Nach 3 Jahren keine Nebenkostenabrechnung

4. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
MIDumpy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach 3 Jahren keine Nebenkostenabrechnung

Ich wohne jetzt seit fast drei Jahren in einer Wohnung. Ich habe noch keinerlei Nebenkostenabrechnung erhalten, und in 2 Monaten ziehe ich aus. Auf meine häufigen Anfragen, die ich seit eineinhalb Jahren tätige, erhielt ich immer nur die Antwort: "Wir sind gerade dabei.."
Die Pauschale ist sehr hoch und ich bin beruflich viel auf Reisen und sehr sparsam.
Kann ich in den verbleibenden Monaten Miete einbehalten um den Vermieter unter Druck zu setzen?



-----------------
" "

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rittaler
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Viel besser !

Soweit ich weis muss man die Nebenkostenabrechnung nach 1 Jahr nicht mehr bezahlen !

MfG
R. R.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MIDumpy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja gut, aber ich gehe ja davon aus, dass ich noch etwas wiederbekomme und deswegen würde ic hgerne Miete einbehalten um meine Ansprüche auf eine NKA zu unterstreichen oder um einen Ausgleich zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rittaler
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Davon könnte man natürlich ausgehen !

Vieleicht hilft eine einfache Nachfrage beim Hausverwalter :

- sind die Kosten ausgelichen oder gestiegen ???

Für 2001/2002 dürfte das wohl kaum in ein pos. Ergebniss laufen ! Die Kosten für alles sind darmatisch gestiegen. Für 2001 bzw. 2000 könnte eine Erstattung natürlich drin sein.

Also, abwägen und nachfragen.

GRuss
R. R.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Holly
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 9x hilfreich)

Du kannst allenfalls die Nebenkostenvorauszahlung für Deine restliche Mietzeit verweigern (hättest Du aber schon längst tun sollen) mit der Begründung, daß bisher keine Abrechnung erfolgt ist, keinesfalls aber die Mietzahlung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Katthy
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe das gleiche Problem. Mein Vermieter hat für 2000 und 2001 keine Abrechnung vorgelegt und reagiert bisher auch nicht auf die Aufforderung.

Ich habe lange im Netz gesucht und folgendes Urteil gefunden:

"Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 64 S 509/99 ) kann ein Mieter die monatlichen Vorauszahlungen von Nebenkosten zurückfordern, wenn der Vermieter keine Betriebskostenabrechnung erstellt. Der Mieter müsse allerdings die unstreitig und tatsächlich entstandenden Nebenkosten berücksichtigen und von seiner Rückforderung abziehen. Hierzu müsse der Mieter, so weit ihm dies möglich ist, seinen Mindestverbrauch ermitteln. Anhaltspunkte könnten frühere Abrechnungen oder Abrechnungen anderer Mieter in vergleichbaren Wohnungen sein. Notfalls müsse der Mieter vorhandene Rechnungsbelege beim Vermieter einsehen.

Das war in dem verhandelten Fall nicht möglich. Der Mieter hatte keine Anhaltspunkte über die tatsächliche Höhe seiner Nebenkosten und noch nie eine Abrechnung erhalten. Auch die Mitbewohner im Haus hatten noch nie eine Abrechnung ihres Vermieters bekommen. Die Konsequenz war, dass der Mieter alle Vorauszahlungen zurückfordern konnte."

Ich hoffe, ich konnte Dir damit helfen.

LG Katthy

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Quinoman
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
wenn Du ohnehin ausziehst: behalte ab sofort die Vorauszahlungen ein. Ich bin KEIN Jurist, denke aber es ist okay, wenn Du es darauf ankommen äßt und die letzte Miete einbehältst - mit Hinweis, diese mit den zu hohen Abschlägen bitte zu verrechnen.
Achtung: evtl. vom Mieterverein Rat holen.


-----------------
"Vielen Dank ! Grüße aus Langen, Michael"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.188 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen