Nach Auszug noch Anteilig Miete zahlen?

14. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
TheRightWay
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 10x hilfreich)
Nach Auszug noch Anteilig Miete zahlen?

Habe da mal eine Frage. Wir (ich und meine Mitbewohnerin) sind am 30.06.2008 offiziel aus der Wohnung ausgezogen. Da leider ein paar Flecken auf dem Teppich waren, mussten diese noch entfernt werden. Da wir diese nicht mit Teppichreiniger entfernen konnten, haben wir die Vermieterin gefragt, ob wir noch einen Schlüssel behalten können um die Flecken zu entfernen (mit Teppichreinigungsgerät), damit die Hausverwaltung keinen Fachmann holen muss welcher übermäßig Geld kostet.

Zusammengefasst heißt das:
Schlüsselübergaben war am 01.07. (den letzten Schlüssel haben wir am 09.07. nach beendigter Reinigung übergeben)
In der Zeit bis zum 09.07. haben wir auch nicht mehr in der Wohnung gewohnt.

Ist es also rechtens, dass Sie uns anteilig Miete für den halben Juli berechnen darf?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



80 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 807x hilfreich)

M.E. ja, weil ihr die Wohnung nicht zum 30.06. komplett gereinigt übergeben habt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2073x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TheRightWay
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 10x hilfreich)

also doch nur bis zum 09.07. ok!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 276x hilfreich)

Miete bis 09.07.

Evtl. Schadenersatz bis 31.07

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TheRightWay
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 10x hilfreich)

schadensersatz? wieso das denn? gab eh keinen nachmieter!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2040x hilfreich)

...schadensersatz?
wieso das denn? gab eh keinen nachmieter!


Wie soll der Vermeiter wissen wann Ihr mit Euer Arbeit fertig und den Schlüssel zurück bringen würdet ?
Solange kann er keinem Mietinteressent Zusage machen, daher kann kein Nachmieter geben.





0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 306x hilfreich)

Der Geschädigte hat die Pflicht den Schaden gering zu halten. Wenn ich es recht verstanden habe, dann war zwischen Übergabe mit Mängelrüge und endgültiger Übergabe erst gut eine Woche vergangen. Wer am 1.7 keinen Nachmieter hat, kann mir nicht glaubhaft darlegen, dass nur wegen der theoretisch ungeklärten endgültigen Schlüsselabgabe ein Nachmieter abgesprungen ist.
Hier versucht ein VM Geld abzuzocken.
Schon die Mietforderung bis zum 9.7 ist bedenklich.
Hier wurde einvernehmlich ein Schlüssel dem Mieter überlassen um einen Mangel zu beseitigen. M.E. hätte der VM die Mietforderung ankündigen müssen. Dann hätte TheRightWay sich möglicherweise auch mehr beeilt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 434x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2033
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 60x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
TheRightWay
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 10x hilfreich)

also was denn nun? muss ich nachzahlen oder nicht? ein nachmieter gab es definitiv nicht. außerdem hat uns die hausverwaltung nicht gesagt, dass wir miete nachzahlen müssen, wenn wir noch einen schlüssel haben. wie gesagt, den schlüssel hatten wir nur um den schaden zu beheben.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

und was war in der Kündigungsbestätigung gefordert???
Hinweis auf MV_§??? bezüglich der Rückgabe der Mietsache??

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2073x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 306x hilfreich)

Pawel, wir werden ja noch richtig gute Freunde. ;)
Mit Schadensminderungpflicht bezog ich mich auf Vermutungen, dass auch über den 9.7. hinaus noch Forderungen geltend gemacht werden könnten.
Hier würde ich dann ansetzen, da offensichtlich einvernehmlich für wenige Tage der Schlüssel überlassen wurde. Würde der VM einem potenziellen Mieter mit dem Hinweis absagen, er wissen nicht wann die Wohnung zur Verfügung steht, dann hätte er aus meiner Sicht seine Schadensminderungunspflicht grob verletzt.
Aber das ist jetzt Spekulation und offensichtlich irrelevant, da ein Nachmieter nicht in Sicht war.

Zum Vorenthalten der Wohnung:
Offensichtlich war nur ein Schlüssel dem Mieter zurückgegeben worden, damit er die Wohnung zur Schadensbeseitigung betreten kann. Für mich ist das kein Vorenthalten, sondern lediglich ein vom VM eingeräumtes Betretungsrecht was keine Mietfordeung begründet.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2040x hilfreich)

>>...Offensichtlich war nur ein Schlüssel dem Mieter zurückgegeben worden, damit er die Wohnung zur Schadensbeseitigung betreten kann....<<

Bei Wohnungsrückgabe hat der Mieter alle Schlüssel zurückzugeben.
Der Mieter hatte die Wohnung nicht vertragsgemäß zurückgegeben. Er hatte noch Renovierungsarbeiten oder Schadenbehebung auszuführen. - Hierfür ist definitiv Mieter`s Schuld.

Wenn der Mieter dem Vermieter nicht einmal einen Schlüssel zurückgegeben hätte, wie kann
der Vermieter überhaupt den Mietinteressenten die Wohnung zeigen ?

Und welche Zusage kann der Vermieter den Mietinteressenten machen bezüglich Mietbeginn ?
Gummi - Gummi - Gummi.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 306x hilfreich)

1.) Der Beitrag liest sich so, als hätte der Mieter einen Schlüssel erhalten, die restlichen Schlüssel lagen beim VM. Eine Wohnungsbesichtigung wäre dann also kein Problem gewesen.
2.) Normalerweise wird eine Frist zur Mängelbeseitigung vereinbart. Eine Zusage für einen Mietbeginn wäre dann also möglich. Und hätte es Mietinteressenten gegeben, dann hätte man auch vereinbaren können sofort oder zumindest schneller die Mängelbeseitigung duchzuführen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2040x hilfreich)

Interessierter Laie schreibt widersprüchlich.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
TheRightWay
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 10x hilfreich)

hmm.. irgendwie werd ich daraus jetzt auch nicht schlauer :-( jeder sagt was anders?!

also am 01.07. wurde auch das übergabeprotokoll der whg ausgefüllt, bzw. erstellt. die hausverwaltung meinte, wir sollen noch die flecken auf dem teppich entfernen und noch welche an der wand. dann ist sie gegangen. das wir deswegen weiterhin miete zahlen müssen, wurde uns nicht gesagt, daher sind wir davon auch nicht ausgegangen. 2 schlüssel wurden der hausverwaltung übergeben. im haus nebenan wohnt der hausmeister, dieser hat am 09.07. den letzten Schlüssel erhalten. So wie ich erfahren hab, leitet er dann die Wohnungsbesichtigungen (aber das ist doch sicher nicht unser problem?).

was soll ich denn nun machen?

erstmal sagen, dass nicht vereinbart wurde, dass wir weiter miete zahlen sollen?!
oder gleich nachgeben und sagen, dass wir bis 09.07. anteilig zahlen?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2073x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
TheRightWay
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 10x hilfreich)

na toll. für mich klang es so, als ob wir nur noch den mangel beseitigen sollen und fertig. ansonsten hätt ich den schlüssel gleich abgegeben und ein fachmann hätte den teppich gereinigt, was sicher keine 140eur gekostet hätte, welche wir jetzt bezahlt haben (miete + ausleihen des reinigungsgeräts).

ich danke euch erstmal für die hilfe. mal schaun wie sich das weiterentwickelt.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2073x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 289.078 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.505 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
123