Nach Auszug: Muss ich Vermieter in die Wohnung lassen?

21. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Acryl
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Auszug: Muss ich Vermieter in die Wohnung lassen?

Hallo! Ich bin bereits ausgezogen, muss aber noch für November und Dezember Miete bezahlen. Ich habe dem Vermieter mündlich die Erlaubnis erteilt, in die Wohnung zu gehen. Da im Bad in den Boden Wasser eingetrungen ist (durch Risse der Silikondichtung der Dusche, wofür mich keine Schuld trifft), holt er bereits jetzt allerlei Handwerker ins Haus und macht Termine ohne dies mit mir abzusprechen.

Da mich der Vermieter ständig schickaniert wäre nun meine Frage: MUSS ich den Vermieter in die Wohnung lassen solange ich noch Miete bezahlen? Muss ich ihn bereits Renovierungsarbeiten durchführen lassen oder könnte ich verlangen, dass er dies erst tut, nachdem ich keine Miete mehr bezahle?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.
Ich hol mir mal Popcorn und ein Bier. :smoke:


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Acryl):
Ich habe dem Vermieter mündlich die Erlaubnis erteilt, in die Wohnung zu gehen.


Er hat also einen Schlüssel? Woher?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Nein müssen Sie nicht, lediglich die Reparatur des Wasserschadens müssen Sie ermöglichen.

Bieten Sie dem VM einen Auhebungsvertrag an.

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#4
 Von 
Acryl
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

@Charlyt4: Der Vermieter hatte immer einen Schlüssel behalten, ich hatte ihm das damals allerdings erlaubt, wieso weiß ich auch nicht, vermutlich weil ich im Gegensatz zum Vermieter über alles großzügig hinweg gesehen habe.

@AltesHaus: Auf welcher Basis soll ich dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag anbieten? Wieso sollte er sich gezwungen fühlen, diesem zuzustimmen?


@Alle: Da mich der Vermieter ständig mit allerlei unter Druck setzt, mir z.T. sogar rechtlich droht, mich für Dinge bezahlen lassen möchte, obwohl ich dafür eindeutig nicht bezahlen muss (kaputte Wasserpumpe Spülmaschine mit Rechnung über 100€..): Könnte ich dem Vermieter verbieten, die Wohnung vor Ablauf meines Mietvertrages streichen zu lassen? Damit würde sich der Einzug eines Nachmieters vermutlich verzögern und das könnte ihn einen Monat Miete kosten... Wäre das möglich? Das hätte ja nichts mit dem Wasserschaden zu tun...

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Wenn er Arbeiten vor der Neuvermietung durchführen lassen will, ist es gut früh anzufangen umso eher ist man fertig, zB das Streichen ...

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120111 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von Acryl):
MUSS ich den Vermieter in die Wohnung lassen solange ich noch Miete bezahlen?

Der Schilderung nach Ja, denn
Zitat (von Acryl):
Ich habe dem Vermieter mündlich die Erlaubnis erteilt, in die Wohnung zu gehen.




Zitat (von AltesHaus):
Nein müssen Sie nicht, lediglich die Reparatur des Wasserschadens müssen Sie ermöglichen.

Dafür ergibt sich aus der Schilderung keine Rechtsgrundlage, da die Erlaubnis keinerlei Beschränkungen beinhaltet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5655x hilfreich)

Du hast noch nicht beantwortet:
Gab es vor/beim Auszug ein Übergabeprotokoll? Was wurde dort festgehalten?
Oder soll das gar erst am 31.12. gemacht werden?

Bitte mach jetzt nicht zu jedem Fleckchen einen neuen Beitrag auf--- das liest sonst keiner mehr nach... :pc:

Es klingt so, als wolle der Vermieter ab 1.1. die Wohnung zur Vermietung anbieten. Schikane hin oder her.
Wenn du aber bis 31.12. Miete zahlst, UND ihm erlaubst, in die Wohnung zu gehen... dann wird er wohl nicht nur reingehen... und gucken. Sondern was tun.

Du könntest deine Erlaubnis zurücknehmen. Den Wasserschaden kann er auch ab 1.1. beseitigen.
Der ist nicht plötzlich gekommen, aber erst bei der Übergabe aufgefallen... oder nicht?

Zitat (von AltesHaus):
Wenn er Arbeiten vor der Neuvermietung durchführen lassen will, ist es gut früh anzufangen umso eher ist man fertig, zB das Streichen ...
Ja, aber das ist die Sicht des Vermieters. ;)
Zitat (von Acryl):
die Wohnung vor Ablauf meines Mietvertrages streichen zu lassen?
Ich lese, das hätte längst ein Freund von dir erledigt. Oder hat der nur die ominösen Stockflecken vorbehandelt?

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#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Acryl):
@AltesHaus: Auf welcher Basis soll ich dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag anbieten? Wieso sollte er sich gezwungen fühlen, diesem zuzustimmen?


Na deshalb:

Zitat (von Acryl):
Damit würde sich der Einzug eines Nachmieters vermutlich verzögern und das könnte ihn einen Monat Miete kosten



Zitat (von Anami):
Den Wasserschaden kann er auch ab 1.1. beseitigen.


Wäre ich zumindest ein bisschen vorsichtig. Solltest du ihm den Zutritt für die Reparatur verwähren und sich der Schaden dadurch vergrößern, könnte es ein Haftungsproblem geben.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#9
 Von 
Acryl
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Leute!

Zitat:
Gab es vor/beim Auszug ein Übergabeprotokoll? Was wurde dort festgehalten?
Oder soll das gar erst am 31.12. gemacht werden?


Es gab kein Übergabeprotokoll, zumindest nichts schriftliches, ich hatte dem Vermieter nur in Anwesenheit Dritter die Erlaubnis erteilt, die Wohnung ohne meine Anwesenheit begehen zu dürfen.

Zitat:
Es klingt so, als wolle der Vermieter ab 1.1. die Wohnung zur Vermietung anbieten. Schikane hin oder her.


Nach meinem jetzigen Kenntnisstand wurde für den 1.1 bereits ein Nachmieter gefunden.

Zitat:
Du könntest deine Erlaubnis zurücknehmen. Den Wasserschaden kann er auch ab 1.1. beseitigen.
Der ist nicht plötzlich gekommen, aber erst bei der Übergabe aufgefallen... oder nicht?


Richtig, der wurde erst festgestellt, nachdem ich bereits ausgezogen war...
Ihm nun die Erlaubnis zu entziehen, würde mir etwas Sorgen machen, nachdem was charly4t gesagt hat, aber es wäre evtl ein Druckmittel um dem Vermieter zu zeigen, dass er nicht alles mit mir machen kann

Zitat:
Ich lese, das hätte längst ein Freund von dir erledigt. Oder hat der nur die ominösen Stockflecken vorbehandelt?


Ein Maler den ich persönlich kenne (nicht wirklich ein Freund), hat mir zu einem guten Preis die Stockflecken vorbehandelt und die Küche gestrichen, da es vertraglich so geregelt ist, dass der Mieter bei Auszug die Küche renovieren muss, wenn er länger als 5 Jahre in der Wohnung gelebt hat...

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5655x hilfreich)

Danke. Gute Antwort. ;)
Dann lass es so, wie es jetzt ist. Keine Erlaubnis zurückziehen. Lass ihn werkeln.

uU musst du dich später um die Rückzahlung der Kaution streiten.

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Lass ihn werkeln.


Warum?
Die Erlaubnis die Wohnung zu begehen, um z.B. Schäden aufzunehmen, Termine mit Handwerken abzustimmen gibt dem Vermieter noch lange nicht das Recht, während der noch laufenden Mietzeit mit Renovierungsarbeiten zu beginnen.

Zitat (von AltesHaus):
Bieten Sie dem VM einen Auhebungsvertrag an.


Meiner Ansicht nach hat der TE hier eine durchaus gute Verhandlungsposition um einen für ihn attraktiven Vertrag zu erreichen, denn für den Vermieter geht es hier um weit mehr als nur um die Dezembermiete.

-- Editiert von spatenklopper am 22.11.2019 14:53

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120111 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Die Erlaubnis die Wohnung zu begehen, um z.B. Schäden aufzunehmen, Termine mit Handwerken abzustimmen

Eine derartige Erlaubnis gibt es aber nicht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Acryl
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke!

Zitat:
Meiner Ansicht nach hat der TE hier eine durchaus gute Verhandlungsposition um einen für ihn attraktiven Vertrag zu erreichen, denn für den Vermieter geht es hier um weit mehr als nur um die Dezembermiete.


Könntest du das evtl ausführen bzw erklären?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Die Reparatur des Wasserschadens müssen Sie ermöglichen, alles andere ist Verhandlungsspielraum.

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