Nachbarin ist sehr empfindlich

27. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
hilfsbedürftig
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbarin ist sehr empfindlich

Leider habe ich eine sehr alte und penible Nachbarin. Wir sind noch etwas jünger und gelegentlich kommt mal Besuch (1 x im Monat), der auch mal verhockt. Neulich hat sich meine Nachbarin direkt an den Vermieter gewannt und geäußert: Es sei abends öfters sehr laut bei uns. Was mache ich nun? Wenn es nach Ihr geht kann ich nun nie wieder Besuch oder gar eine Feier (Geburtstag usw.) tätigen. Wenn doch beschwert sie sich wieder! Was für Rechte habe ich?




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Annika263
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 72x hilfreich)

Hallo, soweit ich informiert bin, darf man 1 mal im Monat feiern, sollte dies aber rechtzeitig (mind. 48 h vorher) den Mitbewohnern ankündigen. Zettel im Hausflur sollte genügen.
Ich pers. bin diesbezüglich auch mehr als pingelig und wenn eine Feier nicht angekündigt ist wende ich mich meist auch direkt an den Vermieter! Und ich bin nicht alt ;)
Ansonsten kann ich nur raten, direkt auf sie zuzugehen und ihr zu erklären, dass sie es bitte respektieren möchte, wenn ihr mal besuch habt und es deshalb mal lauter sein kann. Bzw. der Besuch zügelt sich ein wenig und bleibt auf Zimmerlautstärke. Man muss ja nicht immer Musik laut, Alkohol trinken, durch die Wohnung rennen usw. Dann ist ja auch m. E. nichts gegen Besuch einzuwenden. Besuch darf ja sowieso nicht untersagt werden :)
LG

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

@Annika,
Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass es eine Regelung geben würde, nach der Feiern in bestimmten Intervallen erlaubt wären und die Nachbarn die damit verbundenen Belästigungen ertragen müßten.

Feiern kann man grundsätzlich mit oder ohne Ankündigung soviel man will, solange der Lärmpegel nach 22.00 Uhr nicht über Zimmerlautstärke hinausgeht.

Ruft der Nachbar die Polizei wegen nächtlicher Ruhestörung, wird die niemals fragen, wann denn der Lärm angekündigt wurde.

Ansonsten kann ich mich auch nur dem Rat anschließen, direkt auf die Nachbarin zuzugehen und das Gespräch zu suchen.

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#3
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 296x hilfreich)

Man darf nie so laut feiern, dass die Nachbarn gestört werden - auch nicht einmal pro Monat.

Was du machen sollst? Dich darauf besinnen, dass du in einem Mietshaus wohnst, wo das Miteinander nur funktioniert, wenn alle aufeinander Rücksicht nehmen. Mir ist nicht klar, wieso abendlicher Besuch so laut sein muss, dass es die Nachbarn stört.

Gruß karamel

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#4
 Von 
Annika263
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 72x hilfreich)

Da kann ich mich karamel nur anschließen!

Und auch wenn es keine Regelung gibt, wird es schleunigst Zeit, dass sowas mal vor Gericht durchgeht. *meinemeinung* Sollten aber Regelungen innerhalb der Hausordnung sein (Nachtruhe usw) sind diese natürlich einzuhalten! Ich erfreue mich auch nicht am Besuch anderer aber mein Kind findet nicht in den Schlaf.

Zudem kommt es noch drauf an, wo du wohnst. Wohnt man in einem (unsanierten) Altbau, ist es klar dass man erst recht rücksicht nehmen muss. Wenn man eh schon jeden Schritt hört und morgens vom Wecker der anderen geweckt wird (war bei mir so), dann würde ich mir überlegen, ob ich die Feier nicht nach draußen oder zu andern Leuten verlege. Gegen gemütliches Sitzen auf der Couch, Video gucken o. ä. ist gewiss nix einzuwenden.

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#5
 Von 
Lady30
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

nu macht doch mal halblang. die rede ist hier von einmal im monat besuch, da darfs ruhig auch mal was lauter sein, sofern ab 22 uhr wieder einigermaßen ruhe herrscht *hamburgerin mal zustimmt*. alte weiber sind was furchtbares. und so ganz nebenbei: mitmieter auch, die wegen jedem furz zum vermieter rennen ;) ich vergifte ja den hund meiner vermieter auch nich, weil der seit drei jahren im zwinger fast direkt neben meinem schlafzimmer mitten in der nacht nen kläffanfall kriegt ;)
im normalfall reicht bescheidsagen wirklich aus, man ist ja menschlich. auch wenn die alte dame sicher kochen wird vor wut, sie wirds wohl ertragen, weil du ihr freundlich gesagt hast, daß da wieder besuch kommt. drück ihr doch ein paar oropax in die hand :)



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"Es läßt sich nur der ärgern, der geärgert werden will."

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#6
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 296x hilfreich)

Lady, deine rechtlichen Tipps lese ich hier mit Verwunderung. Schön, dass du immer so ganz genau weißt, dass man machen kann, was man will.

Hier geht es darum, dass NACH 22.00 Uhr Lärm ist. Und das ist auch nicht einmal im Monat zulässig. Wer nicht in der Lage ist, auf andere Rücksicht zu nehmen, darf sich nicht wundern, wenn ihm mal der Wind ins Gesicht bläst. Ob die Nachbarin wegen jedem Furz zum Vermieter rennt, weißt du gar nicht. Offensichtlich hat sie sich den Lärm ja eine ganze Weile stillschweigend angehört, bevor sie sich an den Vermieter gewendet hat. Was soll sie denn auch sonst tun?

Die meisten Nachbarn haben Verständnis, wenn man seinen Geburtstag feiert und das dann auch nach 22.00 lauter ist. Darüber kann man vorher reden. Aber ein Recht darauf gibt es nun mal nicht.

Wenn du meinst, alte Weiber sind was furchtbares: bewahre dir diese Zeilen auf, du wirst eines Tages selbst eines sein. Nur weil die Nachbarin schlafen möchte und ihre Schlafgewohnheiten nicht nach den Besuchen der anderen Mieter richtet, muss man sie noch lange nicht verunglimpfen. Ist schon immer wieder komisch - die Leute unterschreiben ihren Mietvertrag und akzeptieren damit die Hausordnung, kennen ihre (vermeintlichen) Rechte ganz genau, aber dass es eben auch Pflichten gibt, will dann keiner zur Kenntnis nehmen.

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#7
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

ich muss karamel hier recht geben.
Jeder Mensch hat sogar ein gesetzlich verbrieftes Recht auf seine Ruhe ab 22 Uhr, das muss noch nicht mal unbedingt in einer Hausordnung hinterlegt sein.
Und zu der Aussage: *alte Weiber sind was furchtbares* kann ich dir nur den Rat geben, am besten den Strick nehmen kurz vor dem 40 er, damit du nie ein so furchtbares altes Weib wirst ;)

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#8
 Von 
feenkind
Status:
Praktikant
(526 Beiträge, 228x hilfreich)

quote:
Jeder Mensch hat sogar ein gesetzlich verbrieftes Recht auf seine Ruhe ab 22 Uhr (...)


Jeder Mensch hat sogar ein verbrieftes Recht auf Ruhe vor 22 Uhr...

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