Nachbar mit lauter Techno-Musik

26. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
catdog123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Nachbar mit lauter Techno-Musik

Hallo zusammen!

Seit kurzem wohne ich in einer neuen Wohnung.
Unter mir wohnt ein Nachbar, der offensichtlich sehr musikbegeistert ist.

Den ganzen Tag, am Wochenende und an den Feiertagen dröhnt dort die Musik in meine Wohnung rein.

Durch eine offenbar sehr kräftige Bassanlage wuppern die Techno Beats, das ich diese in meinen Wohnzimmer und im Schlafzimmer höre.
Dieses ständige unregelmäßige Bäng Bäng Bäng geht mir langsam tierisch auf die Nerven.

Ich war bereits mehrmals bei dem Nachbar und erklärte Ihn das Problem.
Daraufhin war die Musik leise.
Nun war ich mich wieder beschweren.
Ein freundlicher Hinweis von mir, wird nun ignoriert.

Und wenn ich bei dem Nachbar war, dann geht das Spaß spätestens am nächsten Tag von neuen los!



Ich habe nun schon mein Vermieter informiert.
Dieser wohnt im selben Haus und bekommt den Terror selber mit!
Bis jetzt ist das Ergebnis gleich Null!
Wenn ich Nachmittag von Arbeit komme, ist die Musik an, die Spielerei geht auch öfters bis nach 22Uhr.


Hab ich überhaupt rechtliche Chancen, diesen Krach zu unterbinden?


Vielleicht weiß ja jemand Rat. Als letztes Mittel käme ein erneuter Umzug in Frage, allerdings möchten ich dies natürlich vermeiden.

Danke schon mal.

Gruß

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49 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

ruf jedes mal die Polizei an.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Würde ich auch machen. Und wenn die sagen, dass du das selber machen sollst, dann sagst du, dass die Musik so laut sei, dass der (liebe) Nachbar wohl nicht die Türglocke hört :grins:

-----------------
"Scientia potentia est."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

Ich stimme Eirene113 völlig zu, jedesmal die Polizei rufen! Dies gilt nicht nur in der Nachtruhezeit, denn wenn die Musik generell einen bestimmten Pegel erreicht, ist der Krach gesundheitsschädigend! Er muss dann auch nicht außerhalb der Ruhezeiten dauerhaft hingenommen werden!
Bestes Mittel: Protokoll führen und Mietminderung beim VM durchführen, da er grundsätzlich für den Hausfrieden zuständig ist! Ein Verschulden des Vermieters hinsichtlich der Störung ist bei der Minderung nicht erforderlich (siehe: § 537 BGB ).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Mietminderung beim VM durchführen, da er grundsätzlich für den Hausfrieden zuständig ist

Außer, er versucht, ihn durchzusetzen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

Nein Morti, das ist völlig falsch! Eine Mietminderung aufgrund eines Mangels, den der VM beheben kann, ist durch den Versuch einen Mangel abzustellen abwendbar. Nicht aber in diesem Fall! Die Kausalität für die Minderung des Wohnwertes liegt auf keinen Fall in der Verantwortung des Mieters, da er keine rechtliche Handhabe gegen seinen Nachbarn (außer die Polizei zu rufen) hat, den Wertverlust durch einen solchen Mitmieter des VM trägt der VM selbst! Der Mieter hat respektiv keinen Einfluss auf seine Nachbarschaft, dafür ist der VM zuständig! Bääätsch! :devil:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Der Mieter hat respektiv keinen Einfluss auf seine Nachbarschaft, dafür ist der VM zuständig!

Und welchen Einfluß hat der Vermieter ?

Gehst Du davon aus, daß der Techno-Freak bereits mit einem Ghettoblaster auf der Schulter zur Wohnungsbesichtigung erschienen ist ?

Sobald ein Mieter in der Wohnung ist, hat er doch fast Narrenfreiheit. Und die wird auch von allen Mietern begeistert eingefordert, es sei denn, ihr Nachbar nimmt sie in Anspruch.
Dann soll der Vermieter, der ansonsten gefälligst seine Mieter nicht 'terrorisieren' soll, plötzlich als Waffe eingesetzt werden.
Ach nein, in Wirklichkeit geht es ja um das Selbstbestimmungsrecht bezüglich der Miethöhe.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

Wenn überhaupt jemand Einfluss darauf hat wer einzieht oder auch nicht, ist das immer noch der VM. Ich behaupte ja nicht, dass er allwissend ist und keine Fehler macht (man kann in die Leute ja nicht reingucken), aber es darf nicht zu Lasten der anderen Mieter gehen. Immerhin kassiert der VM Miete und der Mieter zahlt für seine Wohnlichkeit. Imho ist der VM, wenn er Geld verdienen will, in der Pflicht auch etwas zu leisten und das ist mehr, als nur die Wohnung zur Verfügung zu stellen!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ramon56
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja, stimmt absolut! Der VM sollte auch hin und wieder mal die Fenster putzen und die Wohnung saugen.
...jetzt weiß ich, woher Dein Name kommt..

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

@Dreisst,

wenn der VM nicht bereits etwas geleistet hätte, gäbe es gar keine Wohnung zum vermieten.

Wer fordert denn immer, daß der Vermieter nach Zurverfügungstellung der Wohnung keinerlei Rechte mehr hat ? Aber stattdessen die Pflicht, die Mieter zu 'pampern'?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

Es geht nicht um solchen albernen Quark, den Ihr so unsachlich hier verzapft! Es geht darum, dass der VM auch nach der Vermietung die Pflicht hat, die Wohnung und die Wohnsituation in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten! natürlich ist der Mieter im Gegenzug dafür verantwortlich pfleglich mit der Mietsache umzugehen und Schäden zu vermeiden, vor allem aber die Miete zu entrichten!
Wenn aber Schäden aufgrund normaler Abnutzung entstehen, ist eben der VM hierfür zuständig. Leider ist auch meine Erfahrung, dass einige VM mit einer vermieteten Sache weniger kritisch umgehen, wie mit der eigenen Behausung selbst.
Ich für meinen Teil behandel die angemietete Wohnung so, als wenn sie von einem guten Bekannten geliehen wäre, d.h. dass ich nicht etwas zerstöre oder auch für Schäden, die ich selbst verursacht habe, natürlich aufkomme.
Ich denke aber, dass meine Ausführung hier völlig überflüssig sind, da immer eine Gruppenbildung hier vorliegen würde und über Vorurteile kann man nicht diskutieren.
Wir sollten lieber sachlich bleiben und rechtliche Fragen erörtern, die Mieter und auch VM hier im Forum haben.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Gab es da irgendeinen Themenbezug, den ich lediglich übersehen habe ?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
catdog123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ich habe erstmal angefangen einen Bericht zu schreiben, sodass ich etwas in der Hand habe (jeweils mit Anfang und Ende der Musik)
In den letzten Tagen war die Musik immer ca. 4h an. Das heisst: Wenn ich von Arbeit kam (18:00), gings noch 4h.

Soll ich den Vermieter mal eine schriftliche Beschwerde schreiben?
Wenn ja, was soll ich alles ,it reinschreiben?

Heute war ich mich übrigens wieder beschweren.
Es war dann mal ne Weile ruhi und jetzt gehts wieder los...

Und so geht das Tag für Tag!

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
emc2
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Du kannst die Grundmiete um bis zu 30% reduzieren, auf Grund der Lärmbelästigung. Das haben wir bei uns im Haus jetzt auch schon durch bekommen. Dabei spielt auch die Uhrzeit keine Rolle, wann die Musik extrem laut ist. In dem Augenblick, wo der VM weniger Geld bekommt, fängt er an zu reagieren. Wenn nicht, hat er scheinbar genug.

Gut ist auch, wenn Du, wie schon immer geschrieben, die Polizei anrufst. Wenn sich dann immer noch nichts tut, kannst Du auch das Ordnungsamt anrufen und die können so weit gehen, das die Anlage/Boxen entfernt werden und er ein Bußgeld dafür erhält.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Kerstin1234
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 3x hilfreich)

Also in so einem Fall nützt es wenig sich mehrfach mit dem Nachbarn auseinanderzusetzen. Zuständig dafür für Ruhe im Haus zu sorgen ist der Vermieter und das vor allen Dingen dann, wenn man das Problem selbst mit dem lärmenden Nachbarn nicht in den Griff bekommt. Also den Vermieter unter Fristsetzung auffordern seinen Pflichten nachzukommen und für Ruhe zu sorgen und eine Mietminderung ankündigen wenn das Problem bis zur gesetzten Frist nicht in den Griff bekommen hat. Der Vermieter ist der einzige, der hier wirklich wirksam Abhilfe schaffen kann. Wenn er den lärmenden Nachbarn mehrfach zur Ruhe gemahnt hat und dieser nicht reagiert, kann ihm die Kündigung des Ruhestörers zugemutet werden. Bloß nicht gleich wieder ausziehen. Dann bleibt man auf den Kosten des Umzugs sitzen und hat die ganzen Strapazen des Umzuges schon wieder. Außerdem hat dann der Nachmieter das gleiche Problem.

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#16
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Liebe Kerstin,

kann ihm die Kündigung des Ruhestörers zugemutet werden

Weißt Du eigentlich, wovon Du da redest ?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

Das ist eben das letzte Mittel, dass der VM hat. Natürlich sollte eine schriftlich Mahnung vorweg erfolgen.


@Morti

Niemand hat behauptet, dass es leicht ist ein VM mit allen Recht und Pflichten zu sein! Wer sich ein paar Euro´s damit verdienen will kann sich vorher informieren und muss dann nacher nicht heulen...

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

In dem Fall heult doch wohl ein Mieter.

Niemand hat für ein paar Euro Miete Anspruch auf das Paradies auf Erden.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

.


-- Editiert von Mortinghale am 29.09.2007 18:15:14

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Kerstin1234
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 3x hilfreich)

Lieber Morti,
nach mehr als 250 Prozessen, die ich bisher geführt habe, weiss ich sehr wohl wovon ich rede. Kannst Du das Gleiche von Dir behaupten? Ich verweise auf den Leitsatz des Urteils des LG Berlin 62. Zivilkammer vom 11.01.1999 zum Az. 62 S 290/98 zitiert nach JURIS: Wenn andere Abhilfeversuche erfolglos geblieben sind, kann der Mieter vom Vermieter die fristlose Kündigung eines Mitmieters wegen ständiger Lärmbelästigung verlangen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

@Kerstin

SUPER!

:fight: :devil:

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Liebe Kerstin

Sire, geben Sie Gedankenfreiheit

Verlangen kann man viel, zumuten bedeutet etwas anderes.

Wieviele Deiner über 250 Prozesse betrafen denn diese Thematik ?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Kerstin1234
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 3x hilfreich)

Aha und worin liegt Deiner Meinung nach der Unterschied?
Ich kann Dir gerne nährer Auskünfte über mein Berufsleben geben, aber sag Du doch erst mal, welche Qualifikation Du in dieser Angelegenheit hast.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Sind wir jetzt plötzlich bei einer Umkehrung der 'Beweislage' ?

Du hast geschrieben, dem Vermieter sei es zuzumuten ...

Ich habe gefragt, ob Du weißt, wovon Du da redest.

Du hast über 250 Prozesse angeführt.

Aber wieviel davon betrafen diese Thematik ?

D.h. meine Eingangsfrage ist immer noch nicht beantwortet (egal, wieviel Prozesse ich geführt habe).

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Kerstin1234
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 3x hilfreich)

Natürlich nicht. Ich hatte doch gesagt, Du möchtest bitte erst mal was schreiben was Dich dazu qualifiziert hier so zu schreiben dann schreibe ich näheres zu meiner Qualifikation. Im übrigen habe ich doch das was ich behauptet habe durch ein Gerichtsurteil belegt. Das ist mehr als Du bisher zur Untermauerung Deiner Äußerungen getan hast. Also was willst Du?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Wissen, ob Du persönlich schon einmal mit einem solchen Fall befasst warst ?

Wie oft soll ich das noch umformulieren ?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Kerstin1234
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja.
Ich hatte Deine Frage schon lange verstanden. Nun beantworte aber auch endlich mal meine.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Ladies first.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Kerstin1234
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe doch schon ja gesagt!

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Ach sooo. Das 'Ja' bezog sich darauf .

Und wie lange hat das ganze Verfahren gedauert ?
War es nicht für den Vermieter eine Zumutung ? Was ja umgangsprachlich das Gegenteil von 'zuzumuten' ist.
In Schnuppes Thread hast Du ja gerade ausgeführt, daß selbst bei einem nichtzahlenden Mieter sich so ein Verfahren locker 2,5 Jahre hinziehen kann. Und hier haben wir es mit Lärmbelästigung durch einen anderen Mieter zu tun, die erst einmal bewiesen werden muß. Für jeden Mieter, der sich belästigt fühlt, wird der Techno-Freak uU einen anderen Mieter anschleppen, der sich nicht belästigt fühlt.
Vielleicht stellt er aber auch wegen des Verfahrens seine Mietzahlungen ein, während der belästigte Mieter fröhlich weiter mindert.
Nach 2 Jahren gibt der belästigte Mieter vielleicht auf oder wird beruflich in eine andere Stadt versetzt; und schon ist der Hauptbelastungszeuge fort.
Mit anderen Worten, rein rechtlich gesehen, kann das alles darauf hinauslaufen, aber zuzumuten ist es dem Vermieter nicht (Das hat nämlich so etwas verniedlichendes).

Ps. Ich bin mit zwei derartigen Fällen konfrontiert gewesen, wobei einer davon in offenem Terror begründet war.

0x Hilfreiche Antwort

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