Nach Gerichtsurteil, Vermieterin zahlt Kaution an

31. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
CD-R
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Gerichtsurteil, Vermieterin zahlt Kaution an

Ein Bekannter von mir hat am 31. Januar 2013 seine Wohnung klanglos verlassen und die Schlüssel in den Briefkasten der Vermieterin geworfen. Am selben Tag war zusätzlich der Gerichtstermin wegen Kündigung der Wohnung angesetzt. Vor dem Urteil wurde vom Richter eine ordnungsgemäße Wohnungsübergabe angeordnet, bei dem offensichtliche Mängel, wie zwei kaputte Türen z.B. gesehen und auch angesprochen wurden. Das Urteil war, dass mein Bekannter die Anwaltkosten der Gegenpartei und die Gerichtskosten zu tragen hat. Dies wurde vom Gericht mit einer Stundung von 50€ monatlich gebilligt.

Die Vermieterin hat nichtsdestotrotz zwei Wochen nach diesem Urteil - ohne Rücksprache- die Kaution an ihren Anwalt, welcher gleichzeitig ihr Ehemann ist, ausbezahlt. Dieser hat das mit der offenen Forderung verrechnet. Da es zum Vorteil meines Bekannten war, hat er das stillschweigend hingenommen und lediglich noch den Restbetrag nachgezahlt. Nun kam 1 Woche vor Ablauf der Verjährungsfrist eine Forderung vom Anwalt bzw. der ehemaligen Vermieterin mit Reparaturen in der Wohnung von insgesamt 1.500€.

Wie ist hier der Sachverhalt juristisch zu beurteilen?

Darf die Vermieterin einfach die Kaution an den Anwalt zu Verrechnung ausbezahlen? Sind die offenstehenden Forderungen noch rechtsgültig, da die Vermieterin vorbehaltslos die Kaution hergegeben hat? Wie sind hier die Chancen vor einem Gericht in Baden-Württemberg zu gewinnen?

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5 Antworten
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#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1466x hilfreich)

Die Kaution ist für alle Forderungen gedacht, die nach Ende des Mietverhältnisses entstehen. In diesem Fall eben auch die Anwalts- und Gerichtskosten - die ja deinem Bekannten nur auferlegt wurden, weil er den Rechtsstreit verloren hat. Und selbstverständlich sind dann auch zusätzlich die Reparaturkosten zu tragen, deren Notwendigkeit offenbar durch deinen Bekannten entstanden ist.

quote:
Wie sind hier die Chancen vor einem Gericht in Baden-Württemberg zu gewinnen?


Wenn dein Bekannter gerne noch mehr Schulden machen will - dann nur zu.

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#2
 Von 
CD-R
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, danke für die direkte Aussage. Endlich mal eine klare Antwort. Im Netz bin ich nach stundenlangem Suchen auf nichts vernünftiges gestoßen.
Für mich hat sich das als nicht richtig angefühlt, da der Richter bereits der Stundung zugestimmt hatte und es keine weitere Vereinbarung bezüglich der Kautionsauszahlung gab.

Nächste Frage:
Mir wurde mal gesagt, dass der Mieter lediglich die Schäden und nicht die kompletten Reparaturkosten zu tragen hat.
In der horrenden Rechnung waren u.a. 37 Arbeitsstunden vom Hausmeister vermerkt, einschließlich 8 Fahrten zum Baumarkt etc.
Wir sprechen von kaputten Scharnieren an zwei Türen und zwei Löchern in der Wand.
Und bei der Wohnungsübergabe wurde dem Bekannten von der Vermieterin nicht die Möglichkeit zur Ausbesserung gegeben.
Wie ist hier die Rechtslage? Kann man hier die Rechnung nach unten zu drücken?

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#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1466x hilfreich)

Ich weiß ja nun nicht worum es konkret in der Verhandlung ging und warum der Mieter die Wohnung "klanglos" verlassen hat und die Schlüssel einwarf. (Deshalb läßt sich das schwer beurteilen.) Damit war es doch offenbar gar nicht zu einer Wohnungsübergabe gekommen. Die Schäden kannte er sicherlich vorher, hat sich aber nicht drum gekümmert. Außerdem muß man bei Beschädigungen auch nicht unbedingt diese Möglichkeit geben. Einfaches Beispiel fürs Verständnis: Wenn dir jemand ins Auto fährt, gibst du es ihm dann mit, damit er erstmal selber die Reparatur versucht, oder beauftragst du eine Werkstatt?

Aber zu den Reparaturkosten gehören natürlich auch die Arbeitsstunden etc. Ob auch die Fahrten zum Baumarkt (wenigstens eine) kann ich nicht beurteilen.

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#4
 Von 
CD-R
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das war ein Gerichtstermin wegen Mietkündigung und da klar war, dass er den verliert, ist er sowieso gleich ausgezogen. Klanglos einfach weil die Fronten zwischen Vermieterin und ihm so verhärtet waren und auch der Anwalt der Vermieterin ein aggressiver und respektloser Mensch ist, dass die Gefahr der Eskalation sehr wohl bestand. Um halt dem Ganzen aus dem Weg zu gehen.
Der Gerichtstermin wurde ja unterbrochen um eine Übergabe zu machen.
Und die Schäden sind entstanden:
a) Türen haben immer am zu hoch gelegten Teppich geschliffen, bis irgendwann die alten Scharniere es nicht mehr mitgemacht haben

b) Wände sind aus Rehgips. Selbst die nach außen. Einmal Couch verrückt: LOCH! Ergo: fürchterliche Qualität.

Der Vermieter muss dem Mieter das Recht zur Ausbesserung geben. Definitiv! Da bin ich mir ganz sicher.

Aber wegen den horrenden Arbeitsstunden von über 600€ bin ich mir nicht sicher, ob das so einfach geht???


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