Nachbar hängt nasse Wäsche von der Leine

18. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
Ötti
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar hängt nasse Wäsche von der Leine

Hallo zusammen!

Ich bin mit meiner Freundin vor einem Monat umgezogen.
Im Mehrfamilien Haus befindet sich 1. ein Waschkeller der von allen Parteien zum Waschen und Trocknen der Wohnung genutzt werden kann wie auch 2. ein Trockenraum im Speicher. Eine genaue Regelung zu Benutzung würde hier nicht getroffen.
Da wir nach dem Umzug Recht viel zu waschen hatten entschieden wir unsere Wäsche direkt im Keller zu trocknen, da unsere Nachbarn diesen Raum scheinbar nicht oft nutzen um Ihre Wäsche zu trocknen.
Dazu nutzen wir idr. auch unsere eigenen Wäscheständer und vermeiden die vorhandenen Wäscheleinen zu "belagern".

Eine Nachbarin sah das aber leider anders und Beschwerte sich heute bei meiner Freundin was uns einfallen würde so viel Wäsche zu waschen, Sie Ihre nicht trocknen könne wenn so viel im Waschkeller hängt und sah sich dazu genötigt 2. Bettlaken, die wir auf Grund der Größe doch auf die Leinen hingen, wieder abzuhängen wobei diese noch feucht zu Boden vielen. Obwohl eigentlich ausreichend Platz gewesen wäre Ihre Wäsche einfach daneben zu hängen.

Leider war ich zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend, also klingelte ich abends bei besagter Nachbarin um nachzufragen wo denn das Problem sei, da wir ja um großen und ganzen unsere eigenen Wäscheständer nutzen. Nach nicht Mal 2 Sätzen fing besagte Nachbarin aber an mich im Hausflur anzuschrein. Worauf ich ihr wiederum in bestimmten Ton versuchte klar zu machen das Sie unsere Wäsche nicht anzurühren hat. Worauf sie nur erwiderte sie würde die Hausverwaltung einschalten. Worum ich sie dann auch höflich bat und ihr einen schönen Abend wünschte....
Die Hausverwalter wollten sich hier aber leider nicht einschalten.

Frage:
Kann ich Schadensersatz verlangen da ich die Verunreinigungte Wäsche noch einmal Wäschen müsste?
(Ich weiß, eigentlich ein "Pfennigsbetrag".)
Und
Kann ich das bei nicht unterlassen als Nötigung ansehen?






-- Editiert von Ötti am 18.04.2021 05:01




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6357 Beiträge, 879x hilfreich)

Na dann stellt ihr doch eine Rechnung über den Pfennig Betrag aus. Wenn euch das so wichtig ist. Ansonsten den Vermieter anschreiben, den Vorfall schildern, und auffordern hier eine Regelung herbeizuführen.

Bedenkt dabei, dass bei einer vom Vermieter her beigefügten Regelung eure Waschorgien stark eingeschränkt werden.

-- Editiert von Solan196 am 18.04.2021 09:09

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8601 Beiträge, 4096x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Und
Kann ich das bei nicht unterlassen als Nötigung ansehen?
Das soll eine Nötigung sein, wenn sie das nicht zahlt? Nichtmal ansatzweise!

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#3
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1867 Beiträge, 292x hilfreich)

Zitat (von Ötti):
Eine genaue Regelung zu Benutzung würde hier nicht getroffen.


Hier liegt evtl. der Fehler, denn eine klare Regelung stellt klar, wer an welchem
Tag seine Wäsche aufhängen kann.
Sollte jedoch der Trockenraum so umfangreich sein, dass der Trockenplatz für
mehrere Parteien ausreicht würde sich diese Regelung ja erübrigen. So dachte
evtl. auch der VM.

Meine Empfehlung wäre, hänge weiterhin die Wäsche auf den eigenen Wäsche-
ständer.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#4
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6357 Beiträge, 879x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Meine Empfehlung wäre, hänge weiterhin die Wäsche auf den eigenen Wäsche-
ständer.


Du wäschst nicht oft? In der kalten Jahreszeit trocknet die Wäsche naturgemäß langsamer. Wenn dann eine Partei ständig den Keller mit großen Teilen belegt, verlängert sich die Trockenzeit der anderen Wäsche nicht unerheblich. Ich finde es frech, sich hierum nicht zu kümmen und nur seinen eigenen Stiefel durchzuziehen.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#5
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 188x hilfreich)

Da haben sich ja die Richtigen getroffen. Die eine hängt die Wäsche ab und er zweite denkt an eine Schadensersatzforderung von ""Pfennigbeträgen".

Also, erst einmal Luft holen und darüber nachdenken das man wahrscheinlich längere Zeit im Haus zusammenleben wird.

Zitat (von Ötti):
Nach nicht Mal 2 Sätzen fing besagte Nachbarin aber an mich im Hausflur anzuschrein.


Was wurde den inhaltlich geschrien, und gab es in den ersten beiden Sätzen bereits Vorwürfe?

PS: wenn man einen Schaden und den Verursacher belegen kann, kann man, wenn man denn unbedingt will, auch einen Schadensersatz von 2€ worden.

-- Editiert von Alter Sack am 18.04.2021 10:20

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#6
 Von 
Ötti
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie gesagt Ich hatte bei ihr geklingelt einfach um nachzufragen wo das Problem sei, da wir die Leinen ja eigentlich nicht benutzen, und sie darauf Anzusprechen warum sie unsere Laken auf den Boden wirft. Wenn sie schon bei uns klingelt um sich zu beschweren hätte sie uns ja auch einfach darum bitten können die Leinen frei zu machen. Dann wäre es ja auch kein Ding gewesen. Obwohl wie erwähnt ausreichend Platz gewesen wäre.
Sie fing aber an zu behaupten wir würden den kompletten Trockenraum belagern, was ja aber nicht den Tatsachen entspricht!

Ich dachte daran Schadensersatz zu vordern um sowas wie ein Zeichen zu setzen ... Nach dem Motto so nicht! Weil ich ungern ne Anzeige machen würde

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#7
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6357 Beiträge, 879x hilfreich)

Zitat (von Ötti):
Weil ich ungern ne Anzeige machen würde


Wegen was ne Anzeige?

Zitat (von Ötti):
Sie fing aber an zu behaupten wir würden den kompletten Trockenraum belagern, was ja aber nicht den Tatsachen entspricht!


Eigentlich schon, du schreibst es ja selbst?

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#8
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1867 Beiträge, 292x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Du wäschst nicht oft?


So oft wie nötig, nur ist unsere Wäsche im Trockenraum am nächsten Tag trocken; und dann der Nächste bitte. Gelegentlich ist es aber so, dass nicht
jeder seine trockene Wäsche sofort von der Leine nimmt. Den wünscht man
dann ganz leise zur Hölle und hängt weiter die Wäsche auf wo sich noch ein
Plätzchen findet.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5106 Beiträge, 1981x hilfreich)

Warum packt Ihr das Bettlaken nicht in Euren Trockner?

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#10
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von Ötti):
Weil ich ungern ne Anzeige machen würde


Zitat (von Solan196):
Wegen was ne Anzeige?


§08/15 StGB: Jemanden an die Wäsche gehen.

Signatur:

- car4000 -

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#11
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4478 Beiträge, 736x hilfreich)

Zitat (von Ötti):
ch dachte daran Schadensersatz zu vordern um sowas wie ein Zeichen zu setzen ... Nach dem Motto so nicht! Weil ich ungern ne Anzeige machen würde


Anzeige? Schadenersatz? In welcher Welt leben sie? Ein Zeichen setzen, dass man sie als Querulant betrachtet?

Sie wollen also den Hausfrieden stören, anders kann man ihre Aufforderung nicht auffassen.

Die Frau handelte nicht richtig, allerdings wissen wir nicht, wie viel Platz sie vorher in Anspruch nahmen. Sie hatten mehr Wäsche und somit wurde mehr Platz benötigt und wie lange wurde der beansprucht?

Zitat (von Ötti):
Da wir nach dem Umzug Recht viel zu waschen hatten entschieden wir unsere Wäsche direkt im Keller zu trocknen, da unsere Nachbarn diesen Raum scheinbar nicht oft nutzen um Ihre Wäsche zu trocknen

Sie hätten als Neuling fragen können, oder woher wollen sie nach 4 Wochen wissen, wer wann Wäsche trocknet.



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#12
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1360 Beiträge, 159x hilfreich)

Für mich sieht das auch so aus, als ob man da am Anfang gleich unnötig in die Vollen gegangen ist von beiden Seiten.

Zur Nachbarin gehen, einen Strauß Blumen mitbringen und ihr sagen, dass man das Gefühl hat, der erste Start wäre wohl aus Unwissenheit etwas schief gelaufen sowie fragen, wie das denn in der Vergangenheit gehandhabt wurde und wie man zusammen das für die Zukunft zum besseren Miteinander regeln kann.

Wenn man Glück hat, kann man dann eine gute Lösung finden und die Nachbarin auch verstehen, so wie sie dann hoffentlich Euch versteht.

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