Nach Abnahmeprotokoll hat Vermieter Kosten erzeugt

5. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
leonardo2
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 15x hilfreich)
Nach Abnahmeprotokoll hat Vermieter Kosten erzeugt

Hallo !
Der Vermieter hat mir die Nebenkostenabrechnung für letztes Jahr von meiner alten Wohnung geschickt.
Mietverhältnis mit eingehaltener Kündigungsfrist endete am 31.10.2012.
Wohnungsabnahme mit Ablesungen der Heizkörper durch den Vermieter und meine Schlüsselübergabe war am 16.10.2012. (Ich hatte somit ab da keinen Zutritt mehr zur Wohnung)
Die Werte sind im Übergabe-Protokoll festgehalten.
Die Werte in der Nebenkostenabrechnung, die bis zum 31.10.2012 abrechnet, sind wesentlich höher.
Demnach hat der Vermieter vom 16-31.10.2012, in 15 Tagen für 150 Euro geheizt, die Wohnung stand leer.
Der muss die Heizkörper bei offenen Fenstern aufgedreht haben.
Jetzt stellt er mir den ganzen Zeitraum mit der Nebenkostenabrechnung in Rechnung, ich soll das alles bezahlen.
Ist das rechtens ?
Gibt es vielleicht Urteile dagegen ?

Danke für Hilfe !
leonardo

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119458 Beiträge, 39730x hilfreich)

quote:
Die Werte sind im Übergabe-Protokoll festgehalten.

Mit Unterschrift des Vermieters?



quote:
Die Werte in der Nebenkostenabrechnung, die bis zum 31.10.2012 abrechnet, sind wesentlich höher.

Welche Werte genau?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
leonardo2
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Harry,
da es sich um eine größere Wohnungsbaugesellschaft handelt, ist die Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters drunter.
Die ist zwar unleserlich, aber ich weiß seinen Namen.

Bei den Werten handelt es sich um die vom Sachbearbeiter handschriftlich in das Abnahmeprotokoll eingetragenen Anzeigewerte der Digitalanzeige der Verbrauchsmesser der Heizkörper.
Das sind so Geräte, die den Heizkörperverbrauch per Funk an die Zentrale übermitteln, es kam also kein Ableser mehr wie früher. Somit keine ungenauen Verdunsterröhrchen-Skalen.
Kurz vor der Abnahme habe ich diese digitalen Anzeigen von jedem Heizkörper auch noch fotografiert.

Gruß
leonardo

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#3
 Von 
leonardo2
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 15x hilfreich)

Habe noch etwas gegoogled.
Glaube ich bin im Recht, der Vermieter ist an das gebunden was er selbst im Protokoll festgehalten und unterschrieben hat.
Also muß ich nur für die verursachten Kosten bis zum 16.10.2012 aufkommen und für alles danach er selbst, auch wenn das Mietverhältnis bis 31.10.2012 lief.
Das Protokoll ist vom Vermieter unterschrieben eine Ergänzung zum Mietvertrag !

Habe dem Vermieter nun diesbezüglich begründet gefaxt und verlange eine entsprechend nach den Zählerständen im Protokoll korrigierte Nebenkostenabrechnung.

quote:<hr size=1 noshade>
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/uebergabeprotokoll.htm

Wohnungsrückgabeprotokoll:

Nach Ansicht des BGH (NJW 1098, 446) besteht der Sinn und Zweck eines Rückgabeprotokolls darin, dass der Zustand der Mietsache beweissicher festgehalten wird.
Der Mieter kann nur für solche verantwortlich gemacht werden, die in dem Protokoll auch vermerkt sind (OLG Celle MDR 1998,149 ),
....
Nur wenn sich die Parteien zur Unterschrift entscheiden, dann kommt dem Protokoll eine erhebliche rechtliche Bedeutung zu.
....
In dem Protokoll sei nach Ansicht des Gerichtes ein negatives Schuldanerkenntnis zu sehen (§ 397 Abs. 2 BGB ). Der Vermieter trägt danach das Risiko
....
Dem Übergabeprotokoll kommt erhebliche - mit dem Mietvertrag gleichzusetzende Beweiswirkung zu.
<hr size=1 noshade>


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-- Editiert leonardo2 am 06.08.2013 12:56

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119458 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zwar hat der Mieter die Pflicht auch in der Abwesendheit zu heizen, selbst wenn er schon ausgezogen ist.

Wenn der Vermieter oder ein Bevollmächtigter jedoch das Protokoll unterzeichnen und der Mieter ebenfalls liegt ein negatives Schuldanerkenntnis des Vermieters vor (§ 397 BGB ).

Auch sah der BGH in den Inhalten eines Übeegabeprotokolls eine Individualvereinbarung (BGH VIII ZR 71/08 ).


Insgesamt dürfte es für den Vermieter etwas problematisch werden die höheren Nebenkosten durchzusetzen.





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#5
 Von 
leonardo2
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo in die Runde !
Also der Vermieter hat nach meinem Brief eine neue Nebenkostenabrechnung geschickt.
Dazu die Werte des Protokolls verwendet.
Somit muß ich jetzt nichts nachzahlen, sondern bekomme eine Rückerstattung.

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