Nachbar zerstört das Verhältnis des Mieters zum Vermieter

27. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
richardpon
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar zerstört das Verhältnis des Mieters zum Vermieter

Hallo,

lässt sich ein Unterlassungsanspruch und ggf. auch ein Schadensersatzanspruch begründen, wenn ein Nachbar ständig den Mietvertrag eines Dritten gefährdet – weil er ihn nicht leiden kann?

Angenommen ein Nachbar eines Vermieters erzählt Lügen über seinen Mieter, so dass der Vermieter dem Mieter kündigt.

Lass mich ein Beispiel erfinden:

Es geht nicht um offensichtliche Lügen, wo man z.B. etwas erfindet, was nicht passiert ist, sondern Tatsachen so darstellt, als würden sie eine Gefahr darstellen und der Vermieter darauf reinfällt.

Ein Beispiel ist mir eingefallen:

Der Mieter eines Hauses stapelt an einer Garagenwand geschnittenes Brennholz für den Kamin.

Nun behauptet der Nachbar, dass das Holz an der Garage eine Gefahr des ******* darstellen würde. Es könnte entzündet werden und das Feuer dann auf sein Haus übergreifen. Er fordert den Mieter und den Vermieter dazu auf, das Brennholz von der Garagenwand zu entfernen.

Daraufhin fällt der Vermieter auf diesen Schwachsinn rein. Glaubt, dass da tatsächlich eine Brandgefahr vorliegt und fordert vom Mieter das Brennholz zu beseitigen.

Der Mieter weigert sich. Der Vermieter fordert wieder. Der Mieter weigert sich weiterhin. Der Vermieter kündigt den Mietvertrag fristlos. Der Mieter zieht nicht aus. Der Vermieter klagt auf Räumung und verliert vor Gericht.

Wie auch immer das Urteil ausging, ist das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter versaut und der Mieter wird wohl kaum noch länger dort wohnen bleiben. Letztlich hat der Nachbar mit seinen Behauptungen erreicht, dass der Mieter Kosten und Umstände hatte.

Wie kann der Mieter gegen einen solchen Nachbarn vorgehen, um dieses Verhalten zu stoppen?

Normalerweise entsteht so ein Verhalten nicht auf einen Schlag, sondern über Monate oder Jahre. Ein böswilliger Nachbar fängt erst an kleinere Sachen dem Vermieter zu erzählen. Z.B. Die Mülltonnen würden angeblich stinken, obwohl es nicht stimmt. Dann geht es weiter, mit „schlecht oder nicht Schneegeschippt", obwohl es den ganzen Tag schneite und der Mieter erst nach dem Ende des Schneefalls zur Räumung verpflichtet war. Sowas steigert sich, bis irgendwann der Vermieter sagt, der Nachbar beschwert sich ständig. Da muss was dran sein. Der Mieter muss raus. Passiert wohl nicht selten.

Wie stoppt man dieses Verhalten von solchen Nachbarn bereits in der Anfangsphase?

Unterlassungsklage, sobald man von der ersten Lüge bzw. von der ersten Konstruktion einer mutmaßlichen Gefahrenlage, die dem Vermieter mitgeteilt wurde, erfahren hat?

Wäre auch ein Schadensersatzanspruch denkbar?

Letztlich ist es eine Störung eines Mietverhältnisses und die Einmischung in ein Mietverhältnis.

Wie kann man rechtlich dagegen vorgehen? Ich weiß, dass es vermutlich nicht einfach ist und unser Rechtssystem da nicht viel zu bieten hat. Deshalb frage ich auch hier. Käme ggf. die relativ neue Strafnorm des Stalkings / der Nachstellung in Betracht?

Danke für Eure Antworten.

Grüße
Richard

-- Editiert von richardpon am 27.07.2022 21:56

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116076 Beiträge, 39203x hilfreich)

Zitat (von richardpon):
Wie stoppt man dieses Verhalten von solchen Nachbarn bereits in der Anfangsphase?

Ohne hellseherische Fähigkeiten denknotwendigerweise gar nicht.

Aber dann hat man die üblichen Instrumente, strafbewehrte Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage.



Zitat (von richardpon):
Wäre auch ein Schadensersatzanspruch denkbar?

Ja.



Zitat (von richardpon):
Käme ggf. die relativ neue Strafnorm des Stalkings / der Nachstellung in Betracht?

Wenn er die Kriterien dafür erfüllt, durchaus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.376 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.141 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen