Nach Wohnngsbesichtigung durch Vermieter Ultimatum erhalten

28. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sternenfee33
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Wohnngsbesichtigung durch Vermieter Ultimatum erhalten

Hallo!

Mein Vermieter war zu einer routinemäßigen Wohnungskontrolle da. Mein Problem ist jetzt folgendes. Mir ist mein K leiderschrank kaputt gegangen und musste ihn entsorgen und da ich aus finanziellen Gründen nicht gleich in den nächsten laden gehen kann, lebe ich zur Zeit ohne. Dies bemängelte mein Vermieter,das meine Kleidung momentan nicht in einem Schrank untergebracht ist. Er droht mir mit Kündigung,wenn ich diesen Zustand nicht sofort ändere.Frage: Ist er dazu berechtigt mir solch ein Ultimatum zustellen mit Androhung einer Kündigung.Danke schon mal für eure antworten

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116213 Beiträge, 39223x hilfreich)

In der Regel ist weder eine routinemäßigen Wohnungskontrolle erlaubt / zu gestatten, noch kann der Vermieter die Einrichung in der Wohnunh vorschreiben.
Deshalb die Frage: wohnt man tatsächlich in einer normalen Mietwohnung?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4357 Beiträge, 2280x hilfreich)

Zitat (von Sternenfee33):
Mir ist mein K leiderschrank kaputt gegangen und musste ihn entsorgen


Wem gehört der Schrank? Ist die Wohnung möbliert?

Zitat (von Sternenfee33):
da ich aus finanziellen Gründen nicht gleich in den nächsten laden gehen kann, lebe ich zur Zeit ohne.


Es gibt auf ebay kleinanzeigen welche für kleines Geld, manchmal sogar gegen Abholung geschenkt.

Zitat (von Sternenfee33):
Dies bemängelte mein Vermieter,das meine Kleidung momentan nicht in einem Schrank untergebracht ist.


Ist die Wäsche sauber?

Zitat (von Sternenfee33):
Er droht mir mit Kündigung,wenn ich diesen Zustand nicht sofort ändere.


Kündigen kann er natürlich. Ob er damit vor Gericht durchkommt, steht auf einem anderen Blatt.

Zitat (von Sternenfee33):
Mein Vermieter war zu einer routinemäßigen Wohnungskontrolle da.


Ist das normal? Wie oft kommt der Vermieter denn so vorbei?

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5047 Beiträge, 1952x hilfreich)

Zitat:
Dies bemängelte mein Vermieter,das meine Kleidung momentan nicht in einem Schrank untergebracht ist.


Dass die Kleidung nicht im Schrank liegt, ist kein wirksamer Kündigungsgrund.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30451 Beiträge, 5441x hilfreich)

Zitat (von Sternenfee33):
Mein Vermieter war zu einer routinemäßigen Wohnungskontrolle da.
Wieso darf er das? Steht das in deinem Mietvertrag? Wohnst du in einem Heim?
Zitat (von Sternenfee33):
Er droht mir mit Kündigung,wenn ich diesen Zustand nicht sofort ändere.
Beruft er sich auf irgendeine Klausel im Mietvertrag?
Zitat (von Sternenfee33):
Ist er dazu berechtigt mir solch ein Ultimatum zustellen mit Androhung einer Kündigung.
Eher wohl nicht.

Wann wäre sofort?
Schon vorbei?

-- Editiert von Anami am 28.01.2019 16:50

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#5
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

klingt fast so als ob du in einer Kaserne oder deiner Mutter leben würdest.
Stubenkontrolle, sind alle Hemden schön gefaltet....

Mit einem normalen Mieter/Vermieter Verhältnis scheint das wenig gemein zu haben.
weder darf der VM routiniemäßig deine Wohnung begehen, noch kann er dir vorschreiben, deinen Kram in einen Schrank unterzubringen. Das ist allein dein Bier.

Für den Besuch muss er einen trifigen Grund haben und er muß ihn vorher abmelden und mit dir absprechen.
Nur bestimmte Gründe sind überhaupt zulässig.
Ausnahme wäre eine Schadensabwehr




-- Editiert von der_böse_Vermieter am 30.01.2019 04:57

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