Hallo! Ich bin bereits ausgezogen, muss aber noch für November und Dezember Miete
bezahlen. Ich habe dem Vermieter mündlich die Erlaubnis erteilt, in die Wohnung zu gehen. Da im Bad in den Boden Wasser eingetrungen ist (durch Risse der Silikondichtung der Dusche, wofür mich keine Schuld trifft), holt er bereits jetzt allerlei Handwerker ins Haus und macht Termine ohne dies mit mir abzusprechen.
Da mich der Vermieter ständig schickaniert wäre nun meine Frage: MUSS ich den Vermieter in die Wohnung lassen solange ich noch Miete bezahlen? Muss ich ihn bereits Renovierungsarbeiten durchführen lassen oder könnte ich verlangen, dass er dies erst tut, nachdem ich keine Miete mehr bezahle?
Nach Auszug: Muss ich Vermieter in die Wohnung lassen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
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Ich hol mir mal Popcorn und ein Bier.
gruß charly
ZitatIch habe dem Vermieter mündlich die Erlaubnis erteilt, in die Wohnung zu gehen. :
Er hat also einen Schlüssel? Woher?
gruß charly
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Nein müssen Sie nicht, lediglich die Reparatur des Wasserschadens müssen Sie ermöglichen.
Bieten Sie dem VM einen Auhebungsvertrag an.
@Charlyt4: Der Vermieter hatte immer einen Schlüssel behalten, ich hatte ihm das damals allerdings erlaubt, wieso weiß ich auch nicht, vermutlich weil ich im Gegensatz zum Vermieter über alles großzügig hinweg gesehen habe.
@AltesHaus: Auf welcher Basis soll ich dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag anbieten? Wieso sollte er sich gezwungen fühlen, diesem zuzustimmen?
@Alle: Da mich der Vermieter ständig mit allerlei unter Druck setzt, mir z.T. sogar rechtlich droht, mich für Dinge bezahlen lassen möchte, obwohl ich dafür eindeutig nicht bezahlen muss (kaputte Wasserpumpe Spülmaschine mit Rechnung über 100€..): Könnte ich dem Vermieter verbieten, die Wohnung vor Ablauf meines Mietvertrages streichen zu lassen? Damit würde sich der Einzug eines Nachmieters vermutlich verzögern und das könnte ihn einen Monat Miete kosten... Wäre das möglich? Das hätte ja nichts mit dem Wasserschaden zu tun...
Wenn er Arbeiten vor der Neuvermietung durchführen lassen will, ist es gut früh anzufangen umso eher ist man fertig, zB das Streichen ...
ZitatMUSS ich den Vermieter in die Wohnung lassen solange ich noch Miete bezahlen? :
Der Schilderung nach Ja, denn
ZitatIch habe dem Vermieter mündlich die Erlaubnis erteilt, in die Wohnung zu gehen. :
ZitatNein müssen Sie nicht, lediglich die Reparatur des Wasserschadens müssen Sie ermöglichen. :
Dafür ergibt sich aus der Schilderung keine Rechtsgrundlage, da die Erlaubnis keinerlei Beschränkungen beinhaltet.
Du hast noch nicht beantwortet:
Gab es vor/beim Auszug ein Übergabeprotokoll? Was wurde dort festgehalten?
Oder soll das gar erst am 31.12. gemacht werden?
Bitte mach jetzt nicht zu jedem Fleckchen einen neuen Beitrag auf--- das liest sonst keiner mehr nach...
Es klingt so, als wolle der Vermieter ab 1.1. die Wohnung zur Vermietung anbieten. Schikane hin oder her.
Wenn du aber bis 31.12. Miete zahlst, UND ihm erlaubst, in die Wohnung zu gehen... dann wird er wohl nicht nur reingehen... und gucken. Sondern was tun.
Du könntest deine Erlaubnis zurücknehmen. Den Wasserschaden kann er auch ab 1.1. beseitigen.
Der ist nicht plötzlich gekommen, aber erst bei der Übergabe aufgefallen... oder nicht?
Ja, aber das ist die Sicht des Vermieters.ZitatWenn er Arbeiten vor der Neuvermietung durchführen lassen will, ist es gut früh anzufangen umso eher ist man fertig, zB das Streichen ... :
Ich lese, das hätte längst ein Freund von dir erledigt. Oder hat der nur die ominösen Stockflecken vorbehandelt?Zitatdie Wohnung vor Ablauf meines Mietvertrages streichen zu lassen? :
Zitat@AltesHaus: Auf welcher Basis soll ich dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag anbieten? Wieso sollte er sich gezwungen fühlen, diesem zuzustimmen? :
Na deshalb:
ZitatDamit würde sich der Einzug eines Nachmieters vermutlich verzögern und das könnte ihn einen Monat Miete kosten :
ZitatDen Wasserschaden kann er auch ab 1.1. beseitigen. :
Wäre ich zumindest ein bisschen vorsichtig. Solltest du ihm den Zutritt für die Reparatur verwähren und sich der Schaden dadurch vergrößern, könnte es ein Haftungsproblem geben.
gruß charly
Danke Leute!
Zitat:Gab es vor/beim Auszug ein Übergabeprotokoll? Was wurde dort festgehalten?
Oder soll das gar erst am 31.12. gemacht werden?
Es gab kein Übergabeprotokoll, zumindest nichts schriftliches, ich hatte dem Vermieter nur in Anwesenheit Dritter die Erlaubnis erteilt, die Wohnung ohne meine Anwesenheit begehen zu dürfen.
Zitat:Es klingt so, als wolle der Vermieter ab 1.1. die Wohnung zur Vermietung anbieten. Schikane hin oder her.
Nach meinem jetzigen Kenntnisstand wurde für den 1.1 bereits ein Nachmieter gefunden.
Zitat:Du könntest deine Erlaubnis zurücknehmen. Den Wasserschaden kann er auch ab 1.1. beseitigen.
Der ist nicht plötzlich gekommen, aber erst bei der Übergabe aufgefallen... oder nicht?
Richtig, der wurde erst festgestellt, nachdem ich bereits ausgezogen war...
Ihm nun die Erlaubnis zu entziehen, würde mir etwas Sorgen machen, nachdem was charly4t gesagt hat, aber es wäre evtl ein Druckmittel um dem Vermieter zu zeigen, dass er nicht alles mit mir machen kann
Zitat:Ich lese, das hätte längst ein Freund von dir erledigt. Oder hat der nur die ominösen Stockflecken vorbehandelt?
Ein Maler den ich persönlich kenne (nicht wirklich ein Freund), hat mir zu einem guten Preis die Stockflecken vorbehandelt und die Küche gestrichen, da es vertraglich so geregelt ist, dass der Mieter bei Auszug die Küche renovieren muss, wenn er länger als 5 Jahre in der Wohnung gelebt hat...
Danke. Gute Antwort.
Dann lass es so, wie es jetzt ist. Keine Erlaubnis zurückziehen. Lass ihn werkeln.
uU musst du dich später um die Rückzahlung der Kaution streiten.
ZitatLass ihn werkeln. :
Warum?
Die Erlaubnis die Wohnung zu begehen, um z.B. Schäden aufzunehmen, Termine mit Handwerken abzustimmen gibt dem Vermieter noch lange nicht das Recht, während der noch laufenden Mietzeit mit Renovierungsarbeiten zu beginnen.
ZitatBieten Sie dem VM einen Auhebungsvertrag an. :
Meiner Ansicht nach hat der TE hier eine durchaus gute Verhandlungsposition um einen für ihn attraktiven Vertrag zu erreichen, denn für den Vermieter geht es hier um weit mehr als nur um die Dezembermiete.
-- Editiert von spatenklopper am 22.11.2019 14:53
ZitatDie Erlaubnis die Wohnung zu begehen, um z.B. Schäden aufzunehmen, Termine mit Handwerken abzustimmen :
Eine derartige Erlaubnis gibt es aber nicht ...
Danke!
Zitat:Meiner Ansicht nach hat der TE hier eine durchaus gute Verhandlungsposition um einen für ihn attraktiven Vertrag zu erreichen, denn für den Vermieter geht es hier um weit mehr als nur um die Dezembermiete.
Könntest du das evtl ausführen bzw erklären?
Die Reparatur des Wasserschadens müssen Sie ermöglichen, alles andere ist Verhandlungsspielraum.
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