Hallo Liebes Forum,
wir sind vor 11 Monaten in ein Mehrfamilienhaus gezogen das aus Eigentumswohnungen besteht. Bis auf 2 sind alle Wohnungen vermietet.
Über uns wohnt eine dieser Eigentümer.
Als wir am Tag des Einzuges total kaputt waren, haben wir als wir Hunger hatten den Holzkohle Grill auf dem großen Balkon angeworfen.
Plötzlich klingelte es und die Eigentümerin von Oben stand da und fauchte uns an wollen sie jetzt immer grillen das zieht bei mir rein. Wir haben uns entschuldigt und den Grill nie wieder benutz.
Zwei Tage später spricht die mich im Treppenhaus an, wir sollen doch unser elektronisches iRollo Nachts, es war 22.30 Uhr nicht betätigen das würde sie stören weil sie darüber ihr Schlafzimmer hat.
Wir haben von da an das Rollo früher runter gemacht.
Anfang des Jahres war ich im Krankenhaus und musste nach der Entlassung früh zur Nach Untersuchung ins Krankenhaus, da man da meist den ganzen Tag unterwegs ist, habe ich um 5.35 Uhr das Rollo hoch gemacht.
Auf einmal klingelt es bei mir Sturm und diese Frau steht vor der Tür und faucht mich an sie würde noch schlafen und ich soll gefälligst leise sein und das Rollo unten lassen.
Daraufhin hat sie unseren Vermieter, der die Wohnung erst im Februar 2024 gekauft hat angerufen und sich beschwert wegen des Rollos und das ich, bin chronisch krank, zuviel zuhause wäre.
Der Vermieter hat sie abgeblockt und gesagt das wir unser Rollo betätigen können wann wir wollen.
Sie hat im gedroht mit Gutachten und und und.
Dann war erst einmal Ruhe.
Sie selber lässt ihr Rollo aber runter wann sie will und klackert mit Absätzen Morgens um 7 Uhr oben rum als Rentnerin.
Mein Mann arbeitet übrigens im Schichtdienst und in einem Minijob.
Dieser Tage bekamen wir Post von ihrem Anwalt das sie gerichtliche Schritte gegen und einleitet wenn wir nicht mit dem Rollo aufhören würden. Dazu ein Larmprotokoll
ROLLO BETÄTIGT
20.4. 23 Uhr, da waren wir 150 km weit weg über Ostern.
22.4. 20.15 Uhr
23.4. 19.45 Uhr
24.4. 20.10 Uhr
3.5. 21.45
5.05. 20.15
7.5. 18.30
usw.
Jetzt bekam unser Vermieter auch Post vom Anwalt wegen der selben Sache.
Nach Rücksprache mit der Hausverwaltung durch den Vermieter wurde ihm mitgeteilt dass das angeblich nicht die einzige Beschwerde wäre.
Angeblich wurden wir Nachts Türen knallen und uns Lauthals streiten.
Ein Anwalt kostet viel Geld und bringt wahrscheinlich nichts weil diese Frau einfach immer etwas finden würde.
Und mein Sohn, Immobilienwirt, meint das Rollo kann man nicht verbiwten und wir sollen das aussitzen.
Was meint ihr dazu?
Vielen Dank und viele Grüße
Nachbarschaftsstreit wegen Rollo
Nachbarschaftsstreit---> kein Mietrecht. Es gibt ein spezielles Unterforum.
Zunächst einmal sollte euch klar sein, dass euer Vertragspartner euer Vermieter und nicht die Nachbarin ist. Ihr habt solange mit der Nachbarin nichts zu tun, wie sie nicht gegen euch klagt. Euer Vermieter muss sich mit den Forderungen der Nachbarin auseinandersetzen. Darin solltet ihr euch nicht einmischen. Insbesondere braucht ihr natürlich keinen Anwalt, sofern euer Vermieter nicht mit irgendwelchen Forderungen an euch herantritt.
Das vorangestellt sind übliche Lebensgeräusche vom Nachbarn zu akzeptieren. Ein ordnungsgemäß installiertes Rollo darf jederzeit verwendet werden, auch nachts. Sofern das Rollo vom Vermieter installiert wurde, könnt ihr alle diesbezüglichen Wünsche ignorieren. Der Vermieter könnte überprüfen lassen, ob das Rollo durch falsche Installation übermäßig viel Lärm verursacht. Aber das ist nicht euer Problem, zumal das auch Kosten verursachen würde.
Bezüglich der anderen Beschwerden ist wenig zu sagen, wenn man diese nicht kennt bzw. weiß, von wem diese stammen. Wenn alles von der einen Nachbarin kommt, dann wird deren rechtlicher Wert nicht besonders hoch sein. Wer sich über das Betätigen eines Rollos um 18:30 aufregt, macht sich ein Stück weit unglaubwürdig. Schwieriger wird es, wenn unterschiedliche Parteien konkrete Vorwürfe erheben. Aber auch da gilt, dass der Vermieter euch erst einmal substantiell diese Vorwürfe darlegen und euch abmahnen müsste. Dann kann man darüber diskutieren, ob dies normale Lebensgeräusche sind oder nicht.
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Es fragen Mieter zu einem mietrechtlich relevanten Thema. Das ist unter Mietrecht schon absolut korrekt aufgehoben.Zitat :Nachbarschaftsstreit---> kein Mietrecht. Es gibt ein spezielles Unterforum.
Zitat :Aber auch da gilt, dass der Vermieter euch erst einmal substantiell diese Vorwürfe darlegen und euch abmahnen müsste[/quo
te]
Vielen Dank für die rasche Antwort.
Unser Vermieter ist auf unserer Seite. Er weiß mittlerweile das die Dame auch schon mit dem Vorbesitzer der Wohnung aneinander gehangen hat wegen Unterhaltung auf dem Balkon oder wegen eines Decken ventilator usw.
Ich würde mich der Meinung des Sohnes anschließen. Aussitzen und bei normalem Lebenslärm weiterleben.Zitat :Was meint ihr dazu?
Es ist Aufgabe von Anwälten, für ihre Mandanten *zu arbeiten*, dafür werden Anwälte auch bezahlt. Ihr dürft das Rollo so betätigen, wie ihr es in dieser Wohnung braucht. Ihr müsst nicht aufhören.Zitat :Dieser Tage bekamen wir Post von ihrem Anwalt das sie gerichtliche Schritte gegen und einleitet wenn wir nicht mit dem Rollo aufhören würden.
Eigentlich verursachen die manuell bedienbaren Rollos meist sehr viel mehr Lärm als elektrische.
Zitat :Dieser Tage bekamen wir Post von ihrem Anwalt das sie gerichtliche Schritte gegen und einleitet wenn wir nicht mit dem Rollo aufhören würden.
Ganz einfach:
Wird man in dem Schreiben zu etwas aufgefordert?
Etwa Unterschreiben einer Unterlassungserklärung oder insbesondere Zahlung der entstandenen Anwaltskosten?
Wenn letzteres nicht der Fall ist dann handelt es sich sehr wahrscheinlich um ein Pusteblumen-Anwaltsschreiben, das man getrost ignorieren kann.
Jetzt kommt der Sommer... Grillen ist angesagt, würde ich meinen.
https://www.ra-kotz.de/nachbarrecht-geruchsbelaestigung-beim-grillen.htm
Ich würde mir einen anderen Grill zulegen, keinen als einen Holzgrill. Damit dann auch meistens grillen.
Manchmal (so einmal im Monat :P) würde ich dann aber den Holzkohlegrill nehmen und das auch ein paar Tage vorher ankündigen. Bis September halt.
Und beim Rollo, da würd ich gar nicht drauf eingehen und es ganz normal weiter nutzen. Nicht exzessiv, nicht extra des Ärgers wegen, aber eben dann, wenn ich es nutzen will.
Zitat :würde mir einen anderen Grill zulegen,
Vielen Dank, wir haben uns jetzt einen Gas Grill angeschafft und den anderen verkauft.
Zu reden ist mit der Frau leider nicht. Unser Vermieter hat es auch schon versucht und auch Post vom Anwalt bekommen.
Man kann es doch ganz einfach zusammen fassen. Alltagsgeräusche des täglichen Lebens sind rund um die Uhr von Nachbarn zu akzeptieren. Und dazu gehört auch die Bedienung eines Rollos, welches integrierter Bestandteil des Mietvertrages ist. Dazu gehört auch das Duschen um 3.00 in der Früh, was ja gerade bei Schichtarbeitern mitunter durchaus angesagt ist, das zubereiten von Mahlzeiten, das hin- und herlaufen in der Wohnung, was weiß ich.
Ich würde den Anwalt schriftlich freundlich darauf hinweisen, und in Ergänzung noch mitteilen, dass Ihr eben die Wohnung so gemietet habt und er sich bitte mit dem Vermieter auseinandersetzen solle. Es keinen Anlass gibt, die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung einzuschränken.
wirdwerden
Zitat :Es keinen Anlass gibt, die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung einzuschränken.
Das ist der wichtigste Satz und nur den würde ich jetzt (aus Fratzigkeit) schreiben:
Lieber Anwalt,
es keinen Anlass gibt, die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung einzuschränken. Für weitere Korrespondenz wenden Sie sich bitte an den Eigentümer der von mir gemieteten Wohnung.
Ich würde meinen Vorrednern, denen ich hier zustimme, nur dahingehend ergänzen wollen:
Zitat :Dazu ein Larmprotokoll
ROLLO BETÄTIGT
20.4. 23 Uhr, da waren wir 150 km weit weg über Ostern.
...
Das würde ich versuchen beweisbar festzuhalten. Das könnte später mal sehr hilfreich sein. Gerade wenn es um ein und denselben "Lärm" geht und die Dame das Protokoll siegessicher aus der Tasche zieht.
Als ich noch zur Miete gewohnt habe, hatten wir nämlich einen ähnlichen Fall mit den Mietern unter uns. Da sollte unser an den Tagen Sohn zu laut gespielt/ mit seinen kleinen Füßchen beim laufen getrappelt haben. Immer dasselbe Geräusch.
Nachdem ich spontan belegen konnte, dass wir zu einem der Zeitpunkte gar nicht in der Wohnung waren, und dieses Geräusch damit auch nicht verursacht haben konnten, war das ganze Protokoll wertlos. Wenn ein und dasselbe Geräusch auftritt, wir das aber in zumindest einem Fall nicht verursacht haben konnten, konnte uns das logischerweise auch nicht für die anderen Termine zugerechnet werden.
Später hat sich übrigens ergeben, dass durch die Bauweise der Wohnungen der Schall tatsächlich diagonal weitergeleitet wurde. Das Getrappel kam also von den Kindern aus unserer Nachbarwohnung.
Jeden Tag einmal das Rollo betätigen (bzw. wahrscheinlich 2 mal, auch einmal morgens) ist wohl mehr als sozialadäquat. Selbst 4 mal wäre OK (wegen Schichtarbeit ...). Und im Sommer kann man das dann auch noch ein paar mal dem Sonnenstand anpassen.
Solange das nicht öfter als, ich sag mal, 10 mal am Tag ist, ist das absolut üblich und auch in Ordnung.
Das Gezetere würd ich ignorieren. Bzw., wenn ich zurückschreiben würde, dann wirklich nur schreiben, dass ich mir selbstverständlich sozialadäquate Geräusche nicht verbieten lassen werde, zumal dazu auch kein Recht der Nachbarin ersichtlich wäre. Sollte sie das anders sehen, dürfte sie das gerne auf ihre Kosten zu meiner Zufriedenheit offiziell klären lassen.
Das mit der Abwesenheit würde ich gut protokollieren / dokumentieren und als Ass im Ärmel behalten.
Eventuell selber mal protokollieren, wann die Nachbarin das Rollo betätigt. Vielleicht kann man damit sogar zeigen, dass das ja gar nicht so problematisch sein kann, wenn sie es öfter betätigt...
Ich würde mir auch das Grillen nicht nehmen lassen.
Keine Ahnung, was sich da bei meinem obigen Beitrag eingeschlichen hat, aber ich würde durchaus auch den Holzkohlegrill verwenden :P
Eben nur selten und mit Vorankündigung, aber trotzdem. Den Elektrogrill würde ich kommentarlos nutzen, wann immer ich Lust dazu hätte.
Zitat :Lieber Anwalt,
es keinen Anlassgibt,die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung einzuschränken. Für weitere Korrespondenz wenden Sie sich bitte an den Eigentümer der von mir gemieteten Wohnung.
muss natürlich heißen
es gibt keinen Anlass ..
Zitat :Eventuell selber mal protokollieren, wann die Nachbarin das Rollo betätigt. Vielleicht
Das mache ich gerade, und komischer Weise lässt sie ihr Rollo meist gegen 22.35 einmal sogar gegen 1.45 Uhr runter. Ein manuelles das sie runter Rasseln läßt.
Sie meint scheinbar weil sie die erste Wohnung vor 30 Jahren gekauft hat sie darf tun und lassen was sie will und die anderen haben auch zu tun was sie will.
Das einzige Problem ist, das sie die Eigentümer vertritt bei der Hausverwaltung und scheinbar dort eine Freundin hat.
Alle Versuche unseres Vermieters der Dame von der Hausverwaltung zu erklären das sie übertrieben hat würden sofort abgeblockt.
Zitat Hausverwaltung :
,, Wissen sir überhaupt was für Leute sie da wohnen haben?Gehen sie mal hin und schauen sich die Wohnung an. "
Das ist eine Unverschämtheit hoch drei.
Zum Glück weiß der Vermieter wir es bei uns aussieht, chic ordentlich und sauber und hat das auch so gesagt.
Zitat :,, Wissen sir überhaupt was für Leute sie da wohnen haben?Gehen sie mal hin und schauen sich die Wohnung an. "
Woher will denn die Hausverwaltung wisen, wie eure Wohnung aussieht? Ich würde vorsichtshalber das Schlo der Wohnungstür tauschen
Zitat :Zitat Hausverwaltung :
,, Wissen sir überhaupt was für Leute sie da wohnen haben?Gehen sie mal hin und schauen sich die Wohnung an. "
Nachweisbar?
Gepaart mit dem wertlosen und zudem lächerlichen "Lärmprotokoll" der Dame ist das ein wunderbares Futter für eine juristische Auseinandersetzung.
Zitat :Das mache ich gerade
Ganz ehrlich?
Ich würde es bleiben lassen und mich nicht auf das selbe Niveau der "Dame von oben" begeben, denn wie gesagt, die (normale) Betätigung eines Rollos ist zu jeder Tages- und Nachtzeit nicht zu beanstanden.
Von daher, maximal den später korrigierten Satz aus #10 dem Anwalt schicken und dann die Rollläden runter lassen.
Ich persönlich würde auf dieses Schreiben nicht mal ansatzweise reagieren.
Zitat :Woher will denn die Hausverwaltung
Kann sie nicht wissen. Wir haben aber auch nichts zu verbergen.
Wir nehmen an, der Vermieter auch, das die ********e von oben einfach irgendwas behauptet hat. Obwohl die noch nie bei uns war.
Zitat :nicht mal ansatzweise reagieren.
Wir werden auch nicht auf das Schreiben reagieren, allein schon weil es absolut lächerlich ist, unverständlich wie ein Anwalt überhaupt so ein Schreiben aufsetzen kann mit den Zeiten im Protokoll, und um ihr zu zeigen das wir sie überhaupt nicht für voll nehmen.
Zitat :unverständlich wie ein Anwalt überhaupt so ein Schreiben aufsetzen kann
Es schreibt das, was sein Mandant möchte.
Ob es sinnvoll ist, kann ihm dabei egal sein, er wird dafür bezahlt.
Von daher sind solche Schreiben in der Regel auch nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben wurden, sondern einfach nur ein, für den "Auftraggeber", teures Lehrgeld.
Zitat :Ganz ehrlich?
Ich würde es bleiben lassen und mich nicht auf das selbe Niveau der "Dame von oben" begeben, denn wie gesagt, die (normale) Betätigung eines Rollos ist zu jeder Tages- und Nachtzeit nicht zu beanstanden.
Es geht ja nicht darum, selbst ein Fass aufzumachen. Aber man kann davon ausgehen, dass die Nachbarin nicht Ruhe gibt. Und da ist es dann von Vorteil, wenn man sie überrumpeln kann
Und da die sowieso keine Ruhe geben wird, würde ich mich auch in NICHTS einschränken. Das nutzt sowieso nichts. Dann findet sie eben was anderes.
Zitat :Und da ist es dann von Vorteil, wenn man sie überrumpeln kann
Mit was will man sie denn da "überrumpeln"?
Es ist weder der TE noch der "netten" Dame von oben verboten, ihre Rolläden zu nutzen wann und wie sie es wollen.
Mit etwas Sinnlosen kann man niemanden überrumpeln, sondern sich maximal nur selbst lächerlich machen.
Zitat :Was meint ihr dazu?
Mit aller Kraft und Entschlossenheit ignorieren.
Zitat :Das nutzt sowieso nichts. Dann findet sie eben
Genauso sehen wir es auch.
Wir feiern keine Partys, machen keine laute Musik usw.
Das Leben lassen wir uns nicht verbieten
Zitat :Mit aller Kraft und Entschlossenheit ignorieren.
Das versuchen wir. Was der Vermieter macht ist ihm überlassen.
Ich glaube dieses Ignorieren ist für derartige Menschen das schlimmste überhaupt.
Sie war früher wohl Filialleiterin einer kleinen Bank und hat jetzt niemanden mehr den sie kommandieren kann und ein extremes Geltungsbedürfnis.
Jedenfalls bitte weiterhin berichten!
Zitat :Jedenfalls bitte weiterhin berichten!
Signatur:
Danke das werde ich sobald ich etwas höre.
..... und bitte nicht zulassen, dass noch 1000 Nebenkriegsschauplätze dazu kommen. Etwa eine Diskussion über hausfrauliche (putztechnische) Fähigkeiten und was weiß ich. Solan und ich hatten ja schon oben geschrieben, wie Ihr die Lady äußerst elegant abservieren könnt. Der Hinweis auf en "wir sind unzuständig," ist immer ein Ärgernis, glaub es mir mal, gerade dann, wenn es auch noch zutreffend ist. Und bitte deutlich machen, dass das die einzige Reaktion von Euch sein wird.
wirdwerden
Zitat :1000 Nebenkriegsschauplätze dazu[/q
Wir sind froh wenn wir unsere Ruhe haben und vor der Psychooma erst Recht.
Wir reagieren gar nicht darauf.
Aber aufgeben wird die nicht.
Zitat :Es ist weder der TE noch der "netten" Dame von oben verboten, ihre Rolläden zu nutzen wann und wie sie es wollen.
Und keine der beiden Parteien kann etwas für die Hellhörigkeit des Gebäudes
Zitat :Ich würde es bleiben lassen und mich nicht auf das selbe Niveau der "Dame von oben" begeben, denn wie gesagt, die (normale) Betätigung eines Rollos ist zu jeder Tages- und Nachtzeit nicht zu beanstanden.
Es erschüttert aber die Ernsthaftigkeit des Anliegens, wenn derjenige, der die Betätigung des Rollos um 18:30 wegen "unzumutbarem Lärm" moniert, nachweislich selbst sein Rollo regelmäßig zu Nachtruhezeiten runterrasseln lässt und das eben nicht als Problem sieht. Das selbst angefertigte Protokoll sollte selbstverständlich nur im Rahmen einer Defensivstrategie zur Anwendung kommen.
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