Hallo
Mein Mieter hat nach Termin zur Zwangsräumung einen Räumungsschutzantrag nach $765 Gestellt und durchbekommen.
Jetzt jedoch ist der Untermietvertrag den ihn vor der Räumung bewahrt hat, vor Einzug nicht mehr möglich.
DER Mieter hat keine Wohnung und will nicht ausziehen.
Wie kann ich dagegen vorgehen?
Muss ich jetzt erneut eine Zwangsräumung gerichtliche durchsetzen?
Welche Schritte bleiben mir nun?
Weigert sich morgen auszuziehen.
Nach genehmigtem Räumungsschutzantrag wird Auszug Termin nicht einhalten
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
?
Er hat einen Räumungsschutzantrag gestellt, dem Antrag wurde stattgegeben.
Was genau steht denn im betreffende Beschluss?
Zitat? :
Er hat einen Räumungsschutzantrag gestellt, dem Antrag wurde stattgegeben.
Was genau steht denn im betreffende Beschluss?
Die Zwangsvollstreckung Aus dem Urteil vom xx.xx. wird in vollem Umfang bis zum einschließlich 01.05.2019 gewährt.
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ZitatDie Zwangsvollstreckung Aus dem Urteil vom xx.xx. wird in vollem Umfang bis zum einschließlich 01.05.2019 gewährt. :
Sie meinen wohl die Aussetzung der Zwangsvollstreckung? Wie lang ist denn die Verlängerung gewesen?
Zitat:ZitatDie Zwangsvollstreckung Aus dem Urteil vom xx.xx. wird in vollem Umfang bis zum einschließlich 01.05.2019 gewährt. :
Sie meinen wohl die Aussetzung der Zwangsvollstreckung? Wie lang ist denn die Verlängerung gewesen?
Zitat:
"Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Amtsgerichts xxx vom 15.11.2018 (Ak-
tenzeichen xxxx 294/18), zugestellt am 12.12.2018, wird bis einschließlich 01.05.2019 in
vollem Umfang einstweilen eingestellt."
Das ist Auszug aus dem Beschluss.
Zitat:ZitatDie Zwangsvollstreckung Aus dem Urteil vom xx.xx. wird in vollem Umfang bis zum einschließlich 01.05.2019 gewährt. :
Sie meinen wohl die Aussetzung der Zwangsvollstreckung? Wie lang ist denn die Verlängerung gewesen?
Was ist mit Aussetzung gemeint??
Es gibt keinen Termin für eine erneute Räumung.
Muss ich eine erneute Räumung beantragen?
Wenn der Mieter nicht ausziehen will?
ZitatWas ist mit Aussetzung gemeint?? :
Es gibt keinen Termin für eine erneute Räumung.
Das bedeutet, dass Sie aus dem Urteil vom 15.11.18 bis zum 01.05.19 nicht vollstrecken dürfen, aber dann geht die Luzi ab und Sie können den Gerichtsvollzieher beauftragen.
ZitatMuss ich eine erneute Räumung beantragen? :
Wenn der Mieter nicht ausziehen will?
Nein, wenn der Gerichtsvollzieher schon den Auftrag hatte reicht die Info aus, dass der Mieter nicht ausgezogen ist und nun geräumt werden kann. Wenn Sie anwaltlich vertreten sind, dann sollte das automatisch erfolgen durch die Kanzlei.
Zitat:ZitatWas ist mit Aussetzung gemeint?? :
Es gibt keinen Termin für eine erneute Räumung.
Das bedeutet, dass Sie aus dem Urteil vom 15.11.18 bis zum 01.05.19 nicht vollstrecken dürfen, aber dann geht die Luzi ab und Sie können den Gerichtsvollzieher beauftragen.
ZitatMuss ich eine erneute Räumung beantragen? :
Wenn der Mieter nicht ausziehen will?
Nein, wenn der Gerichtsvollzieher schon den Auftrag hatte reicht die Info aus, dass der Mieter nicht ausgezogen ist und nun geräumt werden kann. Wenn Sie anwaltlich vertreten sind, dann sollte das automatisch erfolgen durch die Kanzlei.
Muss da nicht erst wieder ein neuer Termin festgesetzt werden?
So das der Mieter auch die Chance hat, seine Sachen zu packen?
Es befindet sich ein 6 jähriges Mädchen im Haushalt.
Wie ist es mit den zurückgelassen hab und Gut?
Da sie keine neue Wohnung haben, werden die auch keine Möglichkeit haben die Wohnung leer zu räumen.
Wenn mir jemand § nennen könne wäre ich sehr dankbar dafür.
-- Editiert von go475487-53 am 29.04.2019 22:19
Google mal nach Räumungsfrist § 721 ZPO
.
ZitatGoogle mal nach Räumungsfrist :§ 721 ZPO .
Werde leider daraus gar nicht schlau.
Kann nun der Mieter einfach weiterhin in der Wohnung bleiben???
Bitte um kurze Übersetzung des Paragraphen für Leihen.
Vielen Dank
Sie sind die Mieterin? Sie werden Post vom Gerichtsvollzieher bekommen bis wann Sie die Wohnung zu räumen haben. Die Behörden werden sich mit Ihnen in Verbindung setzten.
Geht es um diesen Thread vom Januar?
https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Antrag-auf-Raeumungsschutz-wegen-bevorstehenden-Untermietverhaeltnis-__f549250.html
ZitatKann nun der Mieter einfach weiterhin in der Wohnung bleiben??? :
Bis zum 01.05. dann wird durch den Gerichtsvollzieher ein neuer Räumungstermin angesetzt und der Mieter muss gehen.
Nochmals die Frage: Wenn Sie VM sind, sind SIe anwaltlich vertreten?
na ja, der Gerichtsvollzieher muss ja wissen, dass der Schuldner nicht ausgezogen ist. Ich würde beantragen, dem unterbrochenen Verfahren Fortgang zu geben. Das schriftlich, den Rest dann mit dem GV telefonisch abstimmen. Auch darauf hinweisen, dass sich da ein kleines Kind in der Wohnung befindet.
wirdwerden
@wirdwerden
Deswegen meine Frage, ob der VM anwaltlich vertreten ist oder nicht, wobei hier irgendwie meine, dass der Mieter schreibt ...
Nun ja, wenn der Mieter schreibt, ändert sich ja auch nichts. Das Verfahren wird weitergeführt, auf Mitteilung des Vermieters und gut ist.
wirdwerden
Da sie keine neue Wohnung haben, werden die auch keine Möglichkeit haben die Wohnung leer zu räumen. Doch - es gibt zig Firmen, die Möbel und Hausrat einlagern.
So das der Mieter auch die Chance hat, seine Sachen zu packen? Ja und? Sie können ihm gern mitteilen, wann der GV kommt.
Es befindet sich ein 6 jähriges Mädchen im Haushalt. Das ist kein Hindernis - der Mieter kann sich jederzeit in einer Obdachlosenunterkunft unterbringen lassen. Da gibt es auch welche für Familien - muß er sich halt nur drum kümmern...
-- Editiert von muemmel am 30.04.2019 18:30
Hinzu kommt ja noch, dass eine Räumung nicht plötzlich passiert, sondern angekündigt wird. Dass in so Fällen auch jemand vom Sozialamt der Stadt dabei ist, der sich auch zuvor um eine angemessene Unterkunft kümmert. Entweder Einzelzimmer in Obdachlosenunterkunft für Mutter und Kind oder was vergleichbares. Und, es gibt wirklich genug Einlagerungsmöglichkeiten, wurde doch schon drauf hingewiesen.
wirdwerden
....
-- Editiert von Ekiv am 30.04.2019 19:26
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