Nachfolgemieter

7. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
christin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachfolgemieter

Mein Vermieter hat in dem Haus, in dem ich wohne einen Friseursalon, der von seiner Tochter geleitet wird. Es handelt sich um eine 1,5 Zi-Whg. Ich habe vor einer Woche mein Baby bekommen. Als ich ca. im 5 Monat schwanger war, hatte ich meinen Vermieter informiert, daß ich mich auf die Suche nach einer grösseren Wohnung begebe. Der Vermieter sagte, für den Fall, daß ich eine finde würde, könnte ich sofort ausziehen, da eine Angestellte von ihm gerne die Wohnung nehmen würde. Ende 7. Monat hatte ich ein super Angebot für eine kindgerechte Wohnung. Als ich meinen Vermieter im Flur traf und ihm davon erzählte, wies er mich auf die Kündigungsfrist hin. Ich erwähnte die Vereinbarung mit seiner Tochter und ihm bezüglich der Angestellten. Er meinte, daß das längst hinfällig sei, da ihr das zulange gedauert hatte und sie schon eine Wohnung gefunden hatte und außerdem hatte ich ja sowieso nichts Schriftliches. Also lehnte ich das Angebot für die Wohnung ab. Ich habe nun die Wohnung fristgerecht zum 31.07. gekündigt und habe bereits einen Vertrag für eine Wohnung zum 01.07. unterschrieben. Ich versuchte meinen Vermieter 4 Tage lang zu informieren. Daraufhin habe ich meine jetzige Whg. inseriert. Ich habe mir von den Intressenten die Besichtigung und das tatsächliche Interesse an der Wohnung unterschreiben lassen, sodaß ich jetzt 15 Unterschriften von potentiellen Nachmietern habe. Als die ersten sich bei ihm meldeteten, pammte er mich an, was mir denn einfallen würde, die Wohnung zu inserieren, er hat längst einen Vertrag zum 01.09. mit einem Bekannten von ihm abgeschlossen. Ich sagte, daß ich früher in die Wohnung könnte und er streubt sich, mir entgegen zu kommen. Es ist für mich aber wirklich ein unzumutbarer Zustand mit einem Säugling vier hohe Treppen jedesmal hoch zu laufen und seit dem auf dem Sofa zu schlafen. Habe ich eine Möglichkeit früher aus dem Vertrag zu kommen?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Also wenn ich Sie recht verstehe, haben Sie die Whg. fristgerecht zu 31.07. gekündigt und können bereits zum 01.07. in Ihre neue Whg.
Somit haben Sie "lediglich" die Doppelbelastung für den Monat Juli.

Wozu suchen Sie nun überhaupt nach Nachmietern? Wollen Sie vorgenannte Doppelbelastung vermeiden?

Was der Vermieter mit der Wohnung nach der Kündigung macht, insbesondere ob er sie einen Monat leerstehen läßt, fällt nicht in Ihr Resort.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
christin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrter Herr RA Scharnhorst,

ja, richtig verstanden. Ich habe mit der Verwaltung der neuen Wohnung den Mietvertrag zur Sicherheit zwar auf den 01.08. abgeschlossen, da diese aber leersteht, dürfte ich, wenn ich aus dem alten Vertrag schon früher rauskommen, schon früher einziehen und wir würden den Vertrag vordatieren. Um halt die Monatsmiete für Juni einzusparen, sprich früher aus dem alten Mietverhältnis rauszukommen, habe ich gehofft, wenn ich genügend Nachmieter stelle, früher aus dem alten Vertrag rauszukommen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dech, Andrea
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Kollegin kann Ihre neue Wohnung zum 01.07.02 mit Ihrem Freund beziehen. Die Wohnung ist für die beiden klein. Sie muß aber eine 3-monatige Kündigungsfrist einhalten. Auf den Vorschlag an Ihren Vermieter - sie würde einen Nachmieter so schnell wie möglich suchen - lehnte er ab.

Eine besondere Nachmieterklausel besagt, daß bei Heirat des Mieters, wenn die Wohnung für 2 Personen nicht geeignet ist, die Möglichkeit besteht, einen Nachmieter zu stellen. Gilt das auch für nicht verheiratete Paare? Wieviel qm sind zumutbar für 2 Personen? Falls der Vermieter deswegen Einwände hat.

Gruß

Andrea

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.370 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen