Nach Wasser-Schaden Wohnung beräumen

5. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
Uwelos
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Nach Wasser-Schaden Wohnung beräumen

Nach einen Leitungswasserschaden muss ich die komplette Wohnung zum Trocknen räumen.

Die Gebäudeversicherung stellt Umzugsfirma, trotzdem muss man ja irgendwie beim Umzug anwesend sein.
Hat man Anspruch auf Ersatz von Kosten z.b. als Entschädigung für genommenen Urlaub?

Die Wohnungsgesellschaft stellt eine Ersatzwohnung.
Wer ist für diese Kosten zuständig?

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-- Editiert Uwelos am 05.12.2011 21:43

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Auch in der Ersatzwohnung ist natürlich die volle Miete zu bezahlen !
Entschädigung für Urlaub zahlt niemand !

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Die Wohnungsgesellschaft stellt eine Ersatzwohnung.
Wer ist für diese Kosten zuständig?




Da du für die geräumte, unbewohnbare Wohnung keine Miete zahlen musst, gleicht sich das mehr oder weniger aus.

Schäden die darüber hinaus gehen müssten nur und von dem erstattet werden, den am Schaden ein Verschulden trifft.

Bei einem "normalen" Rohrbruch haftet i.d.R. niemand, lässt ein Mitmieter die Badewanne überlaufen wäre der in der Pflicht.

Freizeit wird nicht entschädigt, anders wenn du Verdienstausfall/entgangenen Urlaub in EUR bezifferbar nachweisen könntest, aber wie gesagt nur bei Verschulden.

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