Nachbarin nutzt ihre Praxis zum Wohnen und schimpft über Lärm

5. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb479857-64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbarin nutzt ihre Praxis zum Wohnen und schimpft über Lärm

Hallo,

Ich habe folgendes Problem. Ich bin im April mit meinem Freund in eine neue Wohnung gezogen. Die Vormieterin wollte diese Wohnung eigentlich nicht verlassen und es gab von Beginn an viele Probleme. So ist sie zum Beispiel erst 9 Tage zu spät ausgezogen. Wir wollten keinen Ärger also haben wir die Situation so hingenommen. Hauptproblem ist, dass die Frau nun nebenan in ihrer Praxis haust. Es handelt sich bei der Praxis um eine 2 Zimmerwohnung, wobei es unmöglich ist ihren Betrieb und das Wohnen zu trennen. Wir können uns kaum vorstellen, dass der Vermieter davon weiß. Uns ist es eigentlich auch egal was sie da tut. Nur leider ist es ihr nicht egal wie wir leben. Nachdem wir eingezogen sind hat sie sich direkt bei unserer Maklerin über uns beschwerrt. Diese hat uns gefragt ob wir hier Partys feiern würden. Dabei war es nur einen Tag lauter und zwar am dem Tag unseres Einzugs. Weiter ging es dann, dass sie uns auf dem Flur abfing und sich darüber beklagte dass wir abends beispielsweise die Toilette nutzen. Sie könne deswegen nicht schlafen. Und sie hat uns gebeten dass wir uns nicht getrennt Bettfertig machen, weil sie ja alles hört. Dann beklagt sie sich, wenn wir nachts nach Hause kommen, weil sie ins dann im Flur hört wenn wir den Schlüssel ins Schloss stecken oder den Fahrstuhl genutzt haben (ohne diesen ist unsere Wohnung gar nicht zu erreichen). Dann hat sie sich über unsere Katzen beschwerrt. Sie würden angeblich sehr laut sein, was definitiv nicht der Fall ist. Ich habe daraufhin mal unsere Nachbarn unter uns gefragt und diese sagten, dass sie von uns gar nichts hören würden, schon gar keine Katzen.

Danach war 3 Monate Ruhe bis auf dass sie uns nicht gegrüßt hat und dass wenn wir gleichzeitig die Wohnungstür geöffnet hatten, sie ihre schnell wieder schloss. Wir waren bis dahin immer sehr freundlich und haben uns bemüht ruhig zu sein. Doch es gibt auch Grenzen. Jetzt hat sie letztens um 21.15 auf einen Samstag bei uns geklingelt, weil sie gehört hat, dass wir Besuch bekommen haben und uns gebeten leise zu sein. Ich habe dann die Tür zu gemacht. Sie klingelte wieder aber ich ignorierte es. Ich muss dazu sagen, dass wir in der Innenstadt einer 150.000 Einwohnerstadt wohnen und an den Tag auch lange verkaufsnacht und Weihnachtsmarkt war. Ich fühle mich extrem in meiner Privatsphäre gestört zu mal viele Probleme gelöst wären, wenn sie ihre Wohnung einfach vertragsmäßig nutzen würde. Des weiteren habe ich Angst, dass ich bald die Polizei vor der Tür habe, weil ich zum Beispiel mal jemanden nach 22h zum Besuch habe und ich mich nur ruhig unterhalte.

Ich möchte wissen, ob ich im Notfall irgendwie die Möglichkeit habe, dass sie ihre Praxis nicht mehr als Wohnung nutzen darf?

Entschuldigung für den Roman, ich habe schon vieles gekürzt.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Woher meinen Sie zu wissen, was als Nutzungszweck in dem Mietvertrag der Nachbarin steht ?
Warum dürfen die Räume nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, wenn dies möglich ist ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von fb479857-64):
Entschuldigung für den Roman, ich habe schon vieles gekürzt.
Zusammengefasst: Nachbarin beschwert sich über Lärm, den ihr als übliche Wohngeräusche bezeichnet. Nachbarin wohnt in Nachbarräumen, die eurer Meinung nach Gewerbe- und keine Wohnräume sind.

Zu letzterem: Wenn die Nachbarin ihre Räume gemietet hat, so könnt ihr deren Vermieter darauf aufmerksam machen, dass dort gewohnt wird. Ob der dann darauf reagiert, ist seine Sache. Zwingen könnt ihr ihn nicht. Ansonsten könntet ihr beim Bauamt nachfragen, ob diese Räume als Wohnräume oder als Gewerberäume eingetragen sind.

Zu ersterem: Normale Wohngeräusche sind zu dulden. Es bringt in der Regel nichts, sich bei solchen Beschwerden groß aufzuregen. Ignorieren ist oftmals die sinnvollste Alternative.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb479857-64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
darf denn eine Praxis auch gleichzeitig als Wohnraum genutzt werden, wenn Wohn- und Gewerberaum nicht eindeutig getrennt werden können?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von fb479857-64):
darf denn eine Praxis auch gleichzeitig als Wohnraum genutzt werden, wenn Wohn- und Gewerberaum nicht eindeutig getrennt werden können?


Darf ich mal fragen um welche Art von Praxis es sich handelt?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb479857-64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von fb479857-64):
darf denn eine Praxis auch gleichzeitig als Wohnraum genutzt werden, wenn Wohn- und Gewerberaum nicht eindeutig getrennt werden können?


Darf ich mal fragen um welche Art von Praxis es sich handelt?


Ja klar, es ist eine logopädische Praxis.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich wüsste jetzt nicht, warum sie ihre Praxis nicht zu Hause haben dürfte, ist von hier aus aber auch schlecht zu beurteilen.

Für Sie sehe ich drei Möglichkeiten.

1. Dickes Fell wachsen lassen, und die Frau auf Perma-Igno setzen, mache ich hier im Forum auch mit ein paar Usern, funktioniert hervorragend.

2. Umziehen, dann wäre Schluss mit dem Ärger.

3. Sich den Situationen stellen und mit Gegenfeuer antworten. Halte ich für falsch, bringt nie was solch ein Gegenfeuer.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb479857-64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ich wüsste jetzt nicht, warum sie ihre Praxis nicht zu Hause haben dürfte, ist von hier aus aber auch schlecht zu beurteilen.

Für Sie sehe ich drei Möglichkeiten.

1. Dickes Fell wachsen lassen, und die Frau auf Perma-Igno setzen, mache ich hier im Forum auch mit ein paar Usern, funktioniert hervorragend.

2. Umziehen, dann wäre Schluss mit dem Ärger.

3. Sich den Situationen stellen und mit Gegenfeuer antworten. Halte ich für falsch, bringt nie was solch ein Gegenfeuer.
8

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Methode 1 ist im Moment auch die gewählte Methode.
2. geht leider nicht, da wir vertraglich geregelt haben, dass wir mindestens 2 Jahre nicht ordentlich kündigen dürfen.
3. Kommt sowieso nicht in Frage.

Ich weiß nicht, ob es deutlich wurde, aber sie ist erst in ihre Praxis gezogen, nachdem Sie aus unserer Wohnung ausziehen musste. Und ich Frage mich auch, ob es für Gewerbewohnungen andere Schallschutzbestimmungen gibt als für Wohnraum.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Und ich Frage mich auch, ob es für Gewerbewohnungen andere Schallschutzbestimmungen gibt als für Wohnraum.


Das würde dann aber ja bedeuten, dass die Bauweise der eigene Wohnung vor Lärm aus dem Gewerbebetrieb geschützt gebaut worden sein müsste, wenn sie in einem Gewerbegebiet liegt.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von fb479857-64):
ch weiß nicht, ob es deutlich wurde, aber sie ist erst in ihre Praxis gezogen, nachdem Sie aus unserer Wohnung ausziehen musste


Nein das war nicht erkennbar, aber auch das ist das Problem der Dame und nicht das Ihre. Es wird ja einen Grund gehabt haben, dass Sie da raus musste.

Zitat (von fb479857-64):
Und ich Frage mich auch, ob es für Gewerbewohnungen andere Schallschutzbestimmungen gibt als für Wohnraum.


Das können wir von hier aus auch nicht beurteilen, zumal ja dann eine der beiden Wohnungen (Ihre oder die Praxis) gesondert beschallt sein müsste, halte ich aber für unwahrscheinlcih. Ob und wenn wie Wohnraum gewerblich genutzt werden kann hängt von der Art des Gewerbes ab, ich sehe da jetzt keine große Unwägbarkeiten bei einer Praxis für Logopädie, da jedoch auch vor Ihrem Einzug das Gewerbe dort betrieben wurde denke ich, dass es kein rechtliches Problem darstellt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39732x hilfreich)

1. dem Vermieter melden das da
- Praxis und Wohnung zusammen gelegt wurden
- die Nachbarin den Hausfrieden stört in dem sie nornale Wohngeräusche als Lärmbelastigung definiert und zwechs unberechtigter Beschwerde die Privatspähre stört

2. Bauamt und der Aufsichtsbeörde mledne das Praxis und Wohnung zusammen gelegt wurden



Die Alternative wäre die Nachbarin einfach zu ignorieren. Irgendwann könnte sie es leid sein wen sie merkt das sie keinen Erfolg hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.755 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen