Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht um die Fragestellung, ob ich für die Beschädigung von 2 Steckdoseneinsätzen in meiner ehemaligen gemieteten Wohnung aufkommen muss und falls ja, in welcher Höhe. Ich habe schon so einige Wohnungsübergaben hinter mir, aber noch nie eine in der die Wohnung in so einem guten Zustand war und der Vermieter in der Gesamtschau so einen Stress gemacht hat, sodass meine Kompromissbereitschaft ausgeschöpft ist.
Die Wohnung habe ich von 05.2012 bis zum 30.06.2019 gemietet, ausgezogen bin ich am 01.06.2019 und am 29.06.2019 war die Wohnungsübergabe.
Telefonisch hatte ich mich mit der Hausverwaltung darauf verständigt, dass ich nur für den Schaden an der EBK aufkommen soll, in Höhe von 350 Euro, den Rest würde die Vermieterseite übernehmen. Dann sind ein paar Dinge passiert, die das Vertrauensverhältnis zerstört haben und ich nicht mehr bereit war, die 350 Euro zu zahlen, sondern nur noch 150 Euro. Nach einigem Mailverkehr ist der Vermieter darauf eingegangen, hat aber nachgelegt indem er mir eine Rechnung für die Steckdoseneinsätze in Höhe von 53,65 Euro aufs Auge gedrückt hat. Zur Chronologie:
06.2019:
Mündliche Zusicherung, dass ich nur für die Schäden an EBK aufkommen soll.
29.06.2019: Wohnungsübergabe:
Zwei Steckdosen waren innen gebrochen. Ist auch im Übergabeprotokoll vermerkt, auch das der Schaden bereits behoben wurde. Ich habe damit nichts spezielles gemacht, außer sie ein paar mal benutzt. Bei der Übergabe wurde ich gefragt, wie ich das gemacht hätte, und ich habe angemerkt, dass die Steckdosen wahrscheinlich zu fest montiert worden sind. Dies wurde von Vermieterseite abgestritten. Zum Übergabezeitpunkt waren die Dosen bereits ausgetauscht (welches Zeugen bestätigen können).
12.07.2019: 1.) Kautionsabrechnung
Von der Kaution wurde mir die Schadenssumme der EBK in Höhe von 350 Euro abgezogen. Damit war ich nicht einverstanden und es entstand folgender E-Mailverkehr:
Mail von mir am 15.07.2019
Zitat:Hallo Herr B.,
...
Bezugnehmend auf meiner Mail vom 26.06.2019 und Ihrer Überweisung vom 12.07.2019 in Höhe von 1215,45 Euro mussten wir feststellen, dass die Kaution nicht in voller Höhe zurückerstattet worden ist -- es fehlen dazu noch 350 Euro. Was sind die Gründe für diese Teilzahlung? Etwa ein Einbehalt wegen noch abzurechnender Nebenkosten?
(Meine Mail vom 26.06.2019 hat den sinngemäßen Inhalt, dass das Vertrauensverhältnis zerstört wurde und ich keine 350 Euro zahlen werde)
Mail vom Vermieter vom 16.07.2019:
Zitat:Hallo Herr M.,
bezugnehmend auf Ihr Mail vom 13.06.2019, haben wir die Kosten für die Reparaturen abgezogen.
Die Betriebskostenabrechnung erfolgt erst Anfang nächsten Jahres.
(Meine Mail vom 13.06.2019 hat den sinngemäßen Inhalt, dass ich 350 Euro für die EBK zahlen werde).
Mail von mir vom 17.07.2019:
Zitat:Hallo Herr B.,
meinen Fall habe ich juristisch prüfen lassen und die Lage stellt sich wie folgt dar: Durch Ihre E-Mail vom 24.06.2019 haben Sie das Angebot vom 13.06.2019 abgelehnt und es gelten jetzt wieder die üblichen gesetzlichen Bestimmungen für diesen Schadensersatz. Demzufolge wird der Zeitwert ermittelt, danach beträgt die Schadenssumme nach unserer Einschätzung max. 150 Euro.
Als Begründung für die Schadenssumme führen wir an, das wir eine Lebensdauer von 15 bis 20 Jahren und damit eine Restlaufzeit von 5 bis 10 Jahren unterstellen: 350 Euro x (7,5 Jahre / 17,5 Jahre) ergeben 150 Euro.
Der Sinn des Zeitwertes ist es, dass sich der Geschädigte nicht bereichert. Die 350 Euro sind daher als unverhältnismäßig zu bewerten.
Daher bitte ich Sie mir den verbleibenden Betrag in Höhe von mindestens 200 Euro bis spätestens Mo. 29.07.2019 zu überweisen.
(Die Mail vom 24.06.2019 von meinem Vermieter hat sinngemäß den Inhalt, dass ich mich um die Schadensbeseitigung der EBK kümmern soll)
27.07.2019: 2.) Kautionsabrechnung
Abzüglich der Schäden an der EBK in Höhe von 150 Euro und zusätzlich ein Rechnungsbetrag in Höhe von 53,65 Euro für den Austausch der Steckdosen (Rechnungskopie mit dem Datum 17.07.2019)
Muss ich diesen Betrag überhaupt zahlen, wenn ich zum einen im Juni die mündliche Zusicherung erhalten habe (was natürlich schwer zu beweisen ist)? Vielleicht wird meine Position dadurch untermauert, dass bei der ersten Kautionsabrechnung vom 12.07.2019 der Rechnungsbetrag noch nicht aufgeführt worden war und Zeugen bestätigen können, dass bei der Wohnungsübergabe am 29.06.2019 die Steckdosen bereits erneuert waren. Auch ist mein Vermieter seitdem 15.06.2019 in Besitz eines Wohnungsschlüssel gewesen, auch damit er die Wohnung begutachten konnte und eventuelle Forderungen gegen mich stellen kann.
Bei der Wohnungsübergabe wurde ich gefragt, wie ich es geschafft hätte die Steckdosen zu beschädigen, dann habe ich angemerkt, dass ich davon ausgehe, dass die Steckdosen zu fest montiert worden sind und sie durch normale Benutzung brechen konnten. Mir ist bewusst, dass sich dies nicht mehr beweisen lässt und daher Aussage-gegen-Aussage steht.
Falls ich die Reparatur zahlen muss, in welcher Höhe muss ich sie Zahlen? Reicht der Zeitwert (15 Jahre Restlebensdauer zur maximalen Lebensdauer von 25 Jahren ergibt 32,19 Euro) oder weil es ein Fall von "Aussage-gegen-Aussage" ist, dass jeder die Hälfte trägt, also 26,82 Euro?
Gruß, Morlan
PS: Im Mietvertrag ist eine gültige Klausel zu Schönheitsreparaturen enthalten (Mieter soll dadurch Kosten in Höhe von 120 Euro begleichen)
PPS: Ja, ich weiß der Betrag ist nicht hoch, aber mir gehts nicht um die Schadenshöhe...