Nachbar und laute Musik

18. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.09.2013 10:06:29
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 2x hilfreich)
Nachbar und laute Musik

Hallo zusammen,
angenommen X hätte einen Nachbarn der vorallem in den Abendstunden und Nachts extrem laut Musik hört.
Könnte X seinen Vermieter auffordern diesen "Mangel" zu beheben und evtl Miete mindern bzw. wenn der Vermieter den Mangel nicht behebt (beheben kann) was auch immer das Mietverhältniss kündigen?
Einzieger Hacken bei der Sache ist, das der Mietvertrag für 3 Jahre geschlossen wurde und erst danach oder via Stellung eines Nachmieters gekündigt werden kann.
Sicherlich könnte X auch das ganze Theater mit Polizei und Anzeige usw. durchziehen...aber wer möchte sich diesen Stress schon antuen?
Gruß
F.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem Gottgleichen
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 36x hilfreich)

quote:
wer möchte sich diesen Stress schon antuen?


Derjenige, der daraus Früchte ziehen will.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12329.09.2013 10:06:29
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 2x hilfreich)

@Scalar2 ...darum geht es nicht. Die Wohnung ist Ok. Miete ist fair und sonst stimmt auch alles. Aber X hat einfach keine Lust mehr auf das Theater mit seinem Nachbarn und ist auch nicht der Meinung das Vermieter und Polizei da was machen können oder wollen und wenn der Vermieter die Hausordnung nicht durchsetzen kann muss der Mieter das hinnehmen?



-- Editiert von Florianwe23 am 18.02.2009 13:13

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12329.09.2013 10:06:29
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 2x hilfreich)

Ok das hört sich soweit ganz gut an. Wäre es zusätzlich noch möglich die Miete zu mindern? Dann könnte der Vermieter vom Lärmmieter Schadensersatz fordern...oder bin ich da im falschen Film?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dem Gottgleichen
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 36x hilfreich)

quote:
Dann könnte der Vermieter vom Lärmmieter Schadensersatz fordern.


Genau dafür braucht er ja die gerichtsverwertbaren Lärmprotokolle.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
dem Gottgleichen
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 36x hilfreich)

Mir geht gerade folgendes Szenario durch den Kopf:

Florian mindert die Miete um (z.B.) 50 €, die der VM dann von dem "Musiker" fordert.

Dieser sagt, meine Musik ist mir das wert, dafür zahle ich die 50 € gerne.

Und wie geht es dann weiter ?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12329.09.2013 10:06:29
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 2x hilfreich)

Ok Lärmprotokoll ist wichtig das hab ich jetzt verstanden :) ...Wenn der Nachbar die spekualtiven 50€ fürs Musikhören ausgeben möchte, dann kann ich mir dafür ja oropax kaufen...nee spass beiseite keine ahnung wie es dann weitergeht ...ich denke einfach, dass es dem vermieter auch irgendwann zu bunt werden wird und er den menschen rauswirft..tut er das nicht ...tjaa dann weiß ich auch nicht weiter

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.192 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen