Habe da mal eine Frage. Wir (ich und meine Mitbewohnerin) sind am 30.06.2008 offiziel aus der Wohnung ausgezogen. Da leider ein paar Flecken auf dem Teppich waren, mussten diese noch entfernt werden. Da wir diese nicht mit Teppichreiniger entfernen konnten, haben wir die Vermieterin gefragt, ob wir noch einen Schlüssel behalten können um die Flecken zu entfernen (mit Teppichreinigungsgerät), damit die Hausverwaltung keinen Fachmann holen muss welcher übermäßig Geld kostet.
Zusammengefasst heißt das:
Schlüsselübergaben war am 01.07. (den letzten Schlüssel haben wir am 09.07. nach beendigter Reinigung übergeben)
In der Zeit bis zum 09.07. haben wir auch nicht mehr in der Wohnung gewohnt.
Ist es also rechtens, dass Sie uns anteilig Miete für den halben Juli berechnen darf?
Nach Auszug noch Anteilig Miete zahlen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



M.E. ja, weil ihr die Wohnung nicht zum 30.06. komplett gereinigt übergeben habt.
--- editiert vom Admin
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also doch nur bis zum 09.07. ok!
Miete bis 09.07.
Evtl. Schadenersatz bis 31.07
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schadensersatz? wieso das denn? gab eh keinen nachmieter!
...schadensersatz?
wieso das denn? gab eh keinen nachmieter!
Wie soll der Vermeiter wissen wann Ihr mit Euer Arbeit fertig und den Schlüssel zurück bringen würdet ?
Solange kann er keinem Mietinteressent Zusage machen, daher kann kein Nachmieter geben.
Der Geschädigte hat die Pflicht den Schaden gering zu halten. Wenn ich es recht verstanden habe, dann war zwischen Übergabe mit Mängelrüge und endgültiger Übergabe erst gut eine Woche vergangen. Wer am 1.7 keinen Nachmieter hat, kann mir nicht glaubhaft darlegen, dass nur wegen der theoretisch ungeklärten endgültigen Schlüsselabgabe ein Nachmieter abgesprungen ist.
Hier versucht ein VM Geld abzuzocken.
Schon die Mietforderung bis zum 9.7 ist bedenklich.
Hier wurde einvernehmlich ein Schlüssel dem Mieter überlassen um einen Mangel zu beseitigen. M.E. hätte der VM die Mietforderung ankündigen müssen. Dann hätte TheRightWay sich möglicherweise auch mehr beeilt.
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also was denn nun? muss ich nachzahlen oder nicht? ein nachmieter gab es definitiv nicht. außerdem hat uns die hausverwaltung nicht gesagt, dass wir miete nachzahlen müssen, wenn wir noch einen schlüssel haben. wie gesagt, den schlüssel hatten wir nur um den schaden zu beheben.
und was war in der Kündigungsbestätigung gefordert???
Hinweis auf MV_§??? bezüglich der Rückgabe der Mietsache??
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Pawel, wir werden ja noch richtig gute Freunde.
Mit Schadensminderungpflicht bezog ich mich auf Vermutungen, dass auch über den 9.7. hinaus noch Forderungen geltend gemacht werden könnten.
Hier würde ich dann ansetzen, da offensichtlich einvernehmlich für wenige Tage der Schlüssel überlassen wurde. Würde der VM einem potenziellen Mieter mit dem Hinweis absagen, er wissen nicht wann die Wohnung zur Verfügung steht, dann hätte er aus meiner Sicht seine Schadensminderungunspflicht grob verletzt.
Aber das ist jetzt Spekulation und offensichtlich irrelevant, da ein Nachmieter nicht in Sicht war.
Zum Vorenthalten der Wohnung:
Offensichtlich war nur ein Schlüssel dem Mieter zurückgegeben worden, damit er die Wohnung zur Schadensbeseitigung betreten kann. Für mich ist das kein Vorenthalten, sondern lediglich ein vom VM eingeräumtes Betretungsrecht was keine Mietfordeung begründet.
--- editiert vom Admin
>>...Offensichtlich war nur ein Schlüssel dem Mieter zurückgegeben worden, damit er die Wohnung zur Schadensbeseitigung betreten kann....<<
Bei Wohnungsrückgabe hat der Mieter alle Schlüssel zurückzugeben.
Der Mieter hatte die Wohnung nicht vertragsgemäß zurückgegeben. Er hatte noch Renovierungsarbeiten oder Schadenbehebung auszuführen. - Hierfür ist definitiv Mieter`s Schuld.
Wenn der Mieter dem Vermieter nicht einmal einen Schlüssel zurückgegeben hätte, wie kann
der Vermieter überhaupt den Mietinteressenten die Wohnung zeigen ?
Und welche Zusage kann der Vermieter den Mietinteressenten machen bezüglich Mietbeginn ?
Gummi - Gummi - Gummi.
--- editiert vom Admin
1.) Der Beitrag liest sich so, als hätte der Mieter einen Schlüssel erhalten, die restlichen Schlüssel lagen beim VM. Eine Wohnungsbesichtigung wäre dann also kein Problem gewesen.
2.) Normalerweise wird eine Frist zur Mängelbeseitigung vereinbart. Eine Zusage für einen Mietbeginn wäre dann also möglich. Und hätte es Mietinteressenten gegeben, dann hätte man auch vereinbaren können sofort oder zumindest schneller die Mängelbeseitigung duchzuführen.
Interessierter Laie schreibt widersprüchlich.
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hmm.. irgendwie werd ich daraus jetzt auch nicht schlauer :-( jeder sagt was anders?!
also am 01.07. wurde auch das übergabeprotokoll der whg ausgefüllt, bzw. erstellt. die hausverwaltung meinte, wir sollen noch die flecken auf dem teppich entfernen und noch welche an der wand. dann ist sie gegangen. das wir deswegen weiterhin miete zahlen müssen, wurde uns nicht gesagt, daher sind wir davon auch nicht ausgegangen. 2 schlüssel wurden der hausverwaltung übergeben. im haus nebenan wohnt der hausmeister, dieser hat am 09.07. den letzten Schlüssel erhalten. So wie ich erfahren hab, leitet er dann die Wohnungsbesichtigungen (aber das ist doch sicher nicht unser problem?).
was soll ich denn nun machen?
erstmal sagen, dass nicht vereinbart wurde, dass wir weiter miete zahlen sollen?!
oder gleich nachgeben und sagen, dass wir bis 09.07. anteilig zahlen?
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na toll. für mich klang es so, als ob wir nur noch den mangel beseitigen sollen und fertig. ansonsten hätt ich den schlüssel gleich abgegeben und ein fachmann hätte den teppich gereinigt, was sicher keine 140eur gekostet hätte, welche wir jetzt bezahlt haben (miete + ausleihen des reinigungsgeräts).
ich danke euch erstmal für die hilfe. mal schaun wie sich das weiterentwickelt.
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