Hallo,
wenn Du ohnehin ausziehst: behalte ab sofort die Vorauszahlungen ein. Ich bin KEIN Jurist, denke aber es ist okay, wenn Du es darauf ankommen äßt und die letzte Miete einbehältst - mit Hinweis, diese mit den zu hohen Abschlägen bitte zu verrechnen.
Achtung: evtl. vom Mieterverein Rat holen.
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"Vielen Dank ! Grüße aus Langen, Michael"
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