Hi,
ich lebe offiziell seit 1.1.2019 getrennt in einer Whg mit meiner noch-Ehefrau.
Wir zahlen 900 Euro warm monatlich.
Kalt sind es 705 Euro.
Ich ziehe zum 1.3.2019 aus und ab da habe ich eine Doppelbelastung.
Muss ich ab da nur die Hälfte der Kaltmiete zahlen?
Und den Rest meine Frau? Oder ist da noch etwas zu beachten?
Steht das auch irgendwo (z.B. im BGB?) in einem Gesetzesbuch?
Nach Trennung nur noch 1/2 Kaltmiete zahlen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wer steht denn alles als Mieter im Vertrag drin?
ZitatOder ist da noch etwas zu beachten? :
Die Ehefrau dürfte auch Unterhalt beanspruchen.
ZitatWer steht denn alles als Mieter im Vertrag drin? :
ZitatOder ist da noch etwas zu beachten? :
Die Ehefrau dürfte auch Unterhalt beanspruchen.
Ja, den Ehegattenunterhalt und KU zu berechnen ist schon klar.
Mir ging es nur um die Berechnung der Mietkostenanteile.
Nur wo genau finde ich diesen Paragraphen?
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Mietrechtlich finden sich die Passagen zur Ehewohnung in § 1361b BGB und bei einer Scheidung § 1568a BGB . Da geht's aber im wesentlichen um das Verhältnis zum Vermieter und wer in der Ehewohnung wohnen bleibt. Die Mietkosten werden dann vermutlich eher beim Thema Unterhalt mit behandelt.
Deshalb bitte:ZitatMir ging es nur um die Berechnung der Mietkostenanteile. :
Wer steht im Mietvertrag? Beide Eheleute oder nur du? Oder nur deine Frau?
Zitat:Deshalb bitte:ZitatMir ging es nur um die Berechnung der Mietkostenanteile. :
Wer steht im Mietvertrag? Beide Eheleute oder nur du? Oder nur deine Frau?
Ah sorry. Wir beide hatten den Mietvertrag unterschrieben.
Nö. Der Vermieter wird monatlich die Gesamtmiete incl. BK-Vorauszahlung verlangen.ZitatMuss ich ab da nur die Hälfte der Kaltmiete zahlen? :
Du wirst also die halbe Gesamtmiete zahlen.
Ob gleich ab 1.3. die BK-Vorauszahlung verringert werden kann, kommt drauf an.
Vieles wird nach qm und nicht nach Personenzahl berechnet.
Aha - das wichtigste zuletzt
Also dann: NeinZitatIch ziehe zum 1.3.2019 aus und ab da habe ich eine Doppelbelastung. :
Muss ich ab da nur die Hälfte der Kaltmiete zahlen?
Denn ihr haftet beide gegenüber dem Vermieter (also im Außenverhältnis) gesamtschuldnerisch für die gesamte Zahlungsverpflichtung aus dem Mietvertrag - und zwar solange bis das Mietverhältnis durch eine ordentliche gemeinschaftliche (!) Kündigung beendet wurde oder bis eine gerichtliche Wohnungszuweisung erfolgt ist oder bis ihr euch einvernehmlich mit dem Vermieter geeinigt habt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__421.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtschuld
D.h. im Außenverhältnis gibt es keine Berechnung von Mietkostenanteilen.
Unterhaltssachen lasse ich außen vor - da kenne ich mich nicht aus.
Alles weitere spare ich mir - hier ist alles wunderbar beschrieben:
https://www.rechtsanwalt-strub-krause-wurmlingen.de/upl/website/mandanteninfo/5200DasMietverhltnisbeiTrennungundScheidung.pdf
Du solltest dich erstmal mit deiner Noch-Ehefrau darüber einig werden, ob sie alleine die Wohnung weiter halten will (und auch kann), erst dann könnt ihr weitere Entscheidungen für's Außenverhältnis treffen oder euch darum bemühen, dass deine Mietzahlungspflicht gegenüber dem Vermeiter endet.
Was vollständig irrelevant für das Innenverhältnis der Eheleute untereinander ist.ZitatDer Vermieter wird monatlich die Gesamtmiete incl. BK-Vorauszahlung verlangen. :
Aktueller Stand ist offenbar eine Trennung. § 1361b BGB wurde genannt. Bezüglich der Mietzahlung wäre Absatz 3 Satz 2 des Paragraphen relevant. Das wird aber nur die halbe Wahrheit sein. Trennungsunterhalt wurde ja bereits genannt.
Wenn man sich nicht einigen kann, wird ein Anwalt für Familienrecht empfehlenswert sein.
Ich habe den Trennungsthread verfolgt..
Die Frage war zur Mietzahlung gestellt:ZitatWas vollständig irrelevant für das Innenverhältnis der Eheleute untereinander ist. :
Dann antworte ich :ZitatIch ziehe zum 1.3.2019 aus und ab da habe ich eine Doppelbelastung. Muss ich ab da nur die Hälfte der Kaltmiete zahlen? :
Nein, du musst nicht nur die Hälfte der Kaltmiete zahlen.
Ob man sich darüber nicht einigen kann, kann ich aus der Frage nicht entnehmen.
(Der TE macht leider so weiter wie er vor einiger Zeit angefangen hatte. Er verteilt seine Fragen wieder auf x verschiedene Unterforen. Allerdings: ALLES gehört zu seiner Trennung.)
ZitatIch habe den Trennungsthread verfolgt.. :
Die Frage war zur Mietzahlung gestellt:ZitatWas vollständig irrelevant für das Innenverhältnis der Eheleute untereinander ist. :Dann antworte ich :ZitatIch ziehe zum 1.3.2019 aus und ab da habe ich eine Doppelbelastung. Muss ich ab da nur die Hälfte der Kaltmiete zahlen? :
Nein, du musst nicht nur die Hälfte der Kaltmiete zahlen.
Ob man sich darüber nicht einigen kann, kann ich aus der Frage nicht entnehmen.
(Der TE macht leider so weiter wie er vor einiger Zeit angefangen hatte. Er verteilt seine Fragen wieder auf x verschiedene Unterforen. Allerdings: ALLES gehört zu seiner Trennung.)
Naja, wie ich mich mit meiner Noch-Frau einige bzgl. der jetzigen Miete hat ja nichts direkt
mit der Berechnung des Trennungsunterhaltes zu tun.
Deine Antwort "Nein, du musst nicht nur die Hälfte der Kaltmiete zahlen." habe ich jetzt gelesen
und werde mir gleich mal den Mietvertrag anschauen.
Bei Trennung von Eheleuten kann man das auch etwas entspannter gestalten:
Gemeinsam mit (Noch-)Gattin den VM von der Trennung und dem bevorstehenden Auszug informieren und -wenn sich alle drei einig sind- denn MV umgestalten, dass der ausziehende Part aus dem MV entlassen wird und der verbleibende Part die Wohnung zukünftig als alleiniger Vertragspartner hat.
Ich hoffe sehr für Sie, dass Ihre Frau und Sie sich da einig sind (werden können), alles andere ist nur Theater und der Sache nicht dienlich.
Letztendlich ist es richtig, dass wie von Anfang an, sowohl Sie als auch Ihre Frau gemeinschaftlich die Miete schulden und zwar voll und nicht jeder die Hälfte. Wie das im Innenverhältnis (zwischen der Frau und Ihnen) dann geregelt wird ist Ihre Sache und interessiert den VM erst einmal nicht.
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